Bilanziell überschuldet: Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co. KG

Das Thema Flugzeugfonds könnte in den nächsten Jahren dann noch heikler werden. Hier haben wir noch eine Bilanz aus einem „guten Jahr“, wo Corona und die Auswirkungen daraus noch keine bilanztechnische Rolle gespielt haben. Keine guten Aussichten für Anleger.

Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co. KG

Offenbach am Main

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

A. Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co. KG (Gesellschaft) wurde am 18. Dezember 2007 gegründet und ist unter der HRA 41104 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Offenbach am Main eingetragen.

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb eines Flugzeuges des Typs Boeing 777-300ER, dessen Vermietung und Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des Liquiditätsmanagements.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes förderlich oder erforderlich sind oder damit zusammenhängen.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die COVID-19-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. So erwartet der Internationale Währungsfonds IWF in seinem aktualisierten Wirtschaftsausblick vom Juni 2020 für das laufende Jahr einen Rückgang der Weltwirtschaft um 4,9 %. Es handelt sich dabei um die schlimmste globale Rezession seit der Weltwirtschaftskrise und liegt vor allem in dem geringeren Konsum der Verbraucher begründet.

Für Deutschland rechnet der IWF mit einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 7,8 % und für die Eurozone von 10,2 %.

Obwohl die COVID-19-Pandemie die Weltwirtschaft mehr in Mitleidenschaft gezogen hat als zunächst angenommen und die Stützungsmaßnahmen zu einem erheblichen Anstieg der globalen Staatsverschuldung führen, rechnet der IWF für 2021 mit einer Erholung und geht von einem Wirtschaftswachstum von 5,4 % sowohl für Deutschland als auch weltweit aus. Für die Eurozone liegen die Prognosen des IWF bei einem Wachstum von 6 %. Letztendlich hängt die künftige wirtschaftliche Entwicklung von dem weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie ab, sodass gemäß IWF die Prognosen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind.

Quelle: IWF

2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Dem Branchenverband International Air Transport Association (IATA) zufolge hat sich der Wachstumstrend in der Passagierluftfahrt im Jahr 2019 fortgesetzt. Die weltweit geflogenen Passagierkilometer wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 4,2 %. Die Sitzplatzauslastung verbesserte sich um 0,7 Prozentpunkte auf 82,6 %. Gemäß einer im Dezember 2019 veröffentlichten Prognose erwarten die Fluggesellschaften für das Jahr 2019 einen Nachsteuer-Branchengewinn von 25,9 Milliarden USD, nach 27,3 Milliarden USD im Jahr zuvor.

Seit Ausbruch von COVID-19 hat die IATA ihre Wachstumsaussichten für 2020 mehrmals revidiert. Ursprünglich wurde damit gerechnet, dass sich das Wachstum weiter fortsetzt und die geflogenen Passagierkilometer um 4,1 % zunehmen. Nachdem sich das Virus weltweit ausgebreitet hat, waren vorübergehend etwa 17.000 Flugzeuge, d. h. fast zwei Drittel der gesamten Weltflotte, geparkt. Entsprechend hat die IATA im April 2020 eine neue Prognose für das laufende Jahr veröffentlicht. Danach könnten die Passagierumsätze 2020 um 314 Milliarden USD geringer ausfallen als im Vorjahr. Das wäre ein Minus von 55 % und der erste Rückgang seit der Finanzkrise von 2008/2009. Entlastung könnten die Airlines durch den gefallenen Ölpreis erfahren.

Bei dem Flugzeug der Gesellschaft handelt es sich um eine Boeing 777-300ER. Gemäß dem Brancheninformationsdienst Ascend befanden sich Ende 2019 weltweit 799 Boeing 777-300ER bei 42 Fluggesellschaften im Einsatz. Die 5 größten Betreiber dieses Typs sind Emirates (134), Cathay Pacific (51), Qatar Airways (48), Air France (43) sowie Saudia (34). Gleichzeitig enthielt das Orderbuch von Boeing 20 Bestellungen deren Auslieferung noch bevorstehen. Weitere 14 waren als vorübergehend geparkt gemeldet. Die Produktion dieses Flugzeugtyps wird voraussichtlich Ende 2020 auslaufen. Allerdings verzögert sich die Auslieferung der Nachfolgemodelle der Baureihe 777X, sodass Boeing aktuell nicht vor dem 1. Quartal 2021 damit rechnet.

Der Gutachter Ascend hat die Marktwerte für Gebrauchtmaschinen vom Typ Boeing 777-300ER im 1. und 2. Quartal 2019 nach unten angepasst. Dabei wiesen insbesondere Maschinen der Baujahre zwischen 2008 und 2015 höhere Wertanpassungen aus. Im zweiten Halbjahr 2019 gab es keine Wertanpassungen. Anfang 2020 gingen die Marktwerte für Gebrauchtmaschinen vom Typ Boeing 777-300ER um 5 bis 14 % im Vergleich zum Vorjahr zurück. Dieses Mal wiesen insbesondere Maschinen der jüngeren Baujahre höhere Wertanpassungen aus. Die Reduktion ist auf die jährlich stattfindenden, altersbedingten Abschreibungen für eine sich verkürzende Restnutzungsdauer und eine Änderung der Bewertungsmethodik von Ascend zurückzuführen. Leasingraten für Flugzeuge älterer Baujahre reduzierten sich um etwa 34 %. Bei neuen Maschinen fiel der Rückgang bei den Leasingraten mit etwa 15 % geringer aus. Die deutliche Anpassung der Leasingraten ist mit den niedrigen Leasingraten auf dem Markt für gebrauchte Flugzeuge dieses Typs begründet. Des Weiteren besteht Unsicherheit hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit des Zweitmarktes. Aufgrund auslaufender Leasingverträge und Flottenerneuerungsprogrammen wird voraussichtlich in diesem Jahrzehnt eine Vielzahl von Boeing 777-300ER verfügbar werden. Dagegen entwickelt sich die Nachfrageseite relativ langsam. Fast ausschließlich russische Fluggesellschaften waren bisher die Abnehmer für gebrauchte Boeing 777-300ER.

Quellen: Cirium, Der Spiegel, IATA

3. Geschäftsverlauf

a) Leasingnehmer

Nachdem Emirates Ende 2015 die erste Verlängerungsoption ausgeübt hat, läuft der Leasingvertrag bis mindestens Juni 2021. Bei Ausübung der zweiten Verlängerungsoption hätte sich der Leasingvertrag um weitere 4 Jahre bis Juni 2025 verlängert. Die Frist hierfür ist am 26. Mai 2020 ausgelaufen, ohne dass der Leasingnehmer von dieser Verlängerungsoption Gebrauch gemacht hat. Die Doric GmbH (Doric) hat zwischenzeitlich ihr Mandat als exklusiver Remarketing Agent, welches bereits zu Transaktionsbeginn vereinbart wurde, angenommen. Im Auftrag der Fondsgeschäftsführung wird Doric alle Optionen verfolgen, um den bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolg des Investments zu gewährleisten. Als Alternative zur Neuvermietung wäre auch ein Verkauf des Flugzeuges möglich. Der dafür notwendige Vorratsbeschluss, der die Fondsgeschäftsführung zu einer die Anlegerinteressen wahrenden Veräußerung bevollmächtigen würde, wird in Kürze zur schriftlichen Abstimmung im Umlaufverfahren vorgelegt.

Geschäftsjahr 2018/2019

Das Geschäftsjahr des Leasingnehmers endet am 31. März. Im Geschäftsjahr 2018/2019 erwirtschaftete Emirates einen Umsatz von 26,7 Milliarden USD. Das sind 6 % mehr als im Vorjahr. Die gestiegenen Treibstoffkosten sowie ein gegenüber für Emirates wichtigen Währungen erstarkter US-Dollar ließen den Nettogewinn auf 237 Millionen USD sinken. Das sind rund 69 % weniger als noch im vorangegangenen Geschäftsjahr. Mit 58,6 Millionen Passagieren hat Emirates nur unwesentlich mehr Reisende befördert als im Vorjahr. Während das Angebot, gemessen in verfügbaren Sitzplatzkilometern, um 3,6 % wuchs, nahmen die geflogenen Passagierkilometer um 2,7 % zu. Infolgedessen sank die Sitzplatzauslastung um 0,7 Prozentpunkte auf 76,8 %.

