Bilanzielle Überschuldung steigt erneut an: Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG

Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 2.166.567,00 3.734.799,00
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.166.567,00 3.734.799,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.842.241,64 1.849.077,77
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 709.905,16 1.849.054,10
2. Forderungen gegen Gesellschafter 2.084.651,22 23,67
3. Sonstige Vermögensgegenstände 47.685,26 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.531,59 2.826,81
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 3.738.889,51 3.020.089,45
Summe Aktiva 8.759.229,74 8.606.793,03

PASSIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 0,00
1. Festes Kapitalkonto 300,00 300,00
2. Bewegliches Kapitalkonto -3.739.189,51 -3.020.389,45
3. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 3.738.889,51 3.020.089,45
B. Rückstellungen 13.585,00 13.085,00
1. Sonstige Rückstellungen 13.585,00 13.085,00
C. Verbindlichkeiten 8.745.644,74 8.593.708,03
1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 995.291,91 53.469,52
2. Sonstige Verbindlichkeiten 7.750.352,83 8.540.238,51
Summe Passiva 8.759.229,74 8.606.793,03

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg

I. Allgemeine Angaben

Firmenname laut Registergericht: Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: HRA 122 169

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft im Sinne § 264a Absatz 1 i.V.m. § 267 Absatz 1 HGB auf.

Als Emittentin von Vermögensanlagen mit Sitz im Inland, unterliegt die Gesellschaft den Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes. Sie hat für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs und für den Lagebericht die Bestimmungen des § 289 HGB einzuhalten. § 264 Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 1, Absatz 3, 4 und § 264b des HGB sind nicht anzuwenden.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Vermögenanlagengesetzes aufgestellt. Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach den Vorschriften des HGB keine Besonderheiten. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen, soweit dies von den Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes vorgesehen ist, Gebrauch gemacht.

Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Von einer Aufstellung des Lageberichts gem. § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 264b HGB ist die Gesellschaft aufgrund der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes nicht befreit.

Da die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zum dualen Geschäftsmodell (zeitlich begrenzte Vermietung und Veräußerung nach Ablauf der Vertragslaufzeit) der Gesellschaft gehört, werden entsprechende Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Containern in den Umsatzerlösen ausgewiesen; korrespondierend dazu sind die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen aus dem Abgang von Restbuchwerten des Sachanlagevermögens in den Materialaufwendungen enthalten.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die im Sachanlagevermögen unter der Position „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ erfassten Vermögensgegenstände (Container) werden der Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümerin zugerechnet. Die Container wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bzw. im Falle von gebrauchten Vermögensgegenständen mindestens entsprechend der vereinbarten voraussichtlichen Vertragslaufzeit des mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietvertrags linear vorgenommen.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten wurden mit den sich aus den Vorschriften §§ 252 und 253 Absatz 1 HGB ergebenden Werten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Höhe gebildet, dass alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, berücksichtigt sind.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise in der Fremdwährung USD. Sie haben im vollen Umfang eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Aus der Bewertung zum Devisenkassamittelkurs resultierende sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. sonstige betriebliche Erträge führen nicht zur Abgrenzung von latenten Steuern.

Das in der Fremdwährung USD geführte Kontokorrentkonto wurde unter Beachtung der §§ 252, 253 Absatz 1 sowie § 256a HGB mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Bilanzpositionen Aktiva

Die Gesellschaft hat in Vorjahren sowie im Geschäftsjahr mit mehreren Kaufverträgen zum Anlagevermögen gehörende Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt Euro 5.895.994,42 (Vorjahr: Euro 6.915.980,24) erworben; hierbei handelt es sich um die zum Bilanzstichtag noch im Bestand der Gesellschaft befindlichen Anlagegüter. Die Anschaffung betraf neuwertige sowie gebrauchte Vermögensgegenstände.

Neuwertig erworbene Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Für gebraucht erworbene Vermögensgegenstände wird entsprechend ihres Alters eine kürzere Nutzungsdauer, jedoch mindestens eine Nutzungsdauer entsprechend der vereinbarten voraussichtlichen Vertragslaufzeit des mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietvertrags berücksichtigt.

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel (vgl. Anlage zum Anhang) zu entnehmen.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: Euro 3.181.181,24 (Vorjahr: Euro 1.567.734,08).

Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: Euro 3.729.427,42 (Vorjahr: Euro 3.181.181,24).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt Euro 709.905,16 (Vorjahr: Euro 1.849.054,10) und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Soweit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Fremdwährung USD bestehen, wurden sie mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet.

Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 2.084.651,22 (Vorjahr: Euro 23,67) betreffen Forderungen gegenüber der Komplementärin in Höhe von Euro 1.076.757,38 (Vorjahr: Euro 23,67) aus kurzfristigen Darlehen einschließlich diesbezüglicher Zinsforderungen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Abverkauf von Containern in Höhe von Euro 1.007.893,84 (Vorjahr: Euro 0,00) und haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 47.686,26 (Vorjahr: Euro 0,00) und berücksichtigen Umsatzsteuerzahlungen für die Monate November und Dezember 2020 als auch Guthaben, welche aus berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen für die Anmeldungszeiträume Januar bis Juni 2020 resultieren.

Die Bilanzposition „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ berücksichtigt in Höhe von Euro 11.531,59 (Vorjahr: Euro 2.826,81) die ausgewiesenen Salden der Kontokorrentkonten. Die ausgewiesenen Guthabensalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen des Kreditinstitutes zum Bilanzstichtag überein.

Das Eigenkapital der Gesellschaft wird nach Verrechnung mit den aufgelaufenen Jahresergebnissen unter der Position „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile von Kommanditisten“ ausgewiesen. Es handelt sich dabei um durch Verluste entstandenes negatives Kapital.

Das Kommanditkapital entwickelt sich wie folgt:

Euro
Einlagen (Festes Kapitalkonto) 300,00
Euro
Kapitalanteile Kommanditisten (variables Kapitalkonto) per 1.1.2020 – 3.020.389,45
Jahresfehlbetrag Geschäftsjahr 2020 – 718.800,06
Kapitalanteile Kommanditisten (variables Kapitalkonto) per 31.12.2020 – 3.739.189,51

Die zum Ende des Geschäftsjahres bestehende bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft wird nach Einschätzung Geschäftsführung durch im Sachanlagevermögen enthaltene und nicht aufgedeckte stille Reserven sowie durch künftige Erträge aus den abgeschlossenen Verträgen über die Vermietung der Vermögensgegenstände kompensiert. Diesbezüglich wird auf die Erläuterungen unter Nr. 5 im Lagebericht verwiesen (Prognosebericht).

Hafteinlage

In folgender Höhe bestehen Hafteinlagen gemäß § 172 Absatz 1 HGB, die vollständig eingezahlt wurden.

Kommanditisten Euro
André Wreth 100,00
Marc Schumann 100,00
Christian Petersen 100,00
300,00

Bilanzpositionen Passiva

Die Bilanzposition sonstige Rückstellungen setzt sich wie folgt zusammen:

Stand 01.01.2020 Verbrauch Auflösung Zugang Stand 31.12.2020
Prüfung/​Erstellung Jahresabschluss 10.000,00 -8.899,90 -600,10 9.000,00 9.500,00
Aufbewahrungspflichten 3.050,00 0,00 0,00 1.000,00 4.050,00
BaFin Nachtrag Jahresabschluss 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Bundesanzeiger Jahresabschluss 35,00 -31,08 -3,92 35,00 35,00
13.085,00 -8.930,98 -604,02 10.535,00 13.585,00

Die Position „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ beinhaltet Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von Euro 995.291,91 (Vorjahr: Euro 53.469,52). Diese berücksichtigen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 12.301,31 (Vorjahr: Euro 53.469,52) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 982.990,60 (Vorjahr: Euro 0,00).

In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt Euro 7.750.352,83 (Vorjahr: Euro 8.540.238,51) sind Anlegerverbindlichkeiten in Höhe von Euro 7.747.446,43 (Vorjahr: Euro 8.344.232,84) und übrige sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 2.906,40 (Vorjahr: Euro 196.005,67) enthalten.

