Bilanziell überschuldet: Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG

Published On: Montag, 19.02.2024By Tags:

Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

951.294,00

1.924.983,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.125.160,67

2.577.618,14

2. Sonstige Vermögensgegenstände

15.032,57

1.140.193,24

48.449,43

2.626.067,57

II Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

62.402,54

1.202.595,78

21.229,86

2.647.297,43

C. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN DER KOMMANDITISTEN GEDECKTER FEHLBETRAG

1.921.359,98

2.099.985,65

Summe Aktiva

4.075.249,76

6.672.266,08

PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1. Festes Kapitalkonto

300,00

300,00

2. Bewegliches Kapitalkonto

-1.921.659,98

-2.100.285,65

3. Nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag

1.921.359,98

0,00

2.099.985,65

0,00

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen

80.000,00

80.000,00

2. Sonstige Rückstellungen

19.650,00

99.650,00

18.650,00

98.650,00

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.190,00

1.832.508,14

2. Sonstige Verbindlichkeiten

3.974.409,76

3.975.599,76

4.741.107,94

6.573.616,08

Summe Passiva

4.075.249,76

6.672.266,08

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: HRA 122169

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 i. V. mit § 267 Abs. 1 HGB auf.

Als Emittentin von Vermögensanlagen mit Sitz im Inland, unterliegt die Gesellschaft den Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes. Sie hat für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs und für den Lagebericht die Bestimmungen des § 289 HGB einzuhalten. § 264 Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 1, Absatz 3, 4 und § 264b des HGB sind nicht anzuwenden.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Vermögensanlagengesetzes aufgestellt. Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach den Vorschriften des HGB keine Besonderheiten. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen, soweit dies von den Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes vorgesehen ist, Gebrauch gemacht.

Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft keinen Gebrauch. Von einer Aufstellung des Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB i. V. mit § 264b HGB ist die Gesellschaft aufgrund der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes nicht befreit.

Die Gesellschaft weist einen nicht durch Einlagen gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 1.921.359,98 (Vorjahr: Euro 2.099.985,65) aus. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Auf Grundlage des gesamten Planungshorizontes für die von der Gesellschaft herausgegebenen Vermögensanlagen, ergibt die Unternehmensplanung über die Totalperiode unter jetzigen Planungsannahmen ein ausgeglichenes Ergebnis bzw. Eigenkapital. Diese Planungsannahmen können aber im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Marktpreise der Container einer erheblichen Unsicherheit ausgesetzt sein. Sofern die Entwicklung der Marktpreise für Container, wie sie der Planung als Annahmen zugrunde liegt, anders als erwartet eintreten sollte, kann sich hieraus ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB ergeben, welches den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

II. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Sachanlagevermögen unter der Position „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ erfassten Vermögensgegenstände (Container) werden der Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümerin zugerechnet. Die Container wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden berücksichtig, soweit erwartet wird, dass durch zukünftige Verkäufe des Sachanlagevermögens ein Veräußerungsverlust entsteht.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bzw. im Falle von gebrauchten Vermögensgegenständen mindestens entsprechend der regelmäßig vereinbarten Vertragslaufzeit (voraussichtliche betriebliche Nutzung) des mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietvertrags linear vorgenommen.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten wurden mit den sich aus den Vorschriften §§ 252 und 253 Absatz 1 HGB ergebenden Werten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Höhe gebildet, dass alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, berücksichtigt sind.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise in der Fremdwährung USD. Sie haben im vollen Umfang eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Aus der Bewertung zum Devisenkassamittelkurs resultierende sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. sonstige betriebliche Erträge führen nicht zur Abgrenzung von latenten Steuern.

Das in der Fremdwährung USD geführte Kontokorrentkonto wurde unter Beachtung der §§ 252, 253 Absatz 1 sowie 256a HGB mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Bilanzpositionen Aktiva

Neuwertig erworbene Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Für gebraucht erworbenen Vermögensgegenstände wird entsprechend ihres Alters eine kürzere Nutzungsdauer, jedoch mindestens eine Nutzungsdauer entsprechend der vereinbarten Vertragslaufzeit (voraussichtliche betriebliche Nutzung) des mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietvertrags berücksichtigt.

