Startseite Allgemeines Betrugsversuch mit einem guten Namen: www.gublerfinance.com
Allgemeines

Betrugsversuch mit einem guten Namen: www.gublerfinance.com

Riki32 (CC0), Pixabay
Teilen

www.gublerfinance.com

Hier machen sich Gauner den guten Namen eines Unternehmens, dessen Name so ähnlich klingt, zu ihrem eigenen Nutzen. Sicherlich nicht um GUTES zu tun, sondern um Menschen um ihr Erspartes zu bringen.

Nennen wir das doch beim Namen:

BETRÜGER!

FireShot Capture 267 – www.gublerfinance.com – FINMA – www.finma.ch

Here crooks use the good name of a company whose name sounds so similar for their own benefit, certainly not to do GOOD things, but to rob people of their savings.

Let’s call it by its name:

CHEATER!

 

Name www.gublerfinance.com
Sitz
Adresse
Internet www.gublerfinance.com
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag
Bemerkungen www.gublerfinance.com ist nicht zu verwechseln mit der Gubler Corporate Finance AG, Zürich, welche im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist (CHE-114.039.888).

Il ne faut pas confondre www.gublerfinance.com avec Gubler Corporate Finance AG, Zürich, inscrite au registre du commerce suisse (CHE-114.039.888).

www.gublerfinance.com non è da confondere con Gubler Corporate Finance AG, Zürich, inscritta nel registro di commercio svizzero (CHE-114.039.888).

www.gublerfinance.com is not to be confused with the Gubler Corporate Finance AG, Zürich, which is registered in the Swiss Commercial Register (CHE-114.039.888)

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben.

Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen.

Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Deutschland scheitert bei der UN-Wahl – aber beim Bezahlen wären wir natürlich sofort Weltspitze gewesen

Deutschland hat den angestrebten Sitz im UN-Sicherheitsrat verpasst. Österreich und Portugal bekamen...

Allgemeines

Bayer 04 Leverkusen: Simon Rolfes muss jetzt endlich liefern

Bei Bayer 04 Leverkusen ist Geduld langsam keine Tugend mehr, sondern eine...

Allgemeines

Als Schalke04-Fan sage ich: Aufstieg gefeiert – jetzt darf die Realität nicht ausgeblendet werden

Der Aufstieg in die Bundesliga war überfällig und verdient. Die Mannschaft hat...

Allgemeines

Kopf schütteln eines RB Leipzig Fans: Was genau hat Marcel Schäfer eigentlich schon geleistet?

Als RB-Fan reibt man sich derzeit verwundert die Augen. Da führt Ole...