BluGreen Company Limited / S&O Beteiligungen AG

BluGreen Company Limited

Hong Kong

Bekanntmachung gemäß §§ 35, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

BluGreen Company Limited

Hong Kong

Bekanntmachung gemäß §§ 35, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDER(N) BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die BluGreen Company Limited, Hong Kong („Bieterin“), hat am 21. September 2020 die Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot (Barangebot) („Angebot“) an die Aktionäre der S&O Beteiligungen AG, Heidelberg („Zielgesellschaft“), zum Erwerb sämtlicher nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN DE000A255G02) („S&O-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 5,00 je S&O-Aktie veröffentlicht („Angebotsunterlage“), die im Internet unter http://www.blugreen-energy.com unter der Rubrik Investor Relations abrufbar ist. Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 19. Oktober 2020, 24:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“).

Bis zum 19. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ) („Ende der Annahmefrist“), ist das Angebot für insgesamt 622 S&O-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,05% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft zum Ende der Annahmefrist.

Die Bieterin hielt zum Ende der Annahmefrist 760.913 S&O-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 61,47% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft zum Ende der Annahmefrist.

Darüber hinaus hielten zum Ende der Annahmefrist weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen noch deren etwaigen Tochterunternehmen S&O-Aktien oder Stimmrechte aus S&O-Aktien. Mit Ausnahme der Stimmrechtszurechnung der von der Bieterin gehaltenen S&O-Aktien beim Weiteren Kontrollerwerber (wie in Ziffer 1.2 der Angebotsunterlage definiert) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG waren ihnen zum Ende der Annahmefrist auch keine Stimmrechte aus S&O-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

Zum Ende der Annahmefrist hielten weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen noch deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente gemäß §§ 38, 39 Wertpapierhandelsgesetz im

Hinblick auf S&O-Aktien.

Hong Kong, den 22. Oktober 2020

BluGreen Company Limited

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft dar.

Hong Kong, den 22. Oktober 2020

BluGreen Company Limited

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.blugreen-energy.com
im Internet am: 22.10.2020.

 

Hong Kong, den 22. Oktober 2020

BluGreen Company Limited

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