ecoligo Projects Four UG (haftungsbeschränkt)BerlinBericht
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| Höhe der eingesammelten Anlegergelder | 716.000,00 EUR | |
| Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder | 654.329,35 EUR | |
| Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden | 17.764,33 EUR | |
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Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben: |
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| 1. | Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 1,75 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 15.208,21 EUR |
| 2. | Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 2.556,12 EUR |
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Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte: |
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| Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder betreffen Meilensteinzahlungen zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist, sowie Zahlungen für die Projektentwicklung und -durchführung zzgl. Umsatzsteuer an ein der Unternehmensgruppe der ecoligo GmbH zugehöriges Unternