Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung der wepe gruppe holding GmbH angeordnet

Published On: Freitag, 24.05.2024By Tags:

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der wepe gruppe holding GmbH, mit Sitz in der De-Smit-Straße 18, 07545 Gera, vertreten durch den Liquidator Marc-Manuel Moritz, hat das Amtsgericht Jena unter dem Aktenzeichen HRB 517294 einen wichtigen Beschluss gefasst.

Am 23. Mai 2024 um 14:30 Uhr wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, ansässig in der Schillerstraße 54, 07545 Gera, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und geordnete Verfahrensabläufe sicherzustellen.

Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem zuerst eintretenden Ereignis. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts zu erklären. Die Einlegung ist auch bei jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts möglich, muss jedoch rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingehen.

Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind auf der Internetseite www.justiz.de zu finden.

Das Amtsgericht Gera hat somit durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung einen wichtigen Schritt zum Schutz und zur geordneten Abwicklung des Vermögens der wepe gruppe holding GmbH unternommen.

Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht, 23. Mai 2024

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