Geschäftsjahr 2019/2020 (1. Halbjahr)

Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019/2020 ging der Umsatz von Emirates im Vergleich zur Vorjahresperiode um 3,4 % auf 12,9 Milliarden USD zurück. Der Nettogewinn verdreifachte sich nahezu und betrug 235 Millionen USD. Das positive Ergebnis war hauptsächlich auf eine verbesserte Kapazitätsauslastung, niedrigere Kerosinkosten sowie verbesserte Margen zurückzuführen. Zwischen April und September 2019 beförderte die Fluggesellschaft 29,6 Millionen Passagiere. Das sind rund 2 % weniger als in der Vergleichsperiode des Vorjahres. Die Sitzplatzauslastung verbesserte sich um 2 Prozentpunkte auf 81,1 %. Ende September 2019 verfügte das Unternehmen über rund 7,9 Milliarden USD Eigenkapital, was einer Eigenkapitalquote von 16,5 % entspricht. Das um etwa 2,4 Milliarden USD niedrigere Eigenkapital im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn ist auf die erstmalige Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zurückzuführen, der seit 2019 bei der Bilanzierung von Leasinggütern Anwendung findet. Die liquiden Mittel beliefen sich auf rund 5 Milliarden USD. Das sind rund 7 % mehr als zu Beginn des Geschäftsjahres.

Aufgrund weitreichender Reise- und Einreisebeschränkungen infolge von COVID-19 hatte Emirates den Passagierverkehr am 25. März 2020 vorübergehend eingestellt und betrieb bis Ende März überwiegend internationale Luftfrachtverbindungen mit Flugzeugen vom Typ Boeing 777-300ER. Im April startete die Airline wieder in sehr begrenztem Umfang Passagierflüge, ebenfalls mit der Boeing 777-300ER. In der zweiten Maihälfte nahm Emirates den Linienverkehr zu anfänglich 9 Zielen wieder auf. Bis August soll die Zahl der Flugziele auf vorerst 62 steigen.

Infolge dieser gravierenden Geschäftseinschränkungen durch COVID-19 ergriff Emirates unverzüglich eine Reihe von Maßnahmen zur Kostensenkung. Unter anderem hat die Airline ihre Mitarbeiter aufgefordert, vorhandene Urlaubstage zu nehmen oder sich vorübergehend und ohne Bezahlung freistellen zu lassen. Die Regierung des Emirats Dubai hat sich bereit erklärt, die Airline in der Krisenzeit zu unterstützen. Auch eine Eigenkapitalspritze ist nicht ausgeschlossen. Weiterhin führt Emirates mit nationalen und internationalen Banken Gespräche, um sich zusätzliche Kreditlinien zu sichern.

Scheich Ahmed bin Saeed Al Maktoum, Chairman und Chief Executive von Emirates, betont, dass die COVID-19-Pandemie einen enormen Einfluss auf das Betriebsergebnis der Airline im Geschäftsjahr 2020/2021 haben wird. Die Airline ergreift weiterhin aggressive Kostenmanagementmaßnahmen und andere notwendige Schritte, um das Unternehmen zu schützen, während die Wiederaufnahme des Geschäftes geplant wird. Er geht davon aus, dass es mindestens 18 Monate dauern wird, bevor die Nachfrage nach Reisen zu einem Anschein von Normalität zurückkehrt.

Quellen: Cirium, Emirates, Reuters

b) Flugzeug

Die Auslieferung des Flugzeuges an den Leasingnehmer Emirates erfolgte am 26. Juni 2009. Die Fluggesellschaft mit Heimatbasis Dubai setzt die Boeing 777-300ER mit der Registrierung A6-ECR seitdem weltweit in ihrem Streckennetz ein. So wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr unter anderem Brisbane, Buenos Aires, Lissabon, Mumbai, New York, Rio de Janeiro, Stockholm und Singapur angeflogen. Bis Ende Dezember 2019 hat das Flugzeug 7.991 Flüge absolviert und war dabei insgesamt 53.970 Stunden in der Luft. Ein Flug dauerte somit im Schnitt 6 Stunden und 45 Minuten. Auch seit den weltweiten massiven Flugbeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie war die Maschine bislang regelmäßig im Einsatz, zuletzt zwischenzeitlich vor allem für Frachtflüge.

Der Asset Manager Doric GmbH hat das Flugzeug im September 2019 während eines Transitaufenthaltes am Flughafen Dubai inspiziert. Insgesamt befand sich die Maschine in einem vertragsgemäßen Zustand. Dabei wurde auch die technische Dokumentation des Flugzeuges überprüft. Es gab keine wesentlichen Beanstandungen.

Quellen: Emirates, Flightradar24

4. Darstellung der Lage der Gesellschaft

a) Vermögens- und Finanzlage

Das Vermögen der Gesellschaft bestand zum Bilanzstichtag aus dem Flugzeug vom Typ Boeing777-300ER mit einem Buchwert von 13.651.429,90 EUR (Vorjahr: 23.287.733,33 EUR) und Bankguthaben in Höhe von 6.414.280,40 EUR (Vorjahr: 5.973.209,17 EUR). Daneben bestanden sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 19.784,99 EUR (Vorjahr: 431,97 EUR).

