BkmU Bank AG in Insolvenz-17 Jahre ist das her-Unglaublich!!!!!

BkmU Bank AG in Insolvenz

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

der BkmU Bank AG in Insolvenz

Vorbemerkung

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (ab 1. Mai 2002 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 26. April 2002 der BkmU Bank AG die Erlaubnis, Bankgeschäfte zu betreiben, entzogen und die Abwicklung der Bank angeordnet. Zum 31. August 2002 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet. Vor diesem Hintergrund wurden alle Jahresabschlüsse, beginnend mit dem für den Stichtag 30. August 2002, mit der Maßgabe aufgestellt, daß eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr in Frage kommt. Dieses gilt ebenfalls für den Jahresabschluß 2018.

Geschäftstätigkeiten

Auch im Berichtsjahr konnte die Abwicklung der Bank planmäßig fortgesetzt werden. Die vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit verschiedenen Kreditinstituten getroffenen Verwertungsvereinbarungen ergänzten seine eigenen Aktivitäten und haben auch 2018 dazu beigetragen, die Bearbeitung und Rückführung des Kunden-Kreditgeschäfts sowie die Verwertung vorhandener Sicherheiten oder sonstiger Vermögenswerte der Bank weiter voranzubringen.

Die Verwertung von Vermögensteilen der Bank, insbesondere die Abwicklung des Kunden-Kreditgeschäfts, führte seit Beginn des Insolvenzverfahrens zu einer kontinuierlichen Erhöhung der Guthaben auf den Massekonten der Bank. Deshalb hat der Insolvenzverwalter bereits im Jahr 2013 damit begonnen, Vorkehrungen zu treffen, die Gläubiger der Bank erstmalig an den bisher erzielten Erlösen teilhaben zu lassen. Im Einvernehmen mit dem Insolvenzgericht und dem Gläubigerausschuß konnten dann im Jahr 2014 die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, eine 10%ige Abschlagzahlung auf eine zu erwartende Insolvenzquote für festgestellte Insolvenzforderungen zu leisten. Allerdings war die Durchführung der Ausschüttungsaktion schon von Anfang an erheblich erschwert, weil ein beträchtlicher Teil der ausschüttungsberechtigten Gläubiger es in den zurückliegenden Jahren offensichtlich versäumt hatte, den Insolvenzverwalter von inzwischen eingetretenen Veränderungen im Personenstandsverhältnis, der Wohnanschrift oder der Bankverbindung in Kenntnis zu setzen.

Gleichwohl konnte im November 2014 mit den Zahlungen begonnen werden. Seitdem wurden bis zum Jahresende 2018 für 6.045 festgestellte Tabellenforderungen 16,2 Mio. Euro ausgeschüttet.

Die Liquiditätssituation der Bank zu Beginn des Jahres 2019 war für den Insolvenzverwalter der Anlaß, im Einvernehmen mit dem Gläubigerausschuß eine weitere 10%ige Abschlagzahlung auf eine zu erwartende Insolvenzquote zu starten. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden für 6.091 festgestellte Tabellenforderungen insgesamt 16,3 Mio. Euro ausgeschüttet.

Seit Beginn der Insolvenz wurde der Personalbestand der Bank stark reduziert. Im Geschäftsjahr 2018 waren neben dem Vertreter des Insolvenzverwalters nur noch fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bank tätig, davon drei in Teilzeit.

Prozesse

Wie in den Vorjahren bestand auch 2018 die Notwendigkeit, Vermögensrechte der Bank in erheblichem Umfang gerichtlich klären zu lassen. Deshalb war unverändert eine ins Gewicht fallende Vorsorge für Prozeßrisiken sowie für noch zu erwartende Gerichts- und Anwaltskosten erforderlich. Die hierfür gebildeten Rückstellungen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 1,6 Mio. Euro.

Einen besonderen Stellenwert bei der Bemessung der Vorsorge nahm der Anfechtungsrechtsstreit mit der Evangelischen Darlehensgenossenschaft eG, Kiel (nunmehr EDG Beteiligungsgenossenschaft eG), ein. Diese zieht im Rahmen einer mit dem Insolvenzverwalter abgeschlossenen Verwertungsvereinbarung den Kapitaldienst von verschiedenen Kreditnehmern ein, verweigert jedoch die Weiterleitung der Beträge, weil sie Ab- und Aussonderungsrechte geltend macht, die vom Insolvenzverwalter bestritten werden. Die Gesamtsumme dieser eingezogenen und nicht weitergeleiteten Beträge, die sich zum Bilanzstichtag auf 12,45 Mio. Euro beliefen, wird von der Bank als Forderung an die Evangelische Bank ausgewiesen. Das Verfahren ist seit Anfang 2011 in der Berufungsinstanz vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht anhängig. Ein erster Verhandlungstermin hat am 3. November 2017 stattgefunden.

Der Senat hat zu erkennen gegeben, der Berufung zumindest teilweise stattgeben zu wollen. Er hat einen Vergleich vorgeschlagen, der nach Berücksichtigung vielerlei Beweisrisiken rechnerisch bei etwa 8,5 Mio. Euro liegt. Der Insolvenzverwalter ist mit dem Gläubigerausschuß der Auffassung, daß ein Vergleich einen deutlich höheren Betrag für die Insolvenzmasse erbringen muß. Die mit der Gegenseite auf dieser Basis vereinbarten Vergleichsgespräche haben am 16. Juli 2018 begonnen, drohten aber schon bald zu scheitern, so daß der Senat den Übergang in ein Mediationsverfahren empfahl. Dem haben beide Parteien zugestimmt. Bisher fanden zwei Mediationstermine unter der Leitung eines Vorsitzenden Richters des Schleswiger OLG statt. Die Gespräche gestalteten sich außerordentlich schwierig. Das Verfahren dauert noch an.

Für die zu erwartenden Kosten wurde eine Vorsorge für Prozeßrisiken getroffen, die in der vorgenannten Rückstellung enthalten ist. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht von einem Vergleichsabschluß ausgegangen werden kann, beinhaltet die Rückstellung auch einen Anteil für ein mögliches Revisionsverfahren.

Ertragsslage

Die Bank wies für 2018 einen gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig niedrigeren Zinsüberschuß von 0,8 Mio. Euro aus. Auch im Berichtsjahr hat sich an der mißlichen Situation nichts geändert, daß die umfangreichen Masse-Konten des Insolvenzverwalters angesichts der weiter gegen Null tendierenden Zinssätze am deutschen Geld- und Kapitalmarkt kaum noch nennenswerte Zinserträge abwerfen.

Allgemeine Verwaltungskosten fielen mit 1,95 Mio. Euro um 0,3 Mio Euro höher an als 2017, weil im Berichtsjahr eine Zuführung zur Rückstellung für Anwaltsund Prozeßkosten von 0,4 Mio. erforderlich war.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus zwei Posten und zwar aus 0,2 Mio. Euro für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie aus 0,5 Mio. Euro Aufwendungen aus einem außergerichtlichen Vergleich.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber 2017 um 2,2 Mio. Euro auf 254,8 Mio. Euro ermäßigt. Dieses ist fast ausschließlich auf den bereits im Anhang angesprochenen Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 1,4 Mio. Euro sowie die Abnahme der anderen Rückstellungen um 1,3 Mio. Euro u.a. auf Grund des Verbrauchs von Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Ökonom-Urteil zurückzuführen.

Einzelwertberichtigungen sind in angemessener Höhe gebildet und von den entsprechenden Forderungspositionen abgesetzt worden. Auf die Bildung von Pauschalwertberichtigungen wurde erneut verzichtet, weil alle vorhandenen Kreditrisiken einer lückenlosen Einzelbewertung unterliegen.

Der Jahresfehlbetrag 2018 von 2,9 Mio. Euro führte zu einer weiteren Erhöhung des Bilanzverlustes auf 189,2 Mio. Euro, der damit das Eigenkapital um 161,6 Mio. Euro überstieg. Dieser Betrag wurde auf der Aktivseite der Bilanz im Posten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen.

Risikobericht

1.

Ein erheblicher Teil der Gerichtsverfahren, vor allem diejenigen von Bedeutung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch anhängig, so daß unverändert Risiken für die Realisierung freier Masse bestehen. Darüber hinaus ist auch damit zu rechnen, daß im Rahmen der Abwicklung weitere Risiken aus sich als unwirksam erweisenden Besicherungen von Kreditgeschäften erwachsen. Dagegen könnten sich Chancen ergeben, insbesondere aus einem für den Insolvenzverwalter erfolgreichen Abschluß verschiedener Rechtsstreitigkeiten, und damit zu einer Erhöhung der Insolvenzquote führen.

2.

Von der Einrichtung eines Risikomanagementsystems im Sinne von § 25a Abs. 1 KWG sowie eines Risikofrüherkennungssystems im Sinne von § 91 Abs. 2 AktG wurde abgesehen, weil alle Geschäftsvorfälle ausschließlich im Rahmen der Abwicklung der Bank anfallen. Die Überwachung und Steuerung relevanter Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- sowie anderer operationeller Risiken aus der Abwicklung erfolgen direkt durch den Vertreter des Insolvenzverwalters.

Ausblick

Für das laufende Jahr ist ebenfalls mit einem Jahresfehlbetrag zu rechnen, vor allem wegen weiterer notwendiger Kosten im Zusammenhang mit anhängigen und noch zu führenden Rechtsstreitigkeiten, Zinsaufwendungen sowie Kosten für die Abwicklung der Bank. Die Zahlung der 10%igen Abschläge auf eine zu erwartende Insolvenzquote wird planmäßig fortgeführt. Es bleibt abzuwarten, ob es in den Folgejahren gelingt, den Anteil der bisher noch nicht erreichbaren Masse-Gläubiger weiter zu reduzieren.

 

Berlin, den 12. Juli 2019

Hartwig Albers, Rechtsanwalt. Insolvenzverwalter BkmU Bank AG

Bilanz zum 31. Dezember 2018

der BkmU Bank AG in Insolvenz

Aktivseite

31.12.2018
Euro
Euro 31.12.2017
Euro
1. Barreserve
a) Kassenbestand 1.477,65 819,01
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 36.314.929,67 12.487.537,78
b) andere Forderungen 20.132.146,74 56.447.076,41 45.145.264,69
3. Forderungen an Kunden 35.597.546,33 37.709.519,54
darunter: durch Grundpfandrechte
gesichert: Euro 1.020.000,00 (1.020.000,00)
Kommunalkredite Euro 0,00 (0,00)
4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 563.584,07 2.341.867,45
5. Sachanlagen 4.498,17 4.694,70
6. Sonstige Vermögensgegenstände 540.913,01 546.937,89
7. Sonstige Vermögensgegenstände Rechnungsabgrenzungsposten 70.289,30 84.257,54
8. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 161.572.269,95 158.701.823,10
Summe der Aktiva 254.797.654,89 257.022.721,70

Passivseite

31.12.2018
Euro
Euro Euro 31.12.2017
Euro
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 73.008.873,21 74.375.390,89
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 142.630.619,45 142.664.191,36
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 27.284.364,83 27.285.385,78
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 1.169.924,78 28.454.289,61 1.169.924,78
darunter: Geldmarktpapiere Euro 0,00 (0,00)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf Euro 1.169.924,78 (1.169.924,78)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.707.178,09 2.203.206,07
5. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 7.996.694,53 9.324.622,82
6. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 18.263.346,00 18.263.346,00
b) Kapitalrücklage 9.078.498,64 9.078.498,64
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 70.662,07 70.662,07
cb) andere Gewinnrücklagen 231.613,50 302.275,57 27.644.120,21 231.613,50
d) Bilanzverlust -27.644.120,21 -27.644.120,21
Summe der Passiva 254.797.654,89 257.022.721,70
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 0,00 0,00

 

Berlin, 12. Juli 2019

Hartwig Albers, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, BkmU Bank AG

 

Berlin, 12. Juli 2019

Hartwig Albers, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, BkmU Bank AG

Gewinn- und Verlustrechnung

01.01.2018 – 31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Euro Euro Euro Euro
1. Zinserträge aus
a) Kredit und Geldmarktgeschäften Kredit- und Geldmarktgeschäften 2.811.205,14 2.998.399,19
2. Zinsaufwendungen -2.044.278,48 766.926,66 -2.082.233,72
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren Wertpapieren 64.094,36 70.616,91
4. Provisionserträge 14.757,36 117.703,36
5. Sonstige betriebliche Erträge 39.139,86 716.092,42
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand Personalaufwand
aa) aa) Löhne und Gehälter -122.828,12 -137.648,27
ab) ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -26.895,88 -149.724,00 -29.925,25
darunter: für Altersversorgung Euro 0,00 (0,00)
b) andere Verwaltungsaufwendungen andere Verwaltungsaufwendungen -1.800.847,79 -1.950.571,79 -1.468.814,86
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -2.646,15 -2.657,62
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -682.092,17 -2.304.434,45
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft -1.118.677,98 -3.070.898,17
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -2.869.069,85 -5.193.800,51
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.377,00 -18.485,34
12. Jahresfehlbetrag -2.870.446,85 -5.212.285,85
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -186.345.943,31 -181.133.657,46
14. Bilanzverlust -189.216.390,16 -186.345.943,31

 

Berlin, 12. Juli 2019

Hartwig Albers, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter BkmU Bank AG

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

der BkmU Bank AG in Insolvenz

Vorbemerkungen

Der vorliegende Jahresabschluß zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften fanden auch die Besonderheiten des Insolvenzrechts Berücksichtigung.

