Start Allgemeines Beweismittel Beratungsprotokoll nützt beiden Seiten

Beweismittel Beratungsprotokoll nützt beiden Seiten

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Anleger, die bei einer Bank oder einer Sparkasse Wertpapiere kaufen möchten, müssen vom Berater mit Hilfe eines sogenannten Wertpapierhandelsbogens klassifiziert werden. Dieser Bogen ist keine Sache, die Berater und Kunden nebenbei erledigen sollten. Anleger sollten beim Ausfüllen des Bogens genau hinsehen und darauf achten, dass der Berater ihre Anlagewünsche und ihre Risikobereitschaft korrekt einträgt.

Nur dann kann der Anleger nach Verlusten erfolgreich Schadensersatz fordern, wenn sich der Berater nicht an die Einträge gehalten hat. Hier gilt: Unterschreiben Sie nur das, was auch wirklich besprochen wurde. Nehmen Sie vor der Unterzeichung das Protokoll mit nach Hause und lesen es in Ruhe durch. Auf alle Fälle sollten in dem Protokoll die Bedarfserfassung des Kunden, die Risikoeinstufung, die Anlageempfehlung und die Produktmerkmale schriftlich festgehalten werden.

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