Die Geschäftsjahresabschreibungen je Posten der Bilanz sind dem Anlagespiegel (vgl. Anlage zum Anhang) zu entnehmen.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: Euro 2.847.238,52 (Vorjahr: Euro 2.345.352,14).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt Euro 1.125.160,67 (Vorjahr: Euro 2.577.618,14). Sie haben vollumfänglich eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Soweit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Fremdwährung USD bestehen, wurden sie mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von umgerechnet Euro 799.438,85.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und betragen insgesamt Euro 15.032,57 (Vorjahr: Euro 48.449,43), davon betragen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen Euro 8.757,38 (Vorjahr: Euro 8.757,38).

Die Bilanzposition „Guthaben bei Kreditinstituten“ berücksichtigt in Höhe von Euro 62.402,54 (Vorjahr: Euro 21.229,86) die ausgewiesenen Salden der Kontokorrentkonten. Die ausgewiesenen Guthabensalden stimmen – unter Berücksichtigung zeitlicher Buchungsdifferenzen – mit den Rechnungsabschlüssen des Kreditinstitutes zum Bilanzstichtag überein.

Das in der Fremdwährung USD geführte Kontokorrentkonto wurde unter Beachtung der §§ 252, 253 Absatz 1 sowie 256a HGB mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet.

Das Eigenkapital der Gesellschaft wird nach Verrechnung mit den aufgelaufenen Jahresergebnissen unter der Position „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten“ ausgewiesen. Es handelt sich dabei um durch Verluste entstandenes negatives Kapital.

Das Kommanditkapital entwickelt sich wie folgt: Euro

Einlagen (Festes Kapitalkonto)

300,00

Kapitalanteile Kommanditisten (Variables Kapitalkonto) 01.01.2022

-2.100.285,65

Jahresüberschuss Geschäftsjahr 2022

178.625,67

Kapitalanteile Kommanditisten per 31.12.2022

-1.921.359,98

Die zum Ende des Geschäftsjahres bestehende bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft wird nach Einschätzung der Geschäftsführung durch im Sachanlagevermögen enthaltene und nicht aufgedeckte stille Reserven sowie durch künftige Erträge aus den abgeschlossenen Verträgen über die Vermietung der Vermögensgegenstände kompensiert. Diesbezüglich wird auf die Erläuterungen im Lagebericht verwiesen (Prognosebericht).

Hafteinlage

In folgender Höhe bestehen Hafteinlagen gemäß § 172 Absatz 1 HGB, die vollständig eingezahlt wurden.

Kommanditist Euro

André Wreth 100,00
Marc Schumann 100,00
Christian Petersen 100,00
300,00

Bilanzpositionen Passiva

Am Bilanzstichtag betragen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Euro 1.190,00 (Vorjahr: Euro 1.832.508,14). Diese haben im vollen Umfang eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen am Bilanzstichtag insgesamt Euro 3.974.409,76 (Vorjahr: Euro 4.741.107,94).

Die Gesellschaft bietet Anlegern Vermögensgegenstände zum Erwerb (Container) an. Diese erwerben das zivilrechtliche Eigentum an den entsprechenden Vermögensgegenständen und vermieten diese für eine vereinbarte Dauer an die Gesellschaft. Die Mietdauer richtet sich nach vereinbarten Vertragslaufzeiten in dem jeweils zwischen der Gesellschaft und dem Anleger individuell abgeschlossenen Mietvertrag. Die aus den geschlossenen Verträgen resultierenden Verbindlichkeiten werden unter der Bilanzposition „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten, welche aus den Verträgen mit Anlegern resultieren, betragen insgesamt Euro 3.974.409,76 (Vorjahr: Euro 4.741.107,94). Sie haben in Höhe von Euro 2.513.402,03 (Vorjahr: Euro 797.789,57) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und berücksichtigen neben den Auszahlungen für die Abrechnungsmonate November und Dezember 2022, die Tilgungs- und Kapitalrückzahlungen für den Abrechnungszeitraum Januar bis Oktober 2023.

