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Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Instituto Justo Arosemena II_7,50 %_2023_2028“

camellia_sasanqua (CC0), Pixabay
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ecoligo Projects Eight UG
(haftungsbeschränkt)

Berlin

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_​Instituto Justo Arosemena II_​7,50 %_​2023_​2028“
der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)
(Veröffentlichungsdatum: 8. Februar 2024)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021, zuletzt geändert am 21. Mai 2024, wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 248029 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_​Instituto Justo Arosemena II_​7,50 %_​2023_​2028“. Berichtsstichtag ist der 15. Juni 2025. Frühere Berichterstattungen datieren auf den 15. Februar 2025 (Berichtsstichtag: 15. Juni 2024) und 17. März 2025 (Berichtsstichtag: 15. Dezember 2024).

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Weiterleitungskreditvertrag wird erst nach dem Abschluss des Fundings geschlossen. Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit anteilig finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau und Betrieb einer 844 kWp Solaranlage für den Kunden Sociedad de Fomento Cultural, S.A. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Solaranlage wird auf dem Dach eines Gebäudes des Kunden in Brisas del Golf, San Miguelito, Panama (Koordinaten: 9°4’39.0″N -79°28’25.5″E) installiert.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektinhaberin (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 377.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 275.963,85 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 9.494,42 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 1,75 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 8.148,53 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 1.345,89 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 275.963,85 EUR betreffen Meilensteinzahlungen und Zinszahlungen zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). 275.963,85 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 91.541,73 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen (eingeworbene Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 19. März 2024 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher planmäßig erfolgt.

 

Leipzig, den 16. Mai 2026

 

Martin Jäschke
Steuerberater

Analyse aus Anlegersicht: ecoligo Projects Eight UG – „Instituto Justo Arosemena II“ (7,50 % bis 2028)

Der Mittelverwendungsbericht vermittelt auf den ersten Blick ein insgesamt solides Bild des Projekts. Dennoch ergeben sich aus Anlegersicht sowohl positive Aspekte als auch Risiken, die nicht übersehen werden sollten.

Positiv: Die Mittelverwendung ist nachvollziehbar dokumentiert

Ein wichtiger Pluspunkt ist die unabhängige Mittelverwendungskontrolle durch einen externen Steuerberater. Die Anlegergelder werden über ein Treuhand- bzw. Mittelverwendungskonto verwaltet, über das die Emittentin nicht allein verfügen kann. Dadurch wird das Risiko einer zweckwidrigen Verwendung deutlich reduziert.

Laut Bericht wurden von den eingesammelten 377.000 Euro bereits 275.963,85 Euro projektbezogen investiert. Die Mittel flossen in Meilensteinzahlungen und Zinszahlungen an den Generalunternehmer für den Bau der Solaranlage in Panama. Weitere 9.494,42 Euro wurden für Plattformgebühren und die Mittelverwendungskontrolle verwendet.

Der Mittelverwendungskontrolleur kommt ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder bislang planmäßig erfolgt sei.

Positiv: Reales Infrastrukturprojekt statt abstraktes Finanzprodukt

Anders als bei vielen Crowdfunding-Projekten handelt es sich hier um ein konkretes und nachvollziehbares Sachwertprojekt.

Finanziert wird eine 844-kWp-Solaranlage auf dem Dach eines Gebäudes in Panama. Das Projekt erzeugt reale Energieerträge und basiert nicht auf spekulativen Wertsteigerungen oder schwer überprüfbaren Geschäftsmodellen.

Für Anleger ist dies grundsätzlich positiv, weil die wirtschaftliche Grundlage des Investments klar erkennbar ist.

Auffällig: Rund ein Viertel der Anlegergelder noch nicht investiert

Ein interessanter Punkt ist die Höhe der noch nicht investierten Mittel.

Von den 377.000 Euro wurden bisher:

  • 275.963,85 Euro investiert,
  • 9.494,42 Euro für Kosten verwendet,
  • 91.541,73 Euro sind noch nicht investiert.

Damit befinden sich rund 24 Prozent der eingeworbenen Gelder noch nicht unmittelbar im Projekt.

Das muss nicht problematisch sein. Bei Bauprojekten werden Mittel häufig nach Baufortschritt und Erreichen bestimmter Meilensteine ausgezahlt. Dennoch sollten Anleger bei künftigen Berichten beobachten, ob diese Mittel tatsächlich vollständig in das Projekt fließen.

Projekt- und Länder-Risiko bleiben bestehen

Trotz der positiven Mittelverwendung bleibt das eigentliche Risiko bestehen:

Die Rückzahlung hängt vom wirtschaftlichen Erfolg eines Solarprojekts in Panama ab.

Daraus ergeben sich typische Risiken:

  • technische Probleme der Anlage,
  • geringere Stromerträge als kalkuliert,
  • Ausfall des Vertragspartners,
  • politische oder regulatorische Änderungen in Panama,
  • Wechselkursrisiken,
  • rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland.

Diese Risiken sind bei internationalen Infrastrukturprojekten grundsätzlich höher als bei vergleichbaren Investitionen innerhalb Deutschlands.

Nachrangdarlehen bleibt Nachrangdarlehen

Der wichtigste Risikofaktor für Anleger bleibt die rechtliche Struktur.

Es handelt sich um ein qualifiziert nachrangiges Darlehen.

Das bedeutet:

Im Fall einer wirtschaftlichen Krise oder Insolvenz werden zunächst Banken und andere vorrangige Gläubiger bedient. Anleger stehen in der Rangfolge weit hinten.

Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist deshalb grundsätzlich möglich.

Die Verzinsung von 7,5 Prozent ist letztlich die Vergütung für dieses erhöhte Risiko.

Gebührenquote wirkt moderat

Positiv fällt auf, dass die Nebenkosten vergleichsweise überschaubar erscheinen.

Die gesamten Kosten für Plattform und Mittelverwendungskontrolle betragen zusammen rund 9.500 Euro bzw. etwa 2,5 Prozent des eingeworbenen Kapitals.

Im Crowdinvesting-Markt ist dies kein ungewöhnlicher Wert und deutlich niedriger als bei manchen anderen Vermögensanlagen.

Fazit

Aus Anlegersicht macht das Projekt einen insgesamt seriösen Eindruck:

Positiv:

  • unabhängige Mittelverwendungskontrolle,
  • reale Solaranlage als Anlageobjekt,
  • nachvollziehbare Mittelverwendung,
  • überschaubare Kostenstruktur,
  • planmäßiger Projektfortschritt laut Bericht.

Zu beachten:

  • Nachrangdarlehen mit möglichem Totalverlustrisiko,
  • Auslands- und Projektrisiken in Panama,
  • noch nicht vollständig investierte Mittel,
  • Rückzahlung hängt vom langfristigen wirtschaftlichen Erfolg des Solarprojekts ab.

Insgesamt wirkt die Vermögensanlage deutlich transparenter und substanzbasierter als viele hochspekulative Crowdfunding- oder Finanzvertriebsmodelle. Anleger sollten jedoch nicht vergessen, dass sie letztlich unternehmerisches Risiko tragen und keine klassische Anleihe oder ein Bankprodukt erwerben. Die entscheidende Frage wird sein, ob die Solaranlage die erwarteten Erträge erwirtschaftet und daraus die Darlehensverpflichtungen bis 2028 zuverlässig bedient werden können.

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