Zum Bilanzstichtag ergab sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 1.717.504,18 EUR (Vorjahr: Eigenkapital von 2.545.715,25 EUR). Dabei standen dem Vermögen der Gesellschaft Darlehen (inklusive Zinsverbindlichkeiten) in Höhe von 20.694.229,19 EUR (Vorjahr: 25.666.125,92 EUR) gegenüber. Weiterhin bestanden Rückstellungen und weitere Verbindlichkeiten in Höhe von 136.816,81 EUR (Vorjahr: 91.182,78 EUR).

Für im Voraus erhaltene Leasingeinnahmen wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 971.953,47 EUR (Vorjahr: 958.350,52 EUR) angesetzt.

Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft ist trotz einer bilanziellen Überschuldung (Vorjahr: Eigenkapitalquote 8,7 %) aufgrund einer Liquiditätsreserve in Höhe von umgerechnet 6,4 Millionen EUR (Vorjahr: 6,0 Millionen EUR) weiterhin ausreichend. Die bilanzielle Überschuldung ist aufgrund der fortlaufenden Abschreibung des Flugzeuges bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Einnahmen und Ausgaben konzeptionsbedingt.

Die Darlehen zur Finanzierung des Anlagevermögens wurden in US-Dollar aufgenommen und sind variabel verzinslich. Zur Absicherung gegen Zinsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente abgeschlossen. Am 28. Juni 2021 endet sowohl die Laufzeit der ersten Darlehenstranche als auch die Laufzeit beider Zinssicherungsgeschäfte. Am 26. Juni 2024 endet die Laufzeit der zweiten Darlehenstranche. Sollte aber das Flugzeug nach dem Ablauf der ersten Verlängerungsoption von Emirates zurückgegeben werden und kein Anschlussleasingnehmer gefunden werden, könnte der Darlehensgeber eine vorzeitige Rückführung der zweiten Darlehenstranche verlangen. In einem solchen Fall wäre ein Verkauf des Flugzeuges und ein neuer Tilgungsplan für das Restdarlehen erforderlich. Die erste Darlehenstranche wird kontinuierlich getilgt, sodass die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sukzessive sinken.

b) Ertragslage

Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2019 Leasingerträge in Höhe von 13.509.540,71 EUR (Vorjahr: 12.805.751,19 EUR) vereinnahmen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 311,52 EUR (Vorjahr: 241,74 EUR) sind ausschließlich Währungsdifferenzen enthalten. Weiterhin wurden Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 128.906,67 EUR (Vorjahr: 82.818,43 EUR) erzielt.

Den Einnahmen standen im Wesentlichen die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 9.636.303,44 EUR (Vorjahr: 9.636.303,44 EUR) gegenüber. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.439.469,75 EUR (Vorjahr: 1.650.618,51 EUR) sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 2.006.503,45 EUR (Vorjahr: 1.242.315,08 EUR) sowie die laufenden Ausgaben für die Verwaltung des Flugzeuges und der Gesellschaft enthalten. Der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Währungsdifferenzen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.486.553,41 EUR (Vorjahr: 1.685.117,74 EUR) enthalten insbesondere die Nettoaufwendungen des Zinssicherungsgeschäftes sowie den Zinsaufwand für das langfristige Darlehen. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist durch die kontinuierliche Tilgung des langfristigen Darlehens bedingt.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung weist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss aus. Dieser betrug 76.432,30 EUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 83.228,33 EUR). Der im Geschäftsjahr 2019 realisierte Jahresüberschuss liegt damit über dem im Vorjahr prognostizierten Ergebnis (Jahresfehlbetrag in Höhe von 170 TEUR), was im Wesentlichen auf die Wechselkursentwicklung zurückzuführen ist.

5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage

Das Geschäftsjahr 2019 verlief planmäßig. Die Gesellschaft erhält laufende Einnahmen aus dem Leasingvertrag mit Emirates und der kurzfristigen Anlage ihrer liquiden Mittel. Der Leasingnehmer kommt seinen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nach.

Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen für das Darlehen und der handelsrechtlichen Abschreibung auf das Flugzeug wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss erzielt.