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Anlegern, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, betragen Euro 1.457.921,95 (Vorjahr: Euro 3.934.724,38). Diese berücksichtigen die sich nach dem Geschäftsjahr 2023 ergebenden Verpflichtungen aus den mit Anlegern geschlossenen Vereinbarungen.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von Euro 258.719,13 (Vorjahr: Euro 118.282,66).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von Euro 92.309,44 (Vorjahr: Euro 34.057,46).

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 4.127,67).

V. Sonstige Angaben

Angaben über die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgte durch die Komplementärin, der Solvium Verwaltungs GmbH. Sie hat vertragsgemäß keine Einlage geleistet und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000,00.

Die Komplementärin wird durch jeden ihrer Geschäftsführer einzeln vertreten. Die Geschäftsführer sind:

Herr Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg

Herr André Wreth, Kaufmann, Hamburg

Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer.

Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr.3a HGB bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von rd. TEUR 60

p.a. (abhängig vom verwalteten Anlegervolumen) aus Managementvergütung.

Hamburg, den 14. August 2023

Marc Schumann André Wreth

Geschäftsführer Solvium Verwaltungs GmbH

(Komplementärin der Gesellschaft)

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2022

Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2022

Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abgänge

Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12.2022

Aufgelaufene Abschreibungen 01.01.2022

Sachanlagen

4.270.335,14

0,00

-471.802,62

3.798.532,52

2.345.352,14

Aufgelaufene Abschreibungen Zuführungen

Aufgelaufene Abschreibungen Auflösungen

Aufgelaufene Abschreibungen 31.12.2022

Nettowerte 31.12.2022

Nettowerte 31.12.2021

Sachanlagen

799.991,00

-298.104,62

2.847.238,52

951.294,00

1.924.983,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Investitionen, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Transportmitteln. Zudem die Konzeption und die Umsetzung von Vermögensanlagen im Bereich Transportmittel und Logistik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Zur Umsetzung des Geschäftszwecks werden sogenannte Direktinvestments in gebrauchte Standardcontainer angeboten. Diese Direktinvestments unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Mit dem Vertrieb der Direktinvestments war die ehemalige Komplementärin der Gesellschaft, die Solvium Capital GmbH (jetzt: Solvium Holding AG), beauftragt.

Anleger haben die Möglichkeit, diese Standardcontainer von der Gesellschaft zu erwerben und diese für eine feste Laufzeit an die Gesellschaft zu vermieten. Hieraus erhalten die Anleger Mietzahlungen und die Standardcontainer werden am Ende der Laufzeit der Mietvereinbarung an die Gesellschaft zurückverkauft.

Mit jedem Anleger wird ein schuldrechtlicher Vertrag abgeschlossen, der den Verkauf der Standardcontainer an den Anleger, die Vermietung an die Gesellschaft und den Rückverkauf an die Gesellschaft regelt (nachfolgend als „Kauf- und Mietvertrag“ bezeichnet).

Der Anleger wird weder Gesellschafter der Gesellschaft noch ist er auf irgendeine andere Weise unternehmerisch an der Gesellschaft beteiligt.

Nach dem Rückkauf der Standardcontainer vom Anleger verkauft die Gesellschaft die Standardcontainer. Bei planmäßigem Verlauf führt der Verkauf der Standardcontainer dazu, dass die Gesellschaft den vertraglich vereinbarten Rückkaufpreis zahlen kann.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Durch immer effizientere Transport- und Logistikketten scheint die Welt kleiner zu werden. 90 % der Handelsgüter werden auf dem Seeweg transportiert. Dabei spricht man von einem Bedarf von durchschnittlich 2 Containern je Stellplatz auf den vorhandenen Containerschiffen. Über die 3 Haupthandelsrouten Transpazifik (19,5 %), Asien-Europa (14,6 %) und Innerasien (29,9 %) wurden bereits im Jahr 2022 über 60 % des weltweiten Seehandels abgewickelt[1]. Da verwundert es kaum, dass die gemessen am Umschlag weltweit größten Häfen im asiatischen Raum, insbesondere in der Volksrepublik China, zu finden sind. Während europäische Häfen wie Rotterdam und Hamburg Platz 10 bzw. 20 und der erste amerikanische Hafen Los Angeles erst Platz 16 einnehmen, rangieren die asiatischen Häfen Shanghai, Singapur und Ningbo auf den Plätzen 1 bis 3[2]. Die Entwicklung des Containermarktes ist naturgemäß abhängig von der Entwicklung des Welthandels. Bei steigendem Welthandel steigt der Bedarf an Transportkapazität und umgekehrt.

In den Jahren 2010 bis 2022 stieg das an TEU gemessene Umschlagsvolumen weltweit um knapp 55,8 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 3,8 % entspricht.

Dabei ist bereits berücksichtigt, dass ausgelöst durch die Corona-Pandemie der Containerumschlag im Jahr 2020 um 1,0 % zurückging und es 2022 einen Rückgang von ca. 0,5% gab[3].

Durch die Möglichkeit, neue Container nur kurzfristig in Auftrag zu geben und nicht jahrelang im Voraus disponieren zu müssen, in Kombination mit der regelmäßigen Ausmusterung alter Container, ist der Markt in der Lage, auch bei stagnierendem oder rückläufigem Wachstum für hohe Auslastungsraten zu sorgen.

Container werden durch Befrachtungsunternehmen, meist Reedereien, auf der Straße, den Schienen und zumeist auf dem Seeweg verwendet und transportiert. Dabei gehört nur rund die Hälfte aller Container tatsächlich diesen Logistikunternehmen. Die andere Hälfte der Container ist im Besitz von Containerleasingunternehmen oder Anlegern. Während der Anteil der Leasingcontainer im Jahre 2009 noch rund 41 % ausmachte, waren es im Jahr 2016 erstmals seit 35 Jahren über 50 %[4]. Ein Grund hierfür ist in den anhaltenden Schwierigkeiten im Bankenmarkt zu sehen. Außerdem werden Reedereien auch in Zeiten guter Profitabilität eigene Liquidität eher für den Ausbau ihrer Schiffsflotte und weiterer Investitionsprojekte wie Terminals einsetzen, da der Containervermietmarkt in den vergangenen Jahren nachgewiesen hat, dass eine verlässliche Deckung der Nachfrage sichergestellt ist. Es ist daher auch für die Zukunft davon auszugehen, dass die Reedereien weiterhin auf Leasingcontainer zurückgreifen werden.

2.2 Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 einschließlich Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Da sich fast alle bei der Gesellschaft anfallenden Kosten proportional zum Volumen der erworbenen und an die Anleger übereigneten veräußerten Standardcontainer entwickeln, wird die Gesellschaft damit in der Lage sein, alle Verpflichtungen pünktlich und vollständig zu erfüllen. Es ist dabei nicht geplant, andere Verpflichtungen als diejenigen, die sich aus den Kauf- und Mietverträgen mit den Anlegern ergeben, einzugehen.

Ertragslage

Entsprechend hat die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.456 (Vorjahr: TEUR 4.356) im Zusammenhang mit der Vermietung und dem Verkauf der Standardcontainer erzielt. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 800 (Vorjahr: TEUR 836) und die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 209 (Vorjahr: TEUR 274) (betreffend die von den Anlegern erhaltenen Gesamtkaufpreiszahlungen) entwickelten sich im Wesentlichen proportional zum vermieteten Containerbestand bzw. zum Volumen der von den Anlegern erhaltenen Gesamtkaufpreiszahlungen. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 323 (Vorjahr: TEUR 407) entsprachen aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Abrechnung wesentlicher Dienstleistungen in Abhängigkeit vom Geschäftsvolumen den Erwartungen der Geschäftsführung. Der Materialaufwand für Abgänge von Vermögensgegenständen aus dem Anlagevermögen betrug TEUR 235, nach TEUR 1.243 im Vorjahr.

Im Berichtsjahr erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 179 (Vorjahr: TEUR 1.639).

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geprägt von den im Anlagevermögen gehaltenen Standardcontainern. Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Anlagevermögen auf insgesamt TEUR 951 (Vorjahr: TEUR 1.925). Entsprechend beläuft sich die Anlagenintensität I (Verhältnis Anlagevermögen zur Bilanzsumme) zum Bilanzstichtag auf 44,2 %. Das Anlagevermögen wurde durch die mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietverträge finanziert, der Anlagendeckungsgrad II (Verhältnis Eigenkapital zzgl. Langfristiges Fremdkapital zum Anlagevermögen) beläuft sich auf 215,5 %.

Die Geschäftsführung geht zudem davon aus, dass im Sachanlagevermögen aufgrund der regelmäßigen Abschreibungen unter Berücksichtigung einer angemessen gewählten Nutzungsdauer bzw. aufgrund der aktuellen und zukünftigen Marktpreisentwicklung für gebrauchte Standardcontainer stille Reserven entstehen werden, die im Zeitpunkt der regulären Beendigung der Kauf- und Mietverträge mit den Anlegern zu entsprechenden Veräußerungsgewinnen führen werden. Diese stillen Reserven sind nach Ansicht der Geschäftsführung ausreichend, um das negative Kapitalkonto auszugleichen.

Die laufenden Einzahlungen aus der Vermietung der Standardcontainer an die Endnutzer – insbesondere große Logistik- und Transportunternehmen – lagen im Geschäftsjahr über den laufenden Mietauszahlungen an die Anleger.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Finanzlage der Gesellschaft stets geordnet und die Liquidität war gegeben.

3. Chancen- und Risikobericht

Seit der Wirtschaftskrise 2008/​2009 und während der Corona-Pandemie hat sich der Containerleasingmarkt, auch Containervermietmarkt genannt, als stabil und relativ krisenresistent erwiesen. Aus diesem Grund rückt er seit mehreren Jahren immer stärker in den Fokus privater und institutioneller Investoren, wie zum Beispiel Pensionsfonds, Versicherungen und Family Offices. Der Weltcontainerhandel ist im Jahr 2022 auf Grund der Kriegs in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Folgen für die Inflation und die Zinsmärkte kaum gewachsen. Der Anteil an Vermietcontainern an der Weltcontainerflotte liegt seit 2016 dauerhaft bei über 50 % mit gleichbleibender Tendenz. In der Containerschifffahrt wird ein Container durchschnittlich bis zu 15 Jahre eingesetzt, wodurch jedes Jahr ca. 6 % des Bestands aus dem Markt genommen werden. Dies kann für die Rentabilität von besonderem Vorteil sein und birgt einen Schutz gegen kurzfristige unvorhergesehene Marktentwicklungen wie wir im abgelaufenen Jahr beobachten konnten.

Auch hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bei Bedarfsrückgängen, wie beispielsweise im Jahr 2009, die Neuproduktionen reduziert oder eingestellt werden. Hieraus lassen sich bei steigendem Bedarf wiederum positive Effekte auf den Gebrauchtcontainervermietmarkt ableiten. Container werden „on demand“ bestellt und hergestellt. Dies bedeutet, dass nur bei Bedarf Containerneubauten in Auftrag gegeben werden. Die Bestellfristen sind mit 6 bis 8, maximal 10 Wochen sehr kurz. So reguliert sich der Markt auch bei nachlassender Nachfrage selbst und ist nicht auf ein dauerhaftes Wachstum angewiesen. Für Reedereien und Leasingunternehmen ist es damit einfach, auf Marktänderungen zu reagieren. Im Falle einer Nichtbeschäftigung fallen lediglich Lagerkosten von rund 15,00 EUR je Monat und TEU an. Es gibt keine laufenden Betriebskosten für Standardcontainer. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Standardcontainers im „ersten Leben“ (für den Seefrachtverkehr geeignet) beträgt ca. 15 Jahre. Dies bedeutet, dass je nach Bedarf und Zustand rund 5 % bis 7 % des Weltbestands an Containern jährlich in die Zweitmärkte überführt werden. Im „zweiten Leben“ werden Container zum Beispiel für Inlandstransporte, als Lager-, Büro- oder Baucontainer oder Ähnliches verwendet. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Preise für gebrauchtes Equipment an den Neucontainerpreisen orientieren, werden für Altcontainer regelmäßig Preise von rund 50 % der jeweils gültigen Neucontainerpreise erzielt[5].

