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Bund fördert Forschung zu den gesellschaftlichen Folgen generativer KI

InstagramFOTOGRAFIN (CC0), Pixabay
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Neues Förderprogramm richtet sich an Geistes- und Sozialwissenschaften – untersucht werden sollen unter anderem Wahrheit, Kreativität, Beziehungen und das Menschenbild im Zeitalter von Chatbots und Bildgeneratoren

Generative Künstliche Intelligenz verändert längst nicht mehr nur technische Arbeitsabläufe. Systeme, die Texte, Bilder, Musik oder Videos erzeugen, greifen zunehmend in Bildung, Wissenschaft, Kultur, Kommunikation und persönliche Beziehungen ein.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) will deshalb gezielt erforschen lassen, was diese Entwicklung mit Menschen und Gesellschaft macht.

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt der Bund Forschungsprojekte, die generative KI aus Sicht der Geistes- und Sozialwissenschaften untersuchen. Die Richtlinie wurde am 25. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gilt grundsätzlich bis Ende 2035.

Im Mittelpunkt stehen ausdrücklich nicht neue KI-Modelle oder technische Leistungssteigerungen. Gefördert werden vielmehr Projekte, die sich mit grundlegenden gesellschaftlichen, kulturellen, philosophischen, psychologischen und ethischen Fragen beschäftigen.

Was macht KI mit unserem Verständnis von Wahrheit?

Ein zentrales Forschungsfeld betrifft Wissen, Wahrheit und Vertrauen.

Generative KI kann Texte, Bilder und Videos erzeugen, die von menschlich produzierten Inhalten teilweise kaum noch zu unterscheiden sind. Daraus entstehen neue Fragen: Wie verändert sich unser Vertrauen in Informationen? Was passiert, wenn auch echte Inhalte zunehmend angezweifelt werden? Und welchen Einfluss haben KI-Systeme auf wissenschaftliches Arbeiten und auf die Produktion von Wissen?

Das Ministerium nennt beispielsweise die Frage, wie generative KI menschliche Lern-, Denk- und Erkenntnisprozesse verändert.

Auch Verzerrungen in Trainingsdaten, sogenannte Bias, sollen untersucht werden. Dabei geht es etwa darum, ob bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten durch KI-Systeme verstärkt oder reproduziert werden.

Was bedeutet Kreativität noch, wenn Maschinen Kunst erzeugen?

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft Autorschaft, Kreativität und Kultur.

Generative KI kann heute Gedichte schreiben, Bilder erstellen, Musik komponieren, Videos produzieren und sogar bei der Entwicklung von Computerspielen helfen.

Damit stellt sich zunehmend die Frage, was menschliche Kreativität eigentlich ausmacht.

Wie verändert sich die gesellschaftliche Anerkennung künstlerischer Leistungen, wenn Inhalte teilweise oder vollständig durch Maschinen entstehen? Welchen ideellen oder wirtschaftlichen Wert hat ein KI-generiertes Werk? Und wem wird eine kreative Leistung überhaupt zugerechnet?

Die Förderung soll deshalb auch Projekte ermöglichen, die untersuchen, wie sich unser Menschen- und Selbstbild verändert, wenn Maschinen Tätigkeiten übernehmen, die lange als typisch menschlich galten.

Wenn der Chatbot zum Gesprächspartner wird

Besonders weit reichen die Fragen im Bereich menschlicher Beziehungen.

Generative KI wird zunehmend als Gesprächspartner genutzt. Menschen lassen sich Texte erklären, suchen Rat, bitten um Trost oder führen längere persönliche Gespräche mit KI-Systemen.

Das BMFTR will deshalb auch erforschen lassen, welchen Unterschied es für Menschen macht, ob ihnen ein Mensch oder eine Maschine antwortet.

Mögliche Forschungsfragen lauten etwa:

Wie verändert KI das Gefühl von Zugehörigkeit oder Einsamkeit?

Welche Auswirkungen hat der intensive Umgang mit KI auf Empathie und soziale Fähigkeiten?

Was macht Freundschaft oder zwischenmenschliche Bindung aus, wenn Maschinen zunehmend ähnliche Kommunikationsformen anbieten können?

Und wie verändert sich unser Verständnis von Authentizität?

Fokus ausschließlich auf generative KI

Die Förderung ist bewusst eng zugeschnitten.

Untersucht werden sollen ausschließlich Formen generativer Künstlicher Intelligenz, also beispielsweise Systeme zur Erzeugung von Text, Bild, Audio oder Video.

Andere KI-Bereiche wie klassische Vorhersagesysteme, entscheidungsbasierte KI, Robotik oder sogenannte allgemeine Künstliche Intelligenz sind von dieser Förderlinie ausdrücklich ausgeschlossen.

Auch die Entwicklung oder das Training neuer KI-Modelle allein reicht nicht aus.

Technische Arbeiten können Bestandteil eines Projekts sein, aber die generative KI muss selbst Gegenstand einer geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsfrage sein.

Rein quantitative Studien sind ausgeschlossen

Eine ungewöhnlich klare Einschränkung betrifft die Forschungsmethoden.

Projekte, die hauptsächlich auf einem quantitativen Forschungsdesign beruhen, sind nicht förderfähig.

Im Mittelpunkt stehen vielmehr geisteswissenschaftliche und qualitativ-sozialwissenschaftliche Ansätze.

Möglich sind theoretische, empirische und historische Untersuchungen sowie Vergleiche.

Damit richtet sich das Programm ausdrücklich an Disziplinen wie Philosophie, Soziologie, Psychologie, Literatur-, Kunst- und Kulturwissenschaften, Politikwissenschaft sowie Wissenschafts- und Technikgeschichte.

Technische Disziplinen dürfen beteiligt werden. Die Federführung muss jedoch bei einer geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtung liegen.

Projekte bis zu drei Jahre, Nachwuchsgruppen bis zu vier Jahre

Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch Verbundvorhaben.

Normale Forschungsprojekte können in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren haben.

Wegen der schnellen technischen Entwicklung von KI sind ausdrücklich auch deutlich kürzere Projekte willkommen.

Daneben gibt es eine besondere Förderung für wissenschaftliche Nachwuchsgruppen.

Diese können bis zu vier Jahre gefördert werden.

Eine Nachwuchsgruppe darf aus höchstens drei Forschenden bestehen: einer promovierten Nachwuchsgruppenleitung und bis zu zwei Promovierenden.

Die Promotion der Leitung darf bei Einreichung grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. In begründeten Fällen, etwa wegen Kindererziehungszeiten oder Tätigkeiten außerhalb der Wissenschaft, sind Ausnahmen möglich.

Bis zu 100 Prozent Förderung möglich

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bei Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen können die förderfähigen projektbezogenen Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent finanziert werden.

Für nichtwirtschaftliche Forschungsprojekte an Hochschulen und Universitätskliniken kommt zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu.

Förderfähig sind unter anderem Kosten für wissenschaftliches Personal, studentische Hilfskräfte, Reisen, Publikationen, Workshops, Veranstaltungen, Lizenzen, projektbezogene Geräte sowie Wissenschaftskommunikation.

Bei Nachwuchsgruppen können außerdem Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden.

Nicht nur Forschung – Ergebnisse sollen die Gesellschaft erreichen

Das Förderprogramm verlangt ausdrücklich, dass die Ergebnisse nicht ausschließlich in wissenschaftlichen Fachzeitschriften verschwinden.

Von den Projekten werden Konzepte für Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation erwartet.

Die Forschung soll Politik, Wissenschaft und Gesellschaft bei der Einordnung und Gestaltung generativer KI unterstützen.

Geförderte Teams sollen deshalb unter anderem Veröffentlichungen, Vorträge, Veranstaltungen und andere Formen der öffentlichen Kommunikation einplanen.

Auch konkrete Handlungsempfehlungen können Teil der Projekte sein.

Open-Access-Veröffentlichungen werden ausdrücklich unterstützt.