Die Geschäftsführung bewertet die Lage der Gesellschaft als zufriedenstellend.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Die wesentlichen Zahlungsströme wie Leasingrate, Zins und Tilgung des Darlehens sind fixiert. Somit liegen bei Vertragserfüllung seitens des Leasingnehmers bis Juni 2021 stabile Einnahmen vor. Diese stellen zusammen mit dem Erlös aus einer späteren Veräußerung des Flugzeuges die wesentlichen Parameter für den Erfolg der Gesellschaft dar.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet die Geschäftsführung vor Währungsumrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 270 TUSD. Dieser resultiert vor allem aus der planmäßigen Abschreibung des Anlagevermögens sowie den Zinsaufwendungen für das Darlehen. Unter der Annahme im Vergleich zur Berichtsperiode unveränderter, im Anhang angegebener Wechselkurse wäre für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Überschuss in Höhe von 886 TEUR zu erwarten. Das bilanzielle Eigenkapital wurde – im Wesentlichen durch die planmäßige Abschreibung des Anlagevermögens – im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgezehrt. Aufgrund ausreichend vorhandener stiller Reserven besteht keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Voraussichtlich wird im Folgejahr erneut ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in der Bilanz ausgewiesen werden, der jedoch voraussichtlich wiederum durch ausreichend stille Reserven im Anlagevermögen gedeckt sein wird.

Ob sich nach vollständiger Abschreibung des Anlagevermögens und geringerem Zinsaufwand aufgrund fortschreitender Darlehenstilgung ab dem Geschäftsjahr 2021 ein Jahresüberschuss ergibt, hängt von der Einnahmesituation ab Juli 2021 ab. Im Gegensatz zu den reduzierten Zinsaufwendungen sind die vom Leasingnehmer vertraglich geschuldeten Leasingraten über die Grundlaufzeit des Leasingvertrages von 10 Jahren und den ersten Verlängerungszeitraum von 2 Jahren, also bis Juni 2021, konstant. Die weitere Entwicklung des USD/EUR-Wechselkurses wird lediglich für das in Euro auszuweisende handelsrechtliche Ergebnis eine Rolle spielen, da die monatlichen Leasingraten in US-Dollar geleistet werden.

2. Chancen- und Risikobericht

Die Gesellschaft kann ihre Kosten durch vertraglich vereinbarte Einnahmen aus der Vermietung des Flugzeuges abdecken. Die Grundlaufzeit des Leasingvertrages beträgt 10 Jahre und endete im Juni 2019. Emirates hat im Dezember 2015 vorzeitig die erste der beiden Verlängerungsoptionen von zunächst 2 Jahren ausgeübt. Die Frist für die Ausübung der zweiten Verlängerungsoption ist am 26. Mai 2020 ausgelaufen, ohne dass der Leasingnehmer davon Gebrauch gemacht hat. Somit wird das Flugzeug im Juni 2021 zurückgegeben. Danach hängt die Einnahmensituation der Gesellschaft von der weiteren Nutzung des Flugzeuges bzw. einem gegebenenfalls zu erzielenden Verkaufserlös ab.

Das Darlehen beinhaltet eine Darlehenstranche A (Tranche A) über ursprünglich 70,455 Millionen USD und eine Darlehenstranche B (Tranche B) in Höhe von 18 Millionen USD. Die Laufzeit der Tranche A beträgt 12 Jahre nach Übernahme des Flugzeuges. Dies entspricht dem Ende der 10-jährigen Grundlaufzeit plus der ersten auf 2 Jahre fixierten Verlängerungsoption des Leasingvertrages. In diesem Zeitraum ist die vollständige Rückzahlung der Tranche A vorgesehen. Die Laufzeit der Tranche B beträgt 15 Jahre. Nach 12 Jahren besteht somit noch eine Restschuld von 18 Millionen USD.