Die Anlegerverbindlichkeiten resultieren aus der Geschäftstätigkeit der Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft bietet Anlegern Vermögensgegenstände (Container) zum Erwerb an. Die Anleger erwerben das zivilrechtliche Eigentum an den entsprechenden Vermögensgegenständen und vermieten diese für eine vereinbarte Dauer an die Gesellschaft. Die Mietdauer richtet sich nach der vereinbarten Vertragslaufzeit in dem jeweils zwischen der Gesellschaft und dem Anleger individuell abgeschlossenen Mietvertrag.

Die Anlegerverbindlichkeiten in Höhe von Euro 7.747.446,43 (Vorjahr: Euro 8.344.232,84) haben in Höhe von Euro 5.148.906,47 (Vorjahr: Euro 653.461,98) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und berücksichtigen die im Folgejahr an die Anleger zu leistenden Tilgungen sowie Anfang 2020 erfolgende Auszahlungen für die Abrechnungsmonate November und Dezember 2020.

Die Anlegerverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 2.598.539,96 (Vorjahr: Euro 7.690.770,86) und berücksichtigen die sich nach dem Geschäftsjahr 2020 aus den mit Anlegern geschlossenen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen.

Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 2.906,40 (Vorjahr: Euro 196.005,67) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von Euro 36.686,46 (Vorjahr: Euro 18.209,52).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von Euro 97.276,53 (Vorjahr: Euro 19.694,40).

Aufgrund nachträglich bekannt gewordener Einkaufsrechnungsdifferenzen sind der Gesellschaft außerordentliche periodenfremde Aufwendungen in Höhe von Euro 235.547,13 (Vorjahr: Euro 1.186,86) entstanden.

Die Position „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ enthält Zinserträge gegenüber der Komplementärin in Höhe von Euro 8.757,38 (Vorjahr: Euro 23,67).

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen gegenüber Komplementärin in Höhe von Euro 1.145,90 (Vorjahr: Euro 41,92).

V. Sonstige Angaben

Angaben über die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin, die Solvium Capital GmbH. Sie hat vertragsgemäß keine Einlage geleistet und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt EUR 55.000,00.

Die Komplementärin wird durch jeden ihrer Geschäftsführer einzeln vertreten. Die Geschäftsführer sind:

Herr Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg

Herr André Wreth, Kaufmann, Hamburg

Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer.

Verpflichtung zur Ersatzbeschaffung

Die zum 31. Dezember 2019 bestehende sonstige finanzielle Verpflichtung zur Ersatzbeschaffung von Containern wurde im Berichtsjahr erfüllt.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag erneut eine geringere Anzahl an Containern im Anlagevermögen im Vergleich zu dem sich aus den mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietverträgen ergebenden vertraglichen Containerbestand. Hieraus resultiert zum Bilanzstichtag eine sonstige finanzielle Verpflichtung zur Ersatzbeschaffung von Containern in Höhe von Euro 1.263.115,62.

 

Hamburg, den 19. Oktober 2021

Marc Schumann

André Wreth

Geschäftsführer Solvium Capital GmbH Komplementärin der Gesellschaft

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 1. Januar – 31. Dezember 2020 (erweiterte Bruttodarstellung)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2020
EUR
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.915.980,24 958.093,89 1.978.079,71 5.895.994,42
Summe Sachanlagen 6.915.980,24 958.093,89 1.978.079,71 5.895.994,42
Summe Anlagevermögen 6.915.980,24 958.093,89 1.978.079,71 5.895.994,42
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2020
EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2020
EUR
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.181.181,24 1.769.269,89 1.221.023,71 3.729.427,42
Summe Sachanlagen 3.181.181,24 1.769.269,89 1.221.023,71 3.729.427,42
Summe Anlagevermögen 3.181.181,24 1.769.269,89 1.221.023,71 3.729.427,42
Buchwerte
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.166.567,00 3.734.799,00
Summe Sachanlagen 2.166.567,00 3.734.799,00
Summe Anlagevermögen 2.166.567,00 3.734.799,00

WEITERE DATEN

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Investitionen, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Transportmitteln. Zudem die Konzeption und die Umsetzung von Vermögensanlagen im Bereich Transportmittel und Logistik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Zur Umsetzung des Geschäftszwecks wurden sogenannte Direktinvestments in überwiegend gebrauchte Standardcontainer angeboten. Diese Direktinvestments unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Mit dem Vertrieb der Direktinvestments war die Komplementärin der Gesellschaft, die Solvium Capital GmbH, beauftragt.

