Startseite Allgemeines Beweismittel Beratungsprotokoll nützt beiden Seiten
Allgemeines

Beweismittel Beratungsprotokoll nützt beiden Seiten

Teilen

Anleger, die bei einer Bank oder einer Sparkasse Wertpapiere kaufen möchten, müssen vom Berater mit Hilfe eines sogenannten Wertpapierhandelsbogens klassifiziert werden. Dieser Bogen ist keine Sache, die Berater und Kunden nebenbei erledigen sollten. Anleger sollten beim Ausfüllen des Bogens genau hinsehen und darauf achten, dass der Berater ihre Anlagewünsche und ihre Risikobereitschaft korrekt einträgt.

Nur dann kann der Anleger nach Verlusten erfolgreich Schadensersatz fordern, wenn sich der Berater nicht an die Einträge gehalten hat. Hier gilt: Unterschreiben Sie nur das, was auch wirklich besprochen wurde. Nehmen Sie vor der Unterzeichung das Protokoll mit nach Hause und lesen es in Ruhe durch. Auf alle Fälle sollten in dem Protokoll die Bedarfserfassung des Kunden, die Risikoeinstufung, die Anlageempfehlung und die Produktmerkmale schriftlich festgehalten werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Nachruf auf Günther Maria Halmer

Mit Günther Maria Halmer verliert Deutschland einen Schauspieler, der nie geschniegelt wirken...

Allgemeines

Am Ende bleiben Frust, Schulden – und ein Sonnenuntergang auf Malta

Wieder einmal dieselbe Geschichte: Große Versprechen, viel Geld, am Ende leere Hände....

Allgemeines

Die superschlauen Schafe auf geheimer Mäh-Mission!

Auf einer grünen Wiese irgendwo in Irland lebt die wohl cleverste Schafherde...

Allgemeines

Jetzt wird’s ernst: GTA 6 steht offenbar unmittelbar vor dem großen Knall!

Die Gaming-Welt dreht komplett durch – und diesmal scheint es tatsächlich so...