Der Jahresabschluß und der Lagebericht wurden unter der Prämisse aufgestellt, daß das Unternehmen nicht fortgeführt wird (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Im Hinblick auf die Abwicklung wurden sämtliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Veräußerung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes vorgesehen ist bzw. die nicht mehr dem Geschäftsbetrieb dienen (§ 270 Abs. 2 Satz 3 AktG), wie Umlaufvermögen bewertet und mit ihren voraussichtlichen oder tatsächlichen Wiederveräußerungswerten angesetzt. Die Bewertung der im Jahresabschluß erfaßten Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte im Hinblick auf die Abwicklung der Bank unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung des Unternehmens.

Die Abwicklung der Bank, insbesondere die Verwertung noch vorhandener, verwertbarer Vermögensgegenstände, konnte auch im abgelaufenen Jahr planmäßig fortgeführt werden. Soweit der Insolvenzverwalter hierbei gezwungen ist, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, muß er die Terminfestlegungen der jeweils zuständigen Gerichte akzeptieren. Insofern läßt sich der Abschluß der Insolvenzabwicklung der Bank zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verläßlich bestimmen.

Die im Jahr 2014 begonnene erstmalige Zahlung eines 10%igen Abschlags auf eine zu erwartende Insolvenzquote bezüglich festgestellter Tabellenforderungen kann nunmehr als weitgehend abgeschlossen gelten. Im Berichtsjahr waren nur noch wenige Nachzügler zu registrieren. Über die Einzelheiten wird im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 informiert.

Im Einvernehmen mit dem Gläubigerausschuß hat sich der Insolvenzverwalter schon im abgelaufenen Jahr entschlossen, einen weiteren 10%igen Abschlag auf eine zu erwartende Insolvenzquote auszuschütten. Ein wesentlicher Teil der Zahlungen konnte in der ersten Hälfte des laufenden Jahres geleistet werden und wird Gegenstand der Berichterstattung für den Jahresabschluß 2019 sein.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Trotz der nach wie vor unvollständigen Dokumentationen und Geschäftsunterlagen der Bank aus der Zeit vor Anordnung des Insolvenzantragsverfahrens geht der Insolvenzverwalter unverändert davon aus, daß auf der Grundlage der zwischenzeitlich erfolgten Aufbereitungen, Klärungen und Rekonstruierungen sowie der ihm inzwischen zugänglichen Informationen auch im vorliegenden Abschluß alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.

Grundlage für die Registrierung und Bedienung der Gläubiger der Bank ist die vom Insolvenzverwalter gemäß § 175 InsO eingerichtete Tabelle. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BkmU Bank AG am 31. August 2002 wurden insgesamt 342.649.886,32 Euro Forderungen zur Tabelle angemeldet. Davon wurden 14.503.064,87 Euro von den Gläubigern zurückgenommen und 106.693.322,12 Euro vom Insolvenzverwalter bestritten. Dem stehen 167.544.498,25 Euro vom Insolvenzverwalter festgestellte und 53.909.001,08 Euro vom Insolvenzverwalter für den Ausfall festgestellte Forderungen gegenüber. Ob sich aus den bestrittenen Forderungen in den Folgejahren noch bilanzierungspflichtige Tatbestände ergeben werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden.

Die Barreserve wurde zum Nennwert bilanziert.

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) zuzüglich anteiliger Zinsen angesetzt.

Den Kreditrisiken wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Sie sind mit dem niedrigeren, beizulegenden Wert bilanziert. Auf die Bildung von Pauschalwertberichtigungen wurde auch im Berichtsjahr verzichtet, weil alle vorhandenen Kreditrisiken einer lückenlosen Einzelbewertung unterliegen.

Wie in den Vorjahren kam auch 2018 das Wahlrecht der vollständigen Überkreuzkompensation (§ 340f Abs. 3 HGB) zur Anwendung.

Einzelwertberichtigungen sind von den Forderungen an Kreditinstituten, den Forderungen an Kunden sowie den Sonstigen Vermögensgegenständen abgesetzt worden.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere verblieben in der Liquiditätsreserve und werden weiterhin wie Umlaufvermögen bewertet. Alle Bestände wurden dem strengen Niederstwertprinzip unterworfen.

Sachanlagen sowie Sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 HGB wie Umlaufvermögen bewertet worden. Soweit zwischenzeitlich für die Abwicklung der Bank erforderliche Sachanlagen angeschafft wurden, sind diese dem Anlagevermögen zugeordnet. Sie werden planmäßig abgeschrieben.

