Startseite Allgemeines BGH stellt klar: Drohung mit Schufa Eintrag unzulässig
Allgemeines

BGH stellt klar: Drohung mit Schufa Eintrag unzulässig

Teilen

Am 12.04.2016 hat der Bundesgerichtshof erneut betont, dass Inkassofirmen nicht mit der Schufa drohen dürfen. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der den Kläger beraten hatte, teilte hierzu mit: Es ist nicht Sinn und Zweck eines Schufa Eintrages, der einmeldenden Stelle ein Druckmittel an die Hand zu geben. Vielmehr bestehe die Schutzrichtung darin, die Kreditwirtschaft vor zahlungsunfähigen und -unwilligen Schuldnern zu warnen.

Ziel der Schufa ist es also nicht, Forderungen durchzusetzen. Damit ist die Drohung mit einem Schufaeintrag unzulässig. Das hatte vorher schon das Landgericht Berlin 14 O 196/13 und das Kammergericht Berlin 26 U 43/14 betont. Der Bundesgerichthof Beschluss des VI. Zivilsenats vom 12.4.2016 – VI ZB 75/14 – bezog sich auf ein Urteil vom 20.06.1978 VI ZR 66/77.

Bei einer Forderung darf also die Zahlungsbereitschaft nicht dadurch erhöht werden, dass der Gläubiger mit der Schufa droht. Das Oberlandesgericht Celle hatte sogar geurteilt, dass je nach Formulierung eine strafrechtlich relevante Nötigung vorliegen könnte (13 U 6413).

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Cannabis-Unternehmen sWEEDs420 GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Die sWEEDs420 GmbH mit Sitz in Bad Homburg steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung....

Allgemeines

Private Realschule Schloss Brannenburg beantragt Insolvenz – Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten erreichen nun auch den Bildungssektor: Über das Vermögen der...

Allgemeines

IBD Invest – Bau Deutschland GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Für die IBD Invest – Bau Deutschland GmbH mit Sitz in Achim...

Allgemeines

Allergolabor AG: Amtsgericht Hamburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Über das Vermögen der Allergolabor AG mit Sitz in Hamburg ist ein...