Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen von drei Angeklagten gegen ihre Verurteilung wegen schweren Raubes mit Todesfolge zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 31. Juli 2025 rechtskräftig.
Die Männer waren zu Freiheitsstrafen zwischen zwölf Jahren und sechs Monaten sowie 14 Jahren verurteilt worden.
Überfall auf älteres Ehepaar
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die drei Angeklagten gemeinsam mit einem vierten Mittäter im Januar 2024 ein älteres Ehepaar in Sankt Peter-Ording überfallen. Die Täter gingen davon aus, dass sich in dem Haus eine größere Menge Bargeld befand.
Während zwei Beteiligte als Beobachter im Fluchtfahrzeug blieben, drangen die beiden anderen in das Wohnhaus ein. Einer von ihnen hatte sich als Paketbote verkleidet und klingelte an der Tür. Als der 99-jährige Hausbewohner öffnete, verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt.
Dabei wurde der hochbetagte Mann im Flur zurückgedrängt. Er stürzte und schlug mit dem Kopf gegen eine Türzarge. Infolge des Vorfalls erlitt er ein Herzversagen und verstarb.
Ehefrau misshandelt und beraubt
Die 79-jährige Ehefrau wurde von den Tätern gefesselt, bedroht und geschlagen. Zudem rissen sie ihr zwei Goldketten vom Hals. Die Beute bestand letztlich aus den Schmuckstücken und rund 200 Euro Bargeld.
Nach der Flucht der Täter gelang es der verletzten Frau, einen Notruf abzusetzen.
Tod nicht beabsichtigt, aber billigend in Kauf genommen
Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Angeklagten den Tod des Mannes zwar nicht gezielt herbeiführen wollten. Aufgrund des hohen Alters des Opfers habe sich ihnen jedoch das erhebliche Risiko lebensgefährlicher Folgen aufdrängen müssen. Über diese Gefahr hätten sie sich leichtfertig hinweggesetzt.
Daher wertete das Gericht die Tat als schweren Raub mit Todesfolge sowie als Körperverletzung zum Nachteil der Ehefrau.
Urteil endgültig
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil auf Rechtsfehler, fand jedoch keine Beanstandungen. Die Verurteilungen bleiben somit bestehen und sind nun rechtskräftig.
Der Straftatbestand des Raubes mit Todesfolge zählt zu den schwersten Vermögensdelikten im deutschen Strafrecht. Er sieht Freiheitsstrafen von mindestens zehn Jahren bis hin zu lebenslanger Haft vor, wenn durch einen Raub leichtfertig der Tod eines Menschen verursacht wird.
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