Ein Anlagespiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 34 Abs. 3 RechKredV ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, verbriefte Verbindlichkeiten sowie Sonstige Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen einschließlich anteiliger Zinsen sowie nachrangiger Zinsen, letztere nur bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO angegeben.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wie auch diejenigen gegenüber Kunden sind im Hinblick auf § 41 Abs. 1 InsO als täglich fällig ausgewiesen.

Der Ansatz der Rückstellungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um erkennbare Verpflichtungen angemessen zu berücksichtigen. Dabei werden Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Laufzeit vom mehr als einem Jahr gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen abgezinst.

Eventualverbindlichkeiten wurden in Höhe der verbürgten Kredite abzüglich der gebildeten Rückstellungen ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen.

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Die Barreserve bestand ausschließlich aus dem Kassenbestand. Ein eigenes Bundesbank-Konto wird für die BkmU Bank AG nicht mehr geführt. Der Zahlungsverkehr ist deshalb entsprechend den Bedingungen der Insolvenzordnung ausschließlich über die Masse-Konten des Insolvenzverwalters zu leiten.

Forderungen an Kreditinstitute haben sich im Berichtsjahr um 1.185.726,06 Euro auf 56.447.076,41 Euro ermäßigt. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf einen seit 2004 anhängigen Rechtsstreit mit einer ehemaligen Kundin der BkmU Bank AG, vertreten durch ein ehemaliges Vorstandsmitglied der BkmU Bank AG, zurückzuführen. Dieser Prozeß ging Ende 2017 letztinstanzlich verloren, so daß hieraus 2.074.030,44 Euro im Berichtsjahr zu leisten waren.

Die Forderungen an Kreditinstitute entfielen zum größten Teil auf die Guthaben der Masse-Konten des Insolvenzverwalters. Soweit daran Rechte Dritter geltend gemacht wurden, sind diese vom Insolvenzverwalter bestritten und Gegenstand von Gerichtsverfahren.

Als „täglich fällige“ Forderungen wurden 36.314.929,67 Euro ausgewiesen. Ein darin enthaltener Posten, den der Insolvenzverwalter im Rahmen einer seit mehreren Jahren anhängigen gerichtlichen Auseinandersetzung geltend macht, wurde in Höhe eines Teilbetrages von 3.324.611,65 Euro wertberichtigt.

Die „anderen Forderungen“ von 20.132.146,74 Euro betrafen mit 20.029.888,36 Euro Festgeldguthaben zuzüglich anteiliger Zinsen sowie mit 102.258,38 Euro nachrangige Genußrechte.

Die Forderungen an Kunden wurden nach Berücksichtigung von 57.565.538,81 Euro Einzelwertberichtigungen mit 35.597.546,33 Euro bilanziert.

Der gesamte Einzelwertberichtigungsbedarf für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie für Sonstige Vermögensgegenstände belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 61.279.974,05 Euro.

Wegen eines im März 2002 abgeschlossenen Total Return Swaps einigte sich der Insolvenzverwalter am 21. März 2003 mit den Vertragspartnern auf einen Vergleich. Danach fließen diesen Partnern im Sinne einer Inkasso-Vereinbarung von Anfang an 36% der Zins- und Tilgungsleistungen sowie Verwertungserlöse zu. Aus den in die Swap-Vereinbarung einbezogenen Kundenkrediten fielen im Berichtsjahr aus Zinsen, Tilgungen und Sicherheitenverwertungen insgesamt 38.403,71 Euro an. Nach Berücksichtigung von Beitreibungs- und Verwertungskosten sowie von Beträgen, an denen Rechte Dritter bestanden, verblieben 25.759,56 Euro. Davon kamen 16.486,12 Euro der Insolvenzmasse zugute und 9.273,44 Euro waren an die Vertragspartner auszukehren. Seit Beginn des Insolvenzverfahrens sind im Rahmen dieser Inkasso-Vereinbarung insgesamt 21,7 Mio Euro der Insolvenzmasse und 12,4 Mio Euro den Vertragspartnern zugeflossen.

An Forderungen mit einem Bruttobetrag von 50.091.364,15 Euro (vor Kompensationen mit täglich fälligen Einlagen und Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen) bestanden zum Bilanzstichtag Rechte Dritter. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Absonderungsrechte. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Rechte wird vom Insolvenzverwalter bestritten.