Anleger haben die Möglichkeit, diese Standardcontainer von der Gesellschaft zu erwerben und diese für eine feste Laufzeit an die Gesellschaft zu vermieten. Hieraus erhalten die Anleger Mietzahlungen und die Standardcontainer werden am Ende der Laufzeit der Mietvereinbarung an die Gesellschaft zurückverkauft.

Mit jedem Anleger wird ein schuldrechtlicher Vertrag abgeschlossen, der den Verkauf der Standardcontainer an den Anleger, die Vermietung an die Gesellschaft und den Rückverkauf an die Gesellschaft regelt (nachfolgend als „Kauf- und Mietvertrag“ bezeichnet).

Der Anleger wird weder Gesellschafter der Gesellschaft noch ist er auf irgendeine andere Weise unternehmerisch an der Gesellschaft beteiligt.

2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Containermarkt

Durch immer effizientere Transport- und Logistikketten scheint die Welt kleiner zu werden. 90 % der Handelsgüter werden auf dem Seeweg transportiert. Dabei spricht man von einem Bedarf von durchschnittlich 2 Containern je Stellplatz auf den vorhandenen Containerschiffen. Über die 3 Haupthandelsrouten Transpazifik (24 %), Asien-Europa (22 %) und Innerasien (10 %) wurden bereits im Jahr 2015 über 50 % des weltweiten Seehandels abgewickelt. Da verwundert es kaum, dass die gemessen am Umschlag weltweit größten Häfen im asiatischen Raum, insbesondere in der Volksrepublik China, zu finden sind. Während europäische Häfen wie Rotterdam und Hamburg Platz 10 bzw. 17 und der erste amerikanische Hafen Los Angeles erst Platz 16 einnehmen, rangieren die asiatischen Häfen Shanghai, Singapur und Ningbo auf den Plätzen 1 bis 3[1]. Die Entwicklung des Containermarktes ist naturgemäß abhängig von der Entwicklung des Welthandels. Bei steigendem Welthandel steigt der Bedarf an Transportkapazität und umgekehrt.

In den Jahren 2010 bis 2020 stieg das an TEU gemessene Umschlagsvolumen weltweit um knapp 45 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 3,8 % entspricht. Durch die Coronapandemie kam es im Jahr 2020 zu einem leichten Rückgang von 1,1%, was ein äußerst seltenes Ereignis in der Branche ist. Zuvor gab es lediglich im Jahr 2009 einen Rückgang des Umschlagsvolumens, welcher damals durch die weltweite Finanzkrise ausgelöst wurde[2].

Durch die Möglichkeit, neue Container nur kurzfristig in Auftrag zu geben und nicht jahrelang im Voraus disponieren zu müssen, in Kombination mit der regelmäßigen Ausmusterung alter Container, ist der Markt in der Lage, auch bei stagnierendem oder rückläufigem Wachstum für hohe Auslastungsraten zu sorgen.

Container werden durch Befrachtungsunternehmen, meist Reedereien, auf der Straße, den Schienen und zumeist auf dem Seeweg verwendet und transportiert. Dabei gehört nur rund die Hälfte aller Container tatsächlich diesen Logistikunternehmen. Die andere Hälfte der Container ist im Besitz von Containerleasingunternehmen oder Anlegern. Während der Anteil der Leasingcontainer im Jahre 2009 noch rund 41 % ausmachte, waren es im Jahr 2016 erstmals seit 35 Jahren über 50 % – ein Trend, der sich in Zukunft fortsetzen wird[3]. Ein Grund hierfür ist in den anhaltenden Schwierigkeiten im Bankenmarkt zu sehen. Außerdem werden Reedereien auch in Zeiten guter Profitabilität eigene Liquidität eher für den Ausbau ihrer Schiffsflotte und weiterer Investitionsprojekte wie Terminals einsetzen, da der Containervermietmarkt in den vergangenen Jahren nachgewiesen hat, dass eine verlässliche Deckung der Nachfrage sichergestellt ist. Es ist daher auch für die Zukunft davon auszugehen, dass die Reedereien weiterhin auf Leasingcontainer zurückgreifen werden.

3. Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 einschließlich Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.712 im Zusammenhang erzielt. Hiervon entfallen Erlöse in Höhe von TEUR 1.100 auf das Vermietungsgeschäft und TEUR 1.612 auf Verkäufe von Containern. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.769 und die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 356 entwickelten sich entsprechend des Bestands der Transportmittel bzw. des Volumens der von den Anlegern erworbenen Kauf- und Mietverträge. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 589 entsprachen aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Abrechnung wesentlicher Dienstleistungen in Abhängigkeit vom Geschäftsvolumen den Erwartungen der Geschäftsführung.

Im Berichtsjahr erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 719. Das Jahresergebnis fiel infolge der im Geschäftsjahr durchgeführten Containerverkäufe deutlich besser aus als im Vorjahr prognostiziert.

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geprägt von dem im Anlagevermögen ausgewiesenen Bestand an Transportmitteln. Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Anlagevermögen auf insgesamt TEUR 2.167. Entsprechend beläuft sich die Anlagenintensität I (Verhältnis Anlagevermögen zur Bilanzsumme) zum Bilanzstichtag auf 24,7 %. Das Anlagevermögen wurde durch die mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietverträge finanziert, der Anlagendeckungsgrad II (Verhältnis Eigenkapital zzgl. Langfristiges Fremdkapital zum Anlagevermögen) beläuft sich auf 119,9 %.

Die Geschäftsführung geht zudem davon aus, dass im Sachanlagevermögen aufgrund der regelmäßigen Abschreibungen unter Berücksichtigung einer angemessen gewählten Nutzungsdauer bzw. aufgrund der aktuellen und zukünftigen Marktpreisentwicklung für gebrauchte Transportmittel stille Reserven entstehen werden, die im Zeitpunkt der regulären Beendigung der Kauf- und Mietverträge mit den Anlegern zu entsprechenden Veräußerungsgewinnen führen werden. Diese stillen Reserven sind nach Ansicht der Geschäftsführung ausreichend, um das negative Kapitalkonto auszugleichen.

Die laufenden Einzahlungen aus der Vermietung der Transportmittel an die Endnutzer – insbesondere große Logistik- und Transportunternehmen – lagen im Geschäftsjahr über den laufenden Zinszahlungen an die Anleger.

Die zum 31. Dezember 2019 bestehende sonstige finanzielle Verpflichtung zur Ersatzbeschaffung von Containern wurde im Berichtsjahr erfüllt. Hinsichtlich der erneuten Ersatzbeschaffungsverpflichtung zum Bilanzstichtag verweisen wir auf die entsprechende Angabe im Anhang bzw. auf die Erläuterung unter Nr. 5 des Lageberichts.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Finanzlage der Gesellschaft stets geordnet und die Liquidität war gegeben.

4. Chancen- und Risikobericht

Containermarkt

Seit der Wirtschaftskrise 2008/​2009 hat sich der Containerleasingmarkt, auch Containervermietmarkt genannt, als stabil und relativ krisenresistent erwiesen. Aus diesem Grund rückt er seit mehreren Jahren immer stärker in den Fokus privater und institutioneller Investoren, wie zum Beispiel Pensionsfonds, Versicherungen und Family Offices. Der Weltcontainerhandel ist im Jahr 2020 trotz der Coronapandemie nur um rund 1 % gesunken. Der Anteil an Vermietcontainern an der Weltcontainerflotte liegt seit 2016 dauerhaft bei über 50 % mit gleichbleibender Tendenz. In der Containerschifffahrt wird ein Container durchschnittlich bis zu 15 Jahre eingesetzt, wodurch jedes Jahr ca. 6 % des Bestands aus dem Markt genommen werden. Dies kann für die Rentabilität von besonderem Vorteil sein und birgt einen Schutz gegen kurzfristige unvorhergesehene Marktentwicklungen wie wir im abgelaufenen Jahr beobachten konnten.