Die Mietraten waren in den letzten Jahren im Marktdurchschnitt rückläufig, aber dieser Trend konnte in 2017 gestoppt werden. Die Mietpreise haben sich erholt und sind auf einem auskömmlichen Niveau stabil. Coronabedingt war die Auslastung der Containerhersteller in den 2020 und 2021 sehr hoch, was zu deutlich gestiegenen Containerbeschaffungspreisen und -restwerten geführt hat. Für das laufende Jahr gehen die Marktteilnehmer von moderaten Containerpreisen aus, welche aber über dem langjährigen Durchschnitt liegen. Die Mietraten haben sich der Neupreisentwicklung angepasst, so dass sich die Mietrenditen auf einem sehr attraktiven Niveau befinden, auch mittelfristig wird mit gleichbleibenden Mietrenditen gerechnet. Zudem stieg die durchschnittliche Mietlaufzeit für Neucontainer von rund fünf Jahren auf acht bis zehn Jahre und teilweise auch darüber. Dadurch können zukünftige Marktschwankungen noch besser ausgeglichen werden.

Große Namen bedeuten keine Sicherheit: Nach wie vor ist die Profitabilitätssituation der Containerreedereien angespannt. Auch große Unternehmen waren gezwungen, sich zu restrukturieren oder durch Zukäufe effizienter zu werden. Zudem ist eine der weltweit größten Containerreedereien im September 2016 in die Insolvenz geraten. In den letzten Jahren ist so aus den ehemals Top-20-Reedereien, die die großen Handelsrouten in der Containerschifffahrt dominierten, eine Top-11-Gruppe geworden. Hieraus ergeben sich besondere Kauf- und Vermietungsmöglichkeiten. Die Größe einer Reederei allein ist kein Indiz mehr für die Risikoarmut eines Geschäftes mit ihr. Genaue Marktkenntnisse und -erfahrungen sind erforderlich, um die passenden Endnutzer zu finden.

Die Entwicklung der Weltwirtschaft bleibt ein entscheidender Faktor für den Bedarf an weltweiter Transportkapazität und Containern. Durch die Corona-Pandemie sind die Containerumschläge anfangs zurückgegangen und haben sich seit dem Sommer 2020, getrieben von einem starken privaten Konsum auf weltweiter Ebene, sehr schnell wieder erholt. In 2020 und 2021 konnte insbesondere der Containervermietmarkt profitieren, da Logistikketten nicht mehr so effizient wie zuvor funktionierten und so teilweise ein höherer Containerbedarf herrschte. In 2022 ging der Containerumschlag wegen der Situation in der Ukraine und des gestiegenen Zinsniveaus um rund 0,5 % zurück. Aber bereits ab der zweiten Jahreshälfte 2023 erwarten die Marktteilnehmer wieder eine Belebung des Geschäfts, welche sich in den Folgejahren beschleunigen.

Da den nach wie vor hohen Wettbewerbsdruck viel Liquidität in den Markt drängen wird, bleiben die Mietraten auch in dieser Zeit auf niedrigem Niveau, aber stabil. In dem aktuellen Marktumfeld gibt es für die Gesellschaft weiterhin gute Möglichkeiten, Investitionsobjekte mit geeignetem Rendite-Risiko-Verhältnis zu finden.