Auf eine detaillierte Gliederung der Kundenforderungen nach Restlaufzeiten wurde verzichtet, weil eine solche Zahlenermittlung vor dem Hintergrund der Abwicklung der Bank nicht mehr sinnvoll ist. Sämtliche Engagements befinden sich im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen in Abwicklung. Prolongationsabsprachen werden seit dem Entzug der Bankerlaubnis nicht mehr getroffen. Im Übrigen wird auf die tabellarischen Angaben auf Seite 7 des Anhangs verwiesen.

Für Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere fielen Abschreibungenvon 18.553,97 Euro an. Der Gesamtbestand von 563.584,07 Euro war bis auf einen unbedeutenden Posten börsennotiert. Im Zusammenhang mit dem vorerwähnten verlorenen Rechtsstreit waren Aktien im Buchwert von 1.759.725,97 Euro an den Prozessgegner auszuliefern. Die Übertragung erfolgte am 11. Juni 2018.

Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der Sachanlagen für 2.449,62 Euro EDV-Hardware angeschafft. Die gesamten Abschreibungen beliefen sich auf 2.646,15 Euro. Es verblieb ein Restbuchwert von 4.498,17 Euro.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände ermäßigten sich geringfügig auf 540.913,01 Euro. Sie bestehen fast ausschließlich aus zwei Posten: zum einen aus 31.742,21 Euro erstattungsfähigen Forderungen an das Finanzamt aus einbehaltener Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag; zum anderen aus früheren Policendarlehen mit dem auf die jeweiligen Policen entfallenden Rückkaufswert von insgesamt 509.070,80 Euro. Die Bank hat hierbei in jedem einzelnen Fall einen Vergleich mit dem früheren Kreditnehmer geschlossen und diesen nach Erfüllung bestimmter Auflagen aus dem Schuldverhältnis entlassen.

Rechnungsabgrenzungsposten von 70.289,30 Euro bestanden aus Abgrenzungsbeträgen im Zusammenhang mit gezahlten Versicherungsprämien.

Passiva

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit 73.008.873,21 Euro in vollem Umfang als täglich fällig ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Abnahme um 1.366.517,68 Euro. Wie schon in den Vorjahren wurden im Rahmen öffentlich geförderter Programme oder auf der Grundlage individueller Absprachen zwischen den Beteiligten Refi-Mittel in Höhe von 3.410.796,16 Euro mit den refinanzierten Kundenkrediten verrechnet.

Andererseits haben absonderungsberechtigte Bank-Gläubiger Zinsansprüche in Höhe von 2.044.278,48 Euro, davon 246.749,57 Euro im Nachrang, geltend gemacht.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beliefen sich auf 142.630.619,45 Euro. Wegen des Wegfalls aller Befristungsvereinbarungen aufgrund der Insolvenz der Bank werden auch sie vollständig unter den anderen täglich fälligen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der nur geringfügige Rückgang gegenüber 2017 beruhte unter anderem auf Abschlagzahlungen auf die zu erwartende Insolvenzquote.

Verbriefte Verbindlichkeiten umfassen im Umlauf befindliche Inhaberschuldverschreibungen sowie eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf und wurden zum Bilanzstichtag mit 28.454.289,61 Euro ausgewiesen.

Sowohl für die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wie auch für die verbrieften Verbindlichkeiten bestand im Berichtsjahr keine Notwendigkeit, nachrangige Zinsen zu berechnen.

Sonstige Verbindlichkeiten von 2.707.178,09 Euro betrafen mit 2.035.623,98 Euro Verbindlichkeiten aus zur Tabelle angemeldeter Forderungen Dritter an die Bank, die nicht unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden auszuweisen waren.

Außerdem waren in den Sonstigen Verbindlichkeiten antizipative Posten in einer Größenordnung von 669.154,58 Euro und restliche Verbindlichkeiten zu erfassen.

Die Notwendigkeit zur Bildung von Rückstellungen für Steuerzahlungen war auch im Berichtsjahr nicht gegeben.

Die anderen Rückstellungen von insgesamt 7.996.694,53 Euro bestehen im wesentlichen aus der Vorsorge für Rechtsverfolgungskosten und Prozeßrisiken im Zusammenhang mit diversen anhängigen, der Sicherung der Masse dienenden Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 1.576.574,00 Euro und aus der anteiligen Vorsorge für die erst nach Abschluß des Insolvenzverfahrens fällige Insolvenzverwaltervergütung in Höhe des Gegenwartwertes im Berichtsjahr von 6.141.361,86 Euro.

