Betrügerische Vertriebsmethode?

Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).

Dabei war die Masche des Verlags aus München gleich doppelt dreist: Vertriebsmitarbeiter erweckten gegenüber Passanten den Eindruck, für ein kostenloses und unverbindliches Probeabo zu unterscheiben. Gleichzeitig heuchelten sie soziales Engagement vor und behaupteten, dass die Abos Zustellern helfen würden, von Hartz IV in eine Festanstellung zu wechseln.

Die Geschichte klang in den Ohren vieler Verbraucher so glaubhaft, dass sie ein Abonnement bestellten. Am Ende hatten sie allerdings statt des kostenlosen Abos für zwei Monate ein kostenpflichtes für 14 Monate im Briefkasten. Davon erfuhren sie jedoch erst ein paar Wochen später, als sie per Post ein Begrüßungsschreibens des VSR Verlags erhielten, in dem ihnen der Abschluss des kostenpflichtigen Abos bestätigt wurde. Kündbar war das Abo zu allem Überfluss erst zum Ablauf der 14 Monate.

Abgemahnt und verklagt
Diese Vertriebsmethode wollten wir nicht länger hinnehmen und haben die VSR Verlag Service GmbH wegen Irreführung abgemahnt und aufgefordert, die wahrheitswidrigen Behauptungen zu unterlassen.

Doch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung blieb aus, so dass wir Klage einreichten. Nach der mündlichen Verhandlung, in der zwei Zeugen eindrucksvoll das Vorgehen der VSR Verlags schilderten, knickte das Unternehmen ein und erkannte unseren Anspruch an.

Was folgt daraus? Wenn Mitarbeiter der VSR Verlag Service GmbH weiterhin behaupten, Verbraucher könnten sich nach Ablauf der zwei Monate Gratisbezug frei entscheiden, ob sie ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollen oder die Verbraucher würden mit der Bestellung ein Projekt gegen Arbeitslosigkeit unterstüzten, wird es für die Firma teuer.

Ihre Rechte
Haben Sie auch ein Abo beim VSR Verlag unterschrieben? Widerrufen Sie den Vertrag! Wenn er auf der Straße abgeschlossen wurde, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Schildern Sie auch, wie alles abgelaufen ist und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an (Brief per Einschreiben/Rückschein schicken).

Hinweise willkommen

Ärger mit dem VSR-Verlag oder anderen? Straßenwerbung? Schwindeleien bei der Unterschrift? Untergeschobener Vertrag? Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir werden gegen den Verlag notfalls gerichtlich vorgehen, um diese unseriöse Praxis zu unterbinden.

Einen weiteren Sieg konnten wir bereits verbuchen: Die Firma Deutscher Video Ring Marketing und Einkaufs GmbH hat sich uns gegenüber am 13. April 2010 verpflichtet, bei der Straßenwerbung für kostenpflichtige Zeitschriftenabos nicht zu behaupten, dass es sich lediglich um befristete und kostenlose Probeabos handelt. Verstößt die Firma gegen diese Erklärung, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Quelle:VBZ Hamburg

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