Das Geschäftsmodell unterliegt einer Unsicherheit über die zukünftige Marktpreisentwicklung für gebrauchte Container, da planmäßig mit Ablauf der Mietdauer die Verbindlichkeiten gegenüber dem Anleger durch einen Verkauf der Container getilgt werden soll. Da die Gebrauchtpreise für Container im Zeitablauf Schwankungen unterliegen, ist eine vollständige Tilgung der Anlegeverbindlichkeiten aus einem Verkaufserlös hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunktes naturgemäß mit Unsicherheit verbunden, sofern die Entwicklung der Marktpreise für Container, wie sie der Planung als Annahme zugrunde liegt, anders als erwartet eintreten sollte, kann sich hieraus ein bestandgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB ergeben, welches den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte.

4. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2023 sieht die Unternehmensplanung der Gesellschaft die Realisierung von Umsätzen in Höhe von ca. MEUR 4,5 vor. Dieser Anstieg begründet sich damit, dass im Geschäftsjahr 2023 wieder verstärkt, Kauf- und Mietverträge mit den Anlegern auslaufen und die Gesellschaft davon ausgeht, dass die Anleger von ihren Verlängerungsoptionen keinen Gebrauch machen.

Hinsichtlich der Zinsaufwendungen (aus den laufenden „Mietauszahlungen“ an die Anleger) geht die Gesellschaft von einem voraussichtlichen Gesamtaufwand in Höhe von TEUR 148 für das kommende Geschäftsjahr aus.

Insgesamt rechnet die Gesellschaft nach Berücksichtigung von Abschreibungen und sonstigen Kosten mit einem Jahresergebnis in Höhe von ca. MEUR 3,5 für das Geschäftsjahr 2023.

Gemäß aktuellem Stand enden die mit den Anlegern geschlossenen Kauf- und Mietverträge in den Jahren 2022 – 2025. Da die Anleger aber einseitige Verlängerungsoptionen um zweimal 2 Jahre besitzen, kann es aufgrund von Unwägbarkeiten ausgelöst durch den Anteil der Anleger, die diese Verlängerungsoption ausüben, im Hinblick auf die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 auch zu Abweichungen gegenüber den Planzahlen und der darin enthaltenen Annahmen kommen.

Derzeit bietet die Gesellschaft keine Vermögensanlagen mehr an und beabsichtigt auch nicht, dies in der Zukunft wieder aufzunehmen.

Bezogen auf den gesamten Planungshorizont für die Direktinvestments ist ausweislich der Unternehmensplanung im Planjahr 2025 insgesamt ein ausgeglichenes Eigenkapital für die Gesellschaft zu erwarten. Entsprechend der Planungsrechnungen des Unternehmens werden die aus der Anlaufphase resultierenden Buchverluste im weiteren Zeitablauf dadurch ausgeglichen, dass die Gesellschaft zukünftig Überschüsse aus der laufenden Vermietung der Standardcontainer realisieren und zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Angebots Erträge aus der Veräußerung des Sachanlagevermögens (Realisierung der sich im Zeitablauf aufbauenden stillen Reserven) erwirtschaften wird.

6. Ergänzende Angaben und Informationen nach dem Vermögensanlagengesetz

Folgende Angaben sind nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG ergänzend in den Lagebericht aufzunehmen: der Komplementärin stehen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 als Haftungsentgelt fixe Vergütungen in Höhe von EUR 2.164,87 zu. Weiterhin bezog die Solvium Holding AG variable Vergütungen in Höhe von EUR 187.620,83. Die Höhe der variablen Vergütungen bemisst sich ausschließlich an der Anzahl der verkauften Standardcontainer. So stellt die Gesellschaft sicher, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, auch falls weniger Ausrüstungsgegenstände als geplant veräußert werden könnten.

Aus der variablen Vergütung zahlt die Komplementärin sämtliche Konzeptions- und Erstellungskosten, die bei der Erstellung und Billigung der Verkaufsprospekte anfallen. Die Komplementärin trägt damit das komplette wirtschaftliche Risiko für diese Kosten, sofern weniger Ausrüstungsgegenstände als geplant veräußert werden können.

Außerdem werden die externen Vertriebspartner, die die Komplementärin mit dem Vertrieb der Standardcontainer beauftragt hat, von der Komplementärin aus der variablen Vergütung bezahlt.