Forschungsdaten sollen langfristig nutzbar bleiben

Mit dem Förderantrag muss außerdem bestätigt werden, dass ein Forschungsdatenmanagementplan vorhanden ist.

Daten sollen nach Möglichkeit so dokumentiert und gespeichert werden, dass sie später von anderen Forschenden nachgenutzt werden können.

Das Ministerium verweist dabei ausdrücklich auf die sogenannten FAIR-Prinzipien: Forschungsdaten sollen auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein.

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind unter anderem staatliche und private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere nicht gewinnorientierte öffentliche oder private Organisationen.

Dazu können beispielsweise auch Vereine und Verbände gehören, wenn sie einen wissenschaftlichen Beitrag leisten können.

Eine entscheidende Voraussetzung ist allerdings: Gefördert werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.

Bei Auszahlung der Förderung muss die geförderte Einrichtung außerdem über eine entsprechende Einrichtung beziehungsweise Niederlassung in Deutschland verfügen.

Zwei Bewerbungsrunden vorgesehen

Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen.

Zunächst müssen Interessierte eine Projektskizze einreichen.

Für die erste Auswahlrunde gilt die Frist:

30. November 2026.

Eine zweite Möglichkeit besteht bis:

31. Mai 2028.

Skizzen, die ab dem 1. Dezember 2026 eingehen, werden erst im Auswahlverfahren 2028 berücksichtigt.

Die Fristen gelten als Ausschlussfristen.

Die Projektskizze darf maximal zwölf DIN-A4-Seiten umfassen.

Was in die Projektskizze gehört

Die Skizze soll unter anderem die Forschungsfrage, das Projektziel, die verwendeten Methoden und den aktuellen Forschungsstand beschreiben.

Darüber hinaus verlangt das Ministerium etwas, das angesichts der schnellen KI-Entwicklung besonders relevant ist: eine sogenannte Update-Strategie.

Die Antragsteller sollen erklären, wie ihr Forschungsprojekt reagieren kann, wenn sich die untersuchte Technologie während der Projektlaufzeit erheblich verändert.

Auch ein Konzept für Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer gehört verpflichtend zur Projektskizze.

Auswahl nach wissenschaftlicher Qualität und gesellschaftlicher Relevanz

Die eingereichten Ideen werden unter Beteiligung externer Gutachter bewertet.

Entscheidend sind unter anderem wissenschaftliche Qualität, Originalität, gesellschaftliche Relevanz, Methodik, Arbeitsplan und fachliche Kompetenz der Antragsteller.

Auch die geplante Kommunikation der Ergebnisse und deren mögliche Weiterverwertung spielen eine wichtige Rolle.

Bemerkenswert ist eine weitere Regelung: Sollte das Programm sehr stark überzeichnet sein, behält sich das Ministerium ein teilrandomisiertes Auswahlverfahren vor.

Das bedeutet, dass fachliche Begutachtung und Losverfahren miteinander kombiniert werden könnten.

Warum der Bund gerade jetzt Geistes- und Sozialwissenschaften fördern will

Hinter der neuen Förderlinie steht ein grundlegender Gedanke.

Generative KI soll nicht nur als technische Innovation betrachtet werden.

Die Technologie beeinflusst zunehmend, wie Menschen lernen, arbeiten, kommunizieren, kreativ tätig sind und Informationen bewerten. Sie berührt damit Fragen, die weit über Informatik und Ingenieurwissenschaften hinausgehen.

Das Ministerium spricht den Geistes- und Sozialwissenschaften deshalb ausdrücklich eine Schlüsselrolle zu.

Sie sollen untersuchen, was mit Begriffen wie Wahrheit, Wissen, Kreativität, Beziehung, Anerkennung und menschlicher Autonomie geschieht, wenn KI-Systeme immer stärker in den Alltag integriert werden.

Der Bund will damit nicht nur untersuchen lassen, was generative KI technisch kann.

Im Mittelpunkt steht vielmehr eine andere Frage:

Was macht generative KI mit uns Menschen – und wie wollen wir als Gesellschaft damit umgehen?

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