Brandstiftung nach Erbstreit unter Brüdern in Kerken: Versicherungsfall?

 

Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Kneist verhandelt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf

am 11. Mai 2021 um 13.30 Uhr

im Saal A 114

einen Fall, der bereits Gegenstand eines Strafverfahrens war:

Der Kläger ist Erbe des Hofs seiner Familie in Kerken, den zuletzt sein Bruder bewohnte. Er verklagte den Bruder zur Räumung und Herausgabe und ließ das Gebäude im Dezember 2011 zwangsräumen. Vier Tage später wurde es durch einen vorsätzlich gelegten Brand erheblich beschädigt. Beide Brüder beschuldigen sich wechselseitig, den Brand gelegt zu haben.

Im Zuge der Ermittlungen behauptete ein Zeuge, der Kläger habe ihm 5.000 EUR angeboten, wenn er den Brand lege. Von dem darauf erhobenen Vorwurf der versuchten Anstiftung zur Brandstiftung wurde der Kläger am 21. Januar 2015 durch das Amtsgericht – Schöffengericht – Geldern freigesprochen (Az. der Staatsanwaltschaft Kleve: 204 Js 391/13).

Der Kläger verlangt von der Beklagten, bei der das Gebäude feuerversichert war, Zahlung von rund 630.000 EUR. Die Beklagte macht geltend, der Kläger selbst habe den Brand verursacht, und lehnt deshalb eine Zahlung ab. Das Landgericht Kleve hat die Klage am 28.11.2019 abgewiesen (Az. 6 O 102/15). Dagegen richtet sich die Berufung des Klägers, über die der für Versicherungssachen zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu entscheiden hat (Az. I-4 U 150/19).

Zu dem Termin sind der Kläger, sein Bruder und der erwähnte Zeuge geladen

 

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