Auch hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bei Bedarfsrückgängen, wie beispielsweise im Jahr 2009, die Neuproduktionen reduziert oder eingestellt werden. Hieraus lassen sich bei steigendem Bedarf wiederum positive Effekte auf den Gebrauchtcontainervermietmarkt ableiten. Container werden „on demand“ bestellt und hergestellt. Dies bedeutet, dass nur bei Bedarf Containerneubauten in Auftrag gegeben werden. Die Bestellfristen sind mit 6 bis 8, maximal 10 Wochen sehr kurz. So reguliert sich der Markt auch bei nachlassender Nachfrage selbst und ist nicht auf ein dauerhaftes Wachstum angewiesen. Für Reedereien und Leasingunternehmen ist es damit einfach, auf Marktänderungen zu reagieren. Im Falle einer Nichtbeschäftigung fallen lediglich Lagerkosten von rund 15,00 EUR je Monat und TEU an. Es gibt keine laufenden Betriebskosten für Standardcontainer. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Standardcontainers im „ersten Leben“ (für den Seefrachtverkehr geeignet) beträgt ca. 15 Jahre. Dies bedeutet, dass je nach Bedarf und Zustand rund 5 % bis 7 % des Weltbestands an Containern jährlich in die Zweitmärkte überführt werden. Im „zweiten Leben“ werden Container zum Beispiel für Inlandstransporte, als Lager-, Büro- oder Baucontainer oder Ähnliches verwendet. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Preise für gebrauchtes Equipment an den Neucontainerpreisen orientieren, werden für Altcontainer regelmäßig Preise von rund 50 % der jeweils gültigen Neucontainerpreise erzielt[4].

Container-Neubaupreise haben sich seit Anfang 2020 annähernd verdoppelt. Ausgelöst durch steigende Stahlpreise, Corona-Hygienemaßnahmen bei den Containerherstellern und eine hohe Nachfrage nach Containern, stiegen die Preise für einen 20 Fuß Standardcontainer von 1.900 USD auf mehr als 3.800 USD im dritten Quartal 2021[5]. Damit einhergehend konnten auch die Mietraten deutlich gesteigert werden sowie deutlich längere Mietverträge für Neucontainer abgeschlossen werden. Statt der früher üblichen 5 Jahre werden mittlerweile Mietverträge mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren abgeschlossen[6].

Große Namen bedeuten keine Sicherheit: Nach wie vor ist die Profitabilitätssituation der Containerreedereien angespannt. Auch große Unternehmen waren gezwungen, sich zu restrukturieren oder durch Zukäufe effizienter zu werden. Zudem ist eine der weltweit größten Containerreedereien im September 2016 in die Insolvenz geraten. In den letzten Jahren ist so aus den ehemals Top-20-Reedereien, die die großen Handelsrouten in der Containerschifffahrt dominierten, eine Top-11-Gruppe geworden. Hieraus ergeben sich besondere Kauf- und Vermietungsmöglichkeiten. Die Größe einer Reederei allein ist kein Indiz mehr für die Risikoarmut eines Geschäftes mit ihr. Genaue Marktkenntnisse und -erfahrungen sind erforderlich, um die passenden Endnutzer zu finden.

Die Entwicklung der Weltwirtschaft bleibt ein entscheidender Faktor für den Bedarf an weltweiter Transportkapazität und Containern. Durch die Coronapandemie sind anfangs die Containerumschläge zurück gegangen. Dieses Bild drehte sich aber ab dem Sommer 2020 relativ schnell und im September waren die Umschlagszahlen wieder auf Vorjahresniveau[7]. Für die nächsten Jahre bis 2025 wird einhergehend mit der wirtschaftlichen Erholung in den meisten Ländern ein jährliches Wachstum von ca. 5 % erwartet[8]. In dem aktuellen Marktumfeld gibt es für die Gesellschaft weiterhin gute Möglichkeiten, Investitionsobjekte mit geeignetem Rendite-Risiko-Verhältnis zu finden.

Allgemeines

Die Gesellschaft ist im Rahmen des Endnutzerauswahlprozesses (Auswahl der Logistikunternehmen, die die von der Gesellschaft (indirekt) finanzierten Transportmittel nutzen) bestrebt, mit potentiellen Risiken verantwortungsbewusst umzugehen. Jede Auswahlentscheidung wird auf Basis einer soliden Mischung aus Vorsicht und Risikobereitschaft kalkuliert, ohne dabei das nötige Verhältnis zwischen Rendite und Risiko und damit die Rentabilität aus dem Auge zu verlieren.

Ziel der Gesellschaft bei jeder Vermietung der Transportmittel ist es, eine attraktive Mietrendite zu erzielen und möglichst langlaufende Mietverträge abzuschließen. Die Gesellschaft hat durch die Solvium Capital GmbH vor Abschluss der entsprechenden Mietverträge die Bonität und Solvenz der Endnutzer in enger Abstimmung mit Containerleasingmanagern intensiv geprüft. Unter Einschaltung internationaler, renommierter Wirtschaftsauskunfteien wurden gegebenenfalls vor Vertragsabschluss die Finanzdaten der entsprechenden Endnutzer zusätzlich analysiert. Die Gesellschaft hat dabei Endnutzer ausgewählt, die nach ihrer Einschätzung überwiegend eine hohe Sicherheit für regelmäßige Mietzahlungen gewährleisten; zudem wurde das Endnutzerportfolio stark diversifiziert, indem die Gesellschaft Mietverträge mit zahlreichen Endnutzern abgeschlossen hat. Auf diese Art und Weise entsteht ein Mieteinnahmenpool, der aus Sicht der Gesellschaft Planungssicherheit für die Mieteinnahmen ermöglicht.

Zum Abschlussstichtag sind der Gesellschaft keine Risiken aus der Vermietung ihrer Vermögensgegenstände bekannt.

Die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft ist naturgemäß mit Risiken verknüpft. Die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft ist von der Entwicklung der Transport- und Logistikbranche sowie anderen makroökonomischen Einflussfaktoren (Kapitalmarkt, Wettbewerbssituation, Einnahmeausfallrisiken der Logistikpartner) und Änderungen aufsichtsrechtlicher bzw. steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Vermögensanlagen abhängig. Negative Entwicklungen auf diesen Märkten bzw. innerhalb dieser Rahmenbedingungen können zu negativen Konsequenzen in Bezug auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen.

Daneben unterhält die Gesellschaft intensive Geschäftsbeziehungen zu ihren Vermietmanagern. Wirtschaftliche Schwierigkeiten der Vermietmanager könnten auch die Gesellschaft im Hinblick auf Forderungsausfallrisiken treffen, wobei diese durch die Abtretung der Endnutzer-Mietverträge und das Recht zur Übertragung des Vermietungsgeschäfts auf eine andere Vermietungsgesellschaft wirksam minimiert wurden. Zum Abschlussstichtag bestehen keinerlei wirtschaftliche Bedenken bezüglich der Vermietmanager.

5. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2021 sieht die Unternehmensplanung der Gesellschaft die Realisierung von Umsätzen in Höhe von MEUR 3,3 vor.

Hinsichtlich der Zinsaufwendungen an die Anleger geht die Gesellschaft von einem voraussichtlichen Gesamtaufwand in Höhe von MEUR 0,2 für das kommende Geschäftsjahr aus.

Insgesamt rechnet die Gesellschaft nach Berücksichtigung von Abschreibungen und sonstigen Kosten mit einem Jahresergebnis vor Steuern in Höhe von MEUR 1,4 für das Geschäftsjahr 2021.

Die Gesellschaft ist ihrer erneuten Verpflichtung gegenüber Anlegern zur Ersatzbeschaffung von abgegangenen Containern bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts vollständig nachgekommen. Die zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 bestehende Mindermenge von 1.053 Containern, resultierend aus der geringeren Anzahl an Containern im Anlagevermögen im Vergleich zu dem sich aus den mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietverträge ergebenden Bestand, wurde damit ausgeglichen.

Da die mit den Anlegern geschlossenen Kauf- und Mietverträge in den folgenden Jahren enden bzw. bereits endeten, die Anleger aber einseitige Verlängerungsoptionen um zweimal 2 Jahre besitzen, kann es aufgrund von Unwägbarkeiten, ausgelöst durch den Anteil der Anleger, die diese Verlängerungsoption ausüben, im Hinblick auf die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen im Geschäftsjahr 2021 auch zu Abweichungen gegenüber den Planzahlen und der darin enthaltenen Annahmen kommen.