Aus heutiger Sicht liegen die Risiken für die Gesellschaft im Wesentlichen in der Vertragserfüllung seitens des Leasingnehmers, der gegebenenfalls notwendigen vorzeitigen Tilgung der Tranche B im Jahr 2021, dem zu erzielenden Veräußerungserlös und/oder einer Anschlussfinanzierung.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hatte Emirates den Passagierverkehr am 25. März 2020 vorübergehend eingestellt und betrieb bis Ende März überwiegend internationale Luftfrachtverbindungen. Im April startete die Airline wieder in sehr begrenztem Umfang Passagierflüge, die mit Boeing 777-300ER Maschinen bedient werden. In der zweiten Maihälfte nahm Emirates den Linienverkehr zu anfänglich 9 Zielen wieder auf. Bis August soll die Zahl der Flugziele auf vorerst 62 steigen. Infolge dieser gravierenden Geschäftseinschränkungen durch COVID-19 ergriff Emirates unverzüglich eine Reihe von Maßnahmen zur Kostensenkung. Des Weiteren prüft die Airline derzeit Maßnahmen zur Stärkung ihrer Liquidität und Eigenkapitalbasis, um die durch COVID-19 verursachten Herausforderungen bewältigen zu können. Der Leasingvertrag sieht eine Zahlung der Leasingraten unabhängig vom Einsatz des Flugzeuges vor. Ausweislich der Halbjahreszahlen zum 30. September 2019 verfügt der Leasingnehmer über gesunde Bilanzrelationen und ausreichend liquide Mittel. Bisher wurden alle Leasingraten termingerecht bezahlt.

Trotz einer soliden wirtschaftlichen und finanziellen Geschäftspolitik bei Emirates muss folgendes festgehalten werden: Sollten sich die massiven Einschränkungen des weltweiten Flugverkehrs und die damit verbundenen drastischen Einnahmeausfälle über einen längeren Zeitraum hinziehen, ergeben sich derzeit noch nicht konkret abschätzbare Risiken für die Geschäftsentwicklung bei Emirates und die damit in Verbindung stehenden Adressenausfallrisiken für die Gesellschaft.

Derzeit liegen keine Anhaltspunkte für eine künftige Nichterfüllung des noch bis Juni 2021 laufenden Vertrages seitens des Leasingnehmers vor. Allerdings bestehen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung der Passagierluftfahrt im Jahr 2020. Die IATA hat ihre Wachstumsaussichten für den Gesamtmarkt aufgrund des COVID-19-Ausbruchs gestrichen und geht für 2020 von einem schrumpfenden Passagiermarkt aus. Zudem ist von Bedeutung, zu welchen Konditionen eine alternative Anschlussvermietung erfolgt bzw. zu welchem Preis das Flugzeug veräußert werden kann, nachdem Emirates die Frist für die Ausübung der zweiten Verlängerungsoption hat verstreichen lassen. Letzteres wird im Wesentlichen von der Nachfrage sowie dem Angebot an (gebrauchten) Flugzeugen vom Typ Boeing 777-300ER abhängen.

Ein Zweitmarkt für Gebrauchtmaschinen der Boeing 777-300ER befindet sich noch in der Entwicklungsphase. Deshalb bestehen hinsichtlich einer Vermarktung im Wege einer Neuvermietung oder eines Verkaufes erhebliche Unsicherheiten. Bisher wurden nur etwas mehr als ein Dutzend Zweitmarkttransaktionen registriert. Es bleibt abzuwarten, ob die zukünftige Nachfrage für die große Zahl der potenziell anstehenden Leasingrückläufer ausreicht.

Sollte Emirates das Flugzeug im Juni 2021 an die Gesellschaft zurückgeben und es der Gesellschaft in angemessener Zeit nicht gelingen, ausreichend Liquidität aus einem Verkauf des Flugzeuges oder einem Anschlussleasingvertrag zu generieren, um damit die fälligen Darlehensverbindlichkeiten vertragsgemäß zu bedienen, besteht ein erhebliches Ausfallrisiko. In einem solchen Szenario können auch keine weiteren Auszahlungen auf das Eigenkapital geleistet werden. Des Weiteren kann es für die Gesellschaft erforderlich sein, einen neuen Tilgungsplan mit dem Darlehensgeber für die zweite Darlehenstranche zu vereinbaren, um die Zeit bis zum Abschluss eines neuen Leasingvertrages oder Verkauf des Flugzeuges überbrücken zu können.

 

Offenbach am Main, den 7. August 2020

Der persönlich haftende Gesellschafter: Alpha Flight Control GmbH, Offenbach am Main
Der Geschäftsführende Kommanditist: First Flight Management GmbH; Offenbach am Main

gez. Sibylle Pähler

gez. Martina Schloßmüller

gez. Dr. Peter E. Hein

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

EUR 31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
Vermietete Sachanlagen
Flugzeug 13.651.429,90 23.287.733,33
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 19.784,99 431,97
II. Guthaben bei Kreditinstituten 6.414.280,40 5.973.209,17
6.434.065,39 5.973.641,14
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten 1.717.504,18 0,00
21.802.999,47 29.261.374,47

Passiva

EUR 31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Festkapital 66.344.501,91 66.344.501,91
2. Variables Kapital -68.062.006,09 -63.798.786,66
-1.717.504,18 2.545.715,25
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte 1.717.504,18 0,00
Verlustanteile und Entnahmen 0,00 2.545.715,25
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 12.360,00 6.180,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20.694.229,19 25.666.125,92
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.810,43 2.824,66
3. Sonstige Verbindlichkeiten 121.646,38 82.178,12
20.818.686,00 25.751.128,70
D. Rechnungsabgrenzungsposten 971.953,47 958.350,52
21.802.999,47 29.261.374,47

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

2019
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse aus Vermietung 13.509.540,71 12.805.751,19
2. Sonstige betriebliche Erträge 311,52 241,74
3. Abschreibungen auf vermietete Sachanlagen -9.636.303,44 -9.636.303,44
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.439.469,75 -1.650.618,51
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 128.906,67 82.818,43
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.486.553,41 -1.685.117,74
7. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss
(Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 76.432,30 -83.228,33

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Janaur bis 31. Dezember 2019

A. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co. KG (Gesellschaft) hat teilweise von den Aufstellungserleichterungen für mittelgroße Gesellschaften Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft erfüllt den materiellen Fondsbegriff des § 1 KAGB und wurde zum Bilanzstichtag von der Quadoro Investment GmbH (vormals: Doric Investment GmbH), Offenbach am Main, in ihrer Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß den §§ 20, 22 KAGB, verwaltet.

Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die Alpha Flight Control GmbH, Offenbach am Main (Komplementär). Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR.

Der Geschäftsführung der Alpha Flight Control GmbH gehörten im Berichtszeitraum an:

– Sibylle Pähler, Global Head of Structuring and Financing

– Martina Schloßmüller, Head of Fund Management and PR

Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt der First Flight Management GmbH, Offenbach am Main (Geschäftsführender Kommanditist). Der Geschäftsführung der First Flight Management GmbH gehörten im Berichtszeitraum an:

– Dr. Peter E. Hein, Global Head of Asset Management and Compliance

– Martina Schloßmüller, Head of Fund Management and PR

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde trotz der bestehenden konzeptionsbedingten bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. In dem unter dem Sachanlagevermögen ausgewiesenen Flugzeug sind ausreichend stille Reserven enthalten, die durch ein Gutachten belegt sind und das negative Eigenkapital deutlich übersteigen.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

– Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen linear mit 8,33 % p. a.

– Sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt.

– Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

– Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

– Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft den auf das Geschäftsjahr 2020 entfallenden Anteil der Leasingrate, die die Gesellschaft im Dezember 2019 erhalten hat.

– Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.

Die Gesellschaft nutzt derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung gegen Zinsrisiken. Am Bilanzstichtag bestehen Zinssicherungen durch Zinssatzswaps für Grundgeschäfte im Wert von anfänglich 88.455 TUSD (62.752 TEUR). Ihr Zeit-/Marktwert beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf-757 TEUR.

Der Marktwert ist anhand von anerkannten Berechnungsmodellen ermittelt; er ist im Einzelnen durch Bankbestätigung nachgewiesen. Die abgeschlossenen Zinssatzswaps bilden mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Grundgeschäft) eine Bewertungseinheit.

Da sich die Bedingungen und Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft vollumfänglich entsprechen, handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Mikro-Hedge. Die gegenläufigen Zahlungsstromänderungen gleichen sich über die Laufzeit beider Geschäfte bis zum 28. Juni 2021 in voller Höhe aus. Die Risiken des Grundgeschäftes sind somit zu 100 % abgesichert. Das aus dem Grundgeschäft resultierende und durch den Zinssatzswap gesicherte Risiko beträgt 757 TEUR.

C. Währungsumrechnung

Da die Geschäftsvorfälle der Gesellschaft überwiegend in US-Dollar abgewickelt werden, wird die Buchführung der Gesellschaft in US-Dollar geführt. Die Umrechnung laufender, nicht in US-Dollar vorgenommener Buchungen erfolgt zum amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskurs. Aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften wird der Jahresabschluss in Euro umgerechnet.