Der Operatoren der Gesellschaft bezogen im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ausschließlich variable Vergütungen in Höhe von EUR 61.424,69, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden. Die Vergütung der Operatoren sind streng einnahmenorientiert, so dass eine Vergütung nur auf tatsächlich vereinnahmte Beträge geleistet wird und eine Interessensgleichheit mit der Gesellschaft besteht.

Die oben dargestellten Vergütungen ergeben sich auf Grundlage der in der Finanzbuchhaltung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 erfassten Buchungen.

In Bezug auf die Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG im Lagebericht ist festzustellen, dass die Gesellschaft weder Führungskräfte noch Mitarbeiter beschäftigt hat und insofern keine berichtspflichtigen Angaben vorliegen.

Hamburg, den 14. August 2023

Marc Schumann André Wreth

Geschäftsführer Solvium Verwaltungs GmbH
(Komplementärin der Gesellschaft)

[1] DHL – Ocean Freight Market Update, May 2023, S. 16

[2] Lloyd’s List – One Hundred Ports 2022, S. 26

[3] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2022/​23, Appendix

[4] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/​22, S.13

[5] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2022/​23, S. 78

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres

Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang sowie die Angaben im Prognosebericht des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sofern die zukünftige Entwicklung der Marktpreise für Container, wie sie in der Planung unterstellt ist, nicht eintritt, der Bestand des Unternehmens gefährdet sein könnte. Wie in der Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang und im Prognosebericht des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinn des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ( d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, den 12. Oktober 2023

Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Dirk Jessen Steffi Papenroth

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 der Solvium Container Vermögensanlagen GmbH & Co. KG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

Hamburg, den 14. August 2023

Marc Schumann André Wreth

Geschäftsführer Solvium Verwaltungs GmbH (Komplementärin der Gesellschaft)

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gesamt
Geschäftsjahr 2022
EUR

Gesamt
Vorjahr 2021
EUR

1. Umsatzerlöse

1.455.867,64

4.356.423,31

2. sonstige betriebliche Erträge

289.452,93

122.533,66

3. Materialaufwand:

a) Aufwendungen aus dem Abgang von Restbuchwerten des Sachanlagevermögens

-173.698,00

-1.204.537,00

b) bezogene Leistungen

-61.424,69

-38.452,86

-235.122,69

-1.242.989,86

4. Abschreibungen:

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-799.991,00

-835.669,13

5. sonstige betriebliche Aufwendungen

-322.984,65

-407.212,44

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-208.596,56

-274.181,68

7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

0,00

-80.000,00

8. Ergebnis nach Steuern

178.625,67

1.638.903,86

9. Jahresüberschuss

178.625,67

1.638.903,86

10. Gutschrift auf Kapitalkonten

-178.625,67

-1.638.903,86

11. Ergebnis nach Verwendungsrechnung

0,00

0,00

 

Hamburg, den 14. August 2023

gez. Marc Schumann; André Wreth

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01. November 2023

One Comment

  1. Oliver Storz Montag, 19.02.2024 at 11:16 - Reply

    Nicht das ich grundsätzlich von Investments bei Solvium und ähnlicher Container- & „Wechselkoffer“-Investments abrate.
    ABER: Die Bilanz zeigt ja nicht die enormen stillen Reserven. Denn:
    1) Abgeschrieben (und so tauchen sie in der Bilanz als Kosten auf) werden die Cointer & Wechselkoffer Investments mit 20% jährlich. Der reale jährliche Wertverlust beträgt jedoch nur ca. 3,3% bis 4% in den ersten 15 Jahren (= 50 bis 60% aufsaldiert).
    2) Seit 2021 sind die Stahl- und Edelstahlpreise vs. der FünfjahresVORperiode um ca. 40% von rd 500 €/t auf 700 €/t gestiegen. Siehe
    investing.com/commodities/steel-rebar-streaming-chart
    Analog stiegen auch die Preise für neue und gebrauchten Container um über 40 Prozent!

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