Auf Grundlage des gesamten Planungshorizonts ergibt sich insgesamt ein positives Unternehmensergebnis für die Gesellschaft. Entsprechend der Planungsrechnungen des Unternehmens werden die aus der Anlaufphase resultierenden Buchverluste im weiteren Zeitablauf dadurch ausgeglichen, dass die Gesellschaft zukünftig Überschüsse aus der laufenden Vermietung der Transportmittel realisieren und aus der Veräußerung des Sachanlagevermögens (Realisierung der sich im Zeitablauf aufbauenden stillen Reserven) erwirtschaften wird.

6. Ergänzende Angaben und Informationen nach dem Vermögensanlagengesetz

Folgende Angaben sind nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG ergänzend in den Lagebericht aufzunehmen: der Komplementärin stehen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 als Haftungsentgelt fixe Vergütungen in Höhe von EUR 2.080,81 zu. Weiterhin bezog die Komplementärin variable Vergütungen in Höhe von EUR 115.400,82. Die Höhe der variablen Vergütungen bemisst sich ausschließlich an der Anzahl der verkauften Ausrüstungsgegenstände. So stellt die Gesellschaft sicher, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, auch falls weniger Ausrüstungsgegenstände als geplant veräußert werden konnten.

Die Operatoren der Gesellschaft bezogen im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 ausschließlich variable Vergütungen in Höhe von EUR 42.914,20 die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden. Die Vergütung der Operatoren ist streng einnahmenorientiert, so dass eine Vergütung nur auf tatsächlich vereinnahmte Beträge geleistet wird und eine Interessensgleichheit mit der Gesellschaft besteht.

Die oben dargestellten Vergütungen ergeben sich auf Grundlage der in der Finanzbuchhaltung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erfassten Buchungen.

In Bezug auf die Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG im Lagebericht ist festzustellen, dass die Gesellschaft weder Führungskräfte noch Mitarbeiter beschäftigt hat und insofern keine berichtspflichtigen Angaben vorliegen.

 

Hamburg, den 19. Oktober 2021

Marc Schumann

André Wreth

Geschäftsführer Solvium Capital GmbH Komplementärin der Gesellschaft

[1] Lloyd‘s List – One Hundred Ports 2020 S. 25

[2] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2020/​21, Appendix

[3] Drewry Maritime Research – Container Census & Lease Industry, Annual Report 2020/​21, S.41

[4] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2020/​21, S. 75

[5] Drewry Maritime Research – Container Equipment Forecaster, Quarter 2-221, S. 6

[6] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2020/​21, S. 173

[7] Drewry Maritime Research – Container Throughput Indices, September 2021

[8] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2020/​21, S. 21

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 der Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

Hamburg, den 19. Oktober 2021

Marc Schumann

André Wreth

Geschäftsführer Solvium Capital GmbH Komplementärin der Gesellschaft

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt „5. Prognosebericht“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass entsprechend der Planungsrechnungen des Unternehmens die aus der Anlaufphase resultierenden Buchverluste im weiteren Zeitablauf dadurch ausgeglichen werden, dass die Gesellschaft zukünftig Überschüsse aus der laufenden Vermietung der Container realisieren und zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Containerangebotes Erträge aus der Veräußerung des Sachanlagevermögens (Realisierung der sich im Zeitablauf aufbauenden stillen Reserven) erwirtschaften wird. Wie in der Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang und in Abschnitt „5. Prognosebericht“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 2. Dezember 2021

EBS GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Christian Entringer, Wirtschaftsprüfer

Henning Jensen, Wirtschaftsprüfer

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020
EUR
2019
EUR
1. Rohergebnis 1.986.852,74 1.723.181,91
2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.769.269,89 -2.128.923,00
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -589.420,25 -319.533,13
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.757,38 23.67
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -355.720,04 -376.630,55
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -180.653,90
7. Ergebnis nach Steuern -718.800,06 -1.282.535,00
8. Jahresfehlbetrag -718.800,06 -1.282.535,00
9. Belastung auf Kapitalkonten 718.800,06 1.282.535,00
10. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

 

Hamburg, den 19. Oktober 2021

gez. Marc Schumann

gez. Andre Wreth

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Dezember 2021

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