Weitere Rückstellungen sind für die Jahresabschlußkosten 2018, für notleidende Avalkredite, für mögliche Verpflichtungen aus erteilten Garantien für Policendarlehen sowie für von Mitarbeitern der Bank noch nicht genommene Urlaubstage gebildet worden.

Das Grundkapital in Höhe von 18.263.346,00 Euro ist in nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien (Stück 7.144.000) eingeteilt. Die Unterpositionen des Eigenkapitals haben sich seit Beginn des Insolvenzverfahrens am 31. August 2002 nicht verändert. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich auf 161.572.269,95 Euro erhöht.

Im Kreditgeschäft waren zum 31. Dezember 2000 Stück 154.320 eigene Aktien der Bank gemäß § 71e AktG als Pfand genommen. Dieses sind 2,16% des Grundkapitals. Auf eine Fortschreibung dieses Sachverhalts wurde in den Folgejahren verzichtet, weil das Pfandrecht auf eigene Aktien seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank praktisch wertlos geworden ist.

Gliederung von Bilanzpositionen nach Restlaufzeiten:

31.12.2018 Tsd.Euro 31.12.2017 Tsd.Euro
Forderungen an Kreditinstitute
täglich fällig 36.315 12.488
mit Restlaufzeit unter einem Jahr 20.030 45.043
mit unbestimmter Restlaufzeit 102 102
Forderungen an Kunden
täglich fällig 0 0
mit unbestimmter Restlaufzeit 35.598 37.710
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
täglich fällig 73.009 74.375
mit unbestimmter Restlaufzeit 0 0
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
täglich fällig 142.631 142.664
mit unbestimmter Restlaufzeit 0 0
Verbriefte Verbindlichkeiten
täglich fällig 28.454 28.455
mit unbestimmter Restlaufzeit 0 0

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinsabhängiges Geschäft

Das zinsabhängige Geschäft erbrachte im abgelaufenen Jahr einen Überschuß von 766.926,66 Euro, der sich als Saldo aus 2.811.205,14 Euro Zinserträgen und 2.044.278,48 Euro Zinsaufwendungen ergab.

Die Zinserträge sind hauptsächlich im Kreditgeschäft mit der gewerblichen Kundschaft angefallen. Wie schon in den beiden Vorjahren wurde auch im Berichtszeitraum vermehrt darauf verzichtet, bei notleidend gewordenen Krediten Zinsen in Rechnung zu stellen.

Wie schon in den Vorjahren wirkten sich die allgemein sehr niedrigen Zinssätze am deutschen Geld- und Kapitalmarkt negativ auf das zinsabhängige Geschäft der Bank aus. Die inzwischen umfangreichen Massekonten des Insolvenzverwalters erbringen deshalb nur noch geringe Zinserträge.

Bei der Berechnung nachrangiger Zinsen zu Gunsten von Kreditinstituten wurden individuelle, mit den jeweiligen Gläubigerbanken abgestimmte Sätze verwendet.

Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

Die Erträge von 64.094,36 Euro bestanden ausschließlich aus Dividendenzahlungen auf den Aktienbestand der Bank.

Provisionsabhängiges Geschäft

Es fielen mit insgesamt 14.757,36 Euro fast ausschließlich Einnahmen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bank (Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen) an.

Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge beliefen sich auf 39.139,86 Euro. Hiervon sind 22.962,31 Euro Zinserstattungen und 8.840,00 Euro aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen besonders erwähnenswert.

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Von den Gesamtaufwendungen in diesem Kostenbereich von 1.950.571,79 Euro betrafen 149.724,00 Euro Personal- und 1.800.847,79 Euro andere Verwaltungsaufwendungen.

Die zum Vorjahr leicht rückläufigen Personalkosten entsprachen dem im Hinblick auf die fortschreitende Abwicklung der Bank reduzierten Personalbestand.

Von den anderen Verwaltungsaufwendungen standen 1.489.307,41 Euro in unmittelbarem Zusammenhang mit der Insolvenzabwicklung der Bank.

Die Jahresabschlußprüferin, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat als Gesamthonorar für die im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erbrachten Abschlußprüfungsleistungen 39.000,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Andere Leistungen wurden nicht erbracht.

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die in dieser Position ausgewiesenen 2.646,15 Euro Abschreibungen betrafen Anschaffungen von EDV-Hardware und geringwertigen Wirtschaftsgütern in verschiedenen Jahren.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Ausweis von 682.092,17 Euro sind als wesentliche Posten 164.017,00 Euro Aufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen und 515.000,00 Euro Aufwendungen im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Vergleich zu erwähnen.

