Bezahlbare Miete

Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Die mögliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bisherigen Miethöhe entsprechen können. Die Ausweisung dieser Gebiete durch die Länder soll an die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung des Wohnungsmangels in den Gebieten gekoppelt werden. Es bleibt bei der geltenden Regelung zur Begrenzung von Erhöhungen der Bestandsmieten auf 15 Prozent bis zur ortsüb-lichen Vergleichsmiete (sog. „Kappungsgrenze“) in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten innerhalb von drei Jahren.

Künftig sollen nur noch höchstens 10 Prozent – längstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten – einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden dürfen. Durch eine Anpassung der Härtefallklausel im Mietrecht (§ 559 Abs. 4 BGB) werden wir einen wirksamen Schutz der Mieter vor finanzieller Überforderung bei Sanierungen gewährleisten.

Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche z. B. für die Höhe der Miete, für Mieter-höhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann.

Wir sorgen dafür, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete auf eine brei-tere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt wird.

Wir halten wirksame Instrumente gegen grobe Vernachlässigung von Wohnraum durch den Eigentümer für notwendig. Wir werden entsprechende Regelungen prüfen.

Für Maklerleistungen wollen wir klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und ebenso Qualitätssicherung erreichen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftrag-geber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt. Wir wollen im Maklerrecht Anreize für eine bessere Beratung des Verbrauchers beim Immobilienerwerb schaffen. Hierzu streben wir als weitere Option des Verbrauchers eine erfolgsunabhängige Honorierung entsprechend dem Beratungs-aufwand an. Zudem wollen wir einen Sachkundenachweis einführen und Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen. Wir werden berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern.

 

One Comment

  1. feistelbauer Mittwoch, 27.11.2013 at 17:15 - Reply

    Die Lehren aus 40 Jahre real existierenden Sozialismus wurden nicht gezogen, denn jetzt kommt der Sieg des schlechteren Systems über die Hintertür. Ludwig E. der Vater des Wirtschaftswunders würde sich im Grab rumdrehen.

    Planwirtschaft wohin man schaut und möglichst großzügige Umverteilung von oben nach unten. Investitionsanreize möglichst wegrationalisieren und sich dann wundern wenn der Wohnraum knapp wird bzw. die notwendigen Sanierungen einfach nicht gemacht werden. Vermieten war schon bis jetzt ein einziger Ärger, da die Rechte der Mieter immer größer werden und der Vermieter gefälligst die Sch… halten kann. Auch wenn mal die Miete nicht gezahlt wird oder die Wohnung vermüllt wird.

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