Für die Umrechnung in Euro wird für das Anlagevermögen, für damit in Zusammenhang stehende Darlehensverbindlichkeiten aufgrund des Vorliegens einer geschlossenen Position sowie für das Kommanditkapital zzgl. Agio der historische Kurs verwendet. Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag sowie die Ausschüttungen werden mit dem durchschnittlichen Umrechnungskurs des Festkapitals (1 EUR = 1,3290 USD) umgerechnet. Alle weiteren Positionen der Bilanz werden zum Kurs am Bilanzstichtag (1 EUR = 1,1234 USD) umgerechnet. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, die auf fremde Währung lauten, erfolgt entsprechend § 256a HGB. Die Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden – mit Ausnahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen – mit dem Jahresdurchschnittskurs (1 EUR = 1,1195 USD) umgerechnet.

Die sich aus der Umrechnung des Jahresabschlusses in Euro ergebende Währungsumrechnungsdifferenz in Höhe von -2.006.503,45 EUR wird unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

D. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagespiegel (Anlage zum Anhang).

Unter den Kapitalanteilen der Kommanditisten werden zum 31. Dezember 2019 ausgewiesen:

EUR EUR
Festkapital, Kapitalkonto I (88.174.000,00 USD) 66.344.501,91
Variables Kapital, Kapitalkonto II
Agio (4.408.450,00 USD) 3.317.059,36
kumulierte Entnahmen bis 31.12.2018 -39.197.226,77
kumulierte Jahresergebnisse bis 31.12.2018 -27.918.619,25
Entnahmen 2019 -4.339.651,73
Jahresüberschuss 2019 76.432,30 -68.062.006,09
-1.717.504,18

Die Hafteinlagen zum 31. Dezember 2019 betragen 881.740,00 EUR.

Verbindlichkeitenspiegel:

Restlaufzeit < 1 Jahr
in EUR
Restlaufzeit >1 Jahr
in EUR
Restlaufzeit >5 Jahre
in EUR
Besicherung
31. Dezember 2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.225.432,66 15.468.796,55 0,00 Flugzeughypothek/ Verpfändung eines Bankkontos
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.810,43 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 121.646,38 0,00 0,00
Davon gegenüber Gesellschaftern 121.646,38 0,00 0,00
Summe 5.349.889,47 15.468.796,55 0,00
Vorjahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.990.038,67 20.676.087,25 2.271.556,12 Flugzeughypothek/ Verpfändung eines Bankkontos
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.824,66 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 82.178,12 0,00 0,00
Davon gegenüber Gesellschaftern 82.178,12 0,00 0,00
Summe 5.075.041,45 20.676.087,25 2.271.556,12

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 311,52 EUR (Vorjahr: 241,74 EUR) sind ausschließlich Erträge aus Währungsumrechnungen enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 2.439.469,75 EUR (Vorjahr: 1.650.618,51 EUR) sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 2.008.334,39 EUR (Vorjahr: 1.248.793.84 EUR) enthalten. Weiterhin ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen die Treuhand- und Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 236.541,13 EUR (Vorjahr: 219.368,02 EUR) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR
Währungsdifferenzen 2.008
Treuhand- und Geschäftsführungsvergütung 237
Asset-Management-Vergütung 91
Dienstleistungsvergütung 79
Buchhaltungskosten 14
Sonstige Kosten 11
Gesamt 2.440

E. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Geschäftsjahresende

Es haben sich mit Ausnahme der COVID-19-Pandemie keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Geschäftsjahresende ereignet, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betreffen. Zur COVID-19-Pandemie wird im Lagebericht Stellung genommen.

 

Offenbach am Main, den 7. August 2020

Der persönlich haftende Gesellschafter: Alpha Flight Control GmbH
Der Geschäftsführende Kommanditist: First Flight Management GmbH

gez. Sibylle Pähler

gez. Martina Schloßmüller

gez. Dr. Peter E. Hein

Entwicklung des Anlagenvermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2019
EUR
Vermietete Sachanlagen Flugzeug 115.635.641,32 0,00 0,00 115.635.641,32
115.635.641,32 0,00 0,00 115.635.641,32
Abschreibungen
Kumulierte Abschreibung per 01.01.2019
EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2019
EUR
Vermietete Sachanlagen Flugzeug 92.347.907,98 9.636.303,44 0,00 101.984.211,42
92.347.907,98 9.636.303,44 0,00 101.984.211,42
Buchwerte
31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Vermietete Sachanlagen Flugzeug 13.651.429,90 23.287.733,33
13.651.429,90 23.287.733,33

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co. KG, Offenbach am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co. KG, Offenbach am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co. KG, Offenbach am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 7. August 2020

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christof Stadter, Wirtschaftsprüfer

Heiko Vogel, Wirtschaftsprüfer

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