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft

Nach der Wahrnehmung des Wahlrechts der vollständigen Überkreuzkompensation gemäß § 340f Abs. 3 HGB waren Abschreibungen und Wertberichtigungen auf´Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen m Kreditgeschäft in einer Größenordnung von 1.118.677,98 Euro auszuweisen.

Sie betrafen hauptsächlich Einzelwertberichtigungen auf notleidende Kredite der gewerblichen Wirtschaft.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Es handelt sich hierbei um ausländische Quellensteuer.

Jahresfehlbetrag

Das Jahr 2018 schloß mit einem Fehlbetrag von 2.870.446,85 Euro. Einschließlich der Verlustvorträge für alle zurückliegenden Geschäftsjahre seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergab sich ein Bilanzverlust von 189.216.390,16 Euro.

Sonstige Erläuterungen

2018 waren sechsMitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bank tätig. Im Berichtszeitraum sind keine Zahlungen an Organmitglieder geleistet worden.

Weder an Mitglieder des Vorstands noch an Mitglieder des Aufsichtsrats in der nachstehenden Zusammensetzung bestanden zum Bilanzstichtag Kreditforderungen.

Den Organen der Bank gehören an:

Vorstand:

Dr. Karl Dunger (ab 16. August 2002)

Wolfgang Fiedelack (ab 6. März 2006)

Die vorstehenden Angaben sind dem Handelsregister, Abteilung B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 53447 B, entnommen. Der Handelsregisterausdruck datiert vom 27. Juni 2019. Andere Informationen über die Zusammensetzung des Vorstands liegen dem Insolvenzverwalter nicht vor.

Aufsichtsrat:

Dr. Marlene Kück, Vorsitzende

Michael Schmitz, stellv. Vorsitzender

Manfred Berg

Andreas Heins

Michael Knöffel

Peter Wittnebel

Andere Informationen als die vorstehende Zusammensetzung des Aufsichtsrats liegen dem Insolvenzverwalter nicht vor.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

 

Berlin, 12.Juli 2019

Hartwig Albers, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter BkmU Bank AG

Anlagespiegel

– in Euro –

Anschaffungskosten
01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018
Immaterielle
Anlagewerte 1.302.717,88 0,00 0,00 1.302.717,88
Sachanlagen 40.271,59 2.449,62 0,00 42.721,21
Beteiligungen 216.594,00 0,00 0,00 216.594,00
1.559.583,47 2.449,62 0,00 1.562.033,09
Kumulierte Abschreibg. 01.01.2018 Zugänge 2018 Kumulierte Abschreibungen 31.12.2018 Bilanzausweis 31.12.2018 Bilanzausweis 31.12.2017
Immaterielle
Anlagewerte 1.302.717,88 0,00 1.302.717,88 0,00 0,00
Sachanlagen 35.576,89 2.646,15 38.223,04 4.498,17 4.694,70
Beteiligungen 216.594,00 0,00 216.594,00 0,00 0,00
1.554.888,77 2.646,15 1.557.534,92 4.498,17 4.694,70

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BkmU Bank AG in Insolvenz, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BkmU Bank AG in Insolvenz, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Januar 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BkmU Bank AG in Insolvenz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Insolvenzverfahren und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt „Vorbemerkungen“ des Anhangs sowie die Angaben in Abschnitt „Vorbemerkung“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass sich die Gesellschaft mit Wirkung zum 31. August 2002 in Insolvenz befindet und der Jahresabschluss daher unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) aufgestellt wurde.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 12. Juli 2019

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mark Maternus, Wirtschaftsprüfer

ppa. Ursel von Randow, Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde am 12.07.2019 festgestellt.

One Comment

  1. HB Sonntag, 04.08.2019 at 00:28 - Reply

    Und wie hieß der Abschlussprüfer, der die Bank bis zur Pleite 2002 geprüft und ihre (frisierten) Bilanzen jahrelang als „ordnungsgemäß“ bestätigt hat (worauf hin das damalige BaKred seine Eignung in Frage stellte):
    WP/StB Dr. Wolfram Klüber!
    Die Vorstandsvorsitzende Frau Prof. Dr. Marlene Kück hielt aber nichtsdestotrotz an Dr. Klüber fest, denn der WP „übersah“, dass Frau Dr. Kück während ihrer Vorstandszeit rd. EUR 13 Mio. von der BkmU Bank AG pflichtwidrig an ein seit längerem ebenfalls insolventes Wertpapierhandelshaus zur Anlage transferiert hatte, die dort verschwunden sind, weshalb sie 2013 zu 2 Mio. EUR Schadenersatz verurteilt wurde. Siehe http://www.bkmu.de/

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