Bericht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der BRAINHOUSE 247 Hannover-Laatzen GmbH

Published On: Freitag, 24.05.2024By Tags:

Aktenzeichen: 9 IN 874/24
Antragsteller:

BRAINHOUSE 247 Hannover-Laatzen GmbH
Adresse: Ringstraße 26, 70736 Fellbach
Geschäftsführerin: Susanne Varga
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 782484
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 349/2024/jb/jb

Beschluss vom 23.05.2024

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der BRAINHOUSE 247 Hannover-Laatzen GmbH hat das Amtsgericht Stuttgart folgende Maßnahmen beschlossen:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli bestellt.
Adresse: Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880
Fax: 0711 76968850

Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
Der Schuldnerin wird verboten, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Eröffnung von Sonderkonten:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen zu eröffnen und darüber zu verfügen. Für die Kontoführung können Masseverbindlichkeiten begründet werden.

Informationspflicht der Kreditinstitute:
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden zur Auskunftserteilung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter verpflichtet.

Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Berechtigung zur Nachforschung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.

Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Hinweise zur Veröffentlichung und Rechtsbehelfsbelehrung:

Veröffentlichung:
Die Veröffentlichung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem wird mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Bei Eröffnung des Verfahrens erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach dessen Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, die Beschwerdeschrift muss jedoch von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, nicht jedoch per E-Mail. Informationen zur elektronischen Einreichung sind auf www.ejustice-bw.de verfügbar.

Das Amtsgericht Stuttgart hat diese Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse der BRAINHOUSE 247 Hannover-Laatzen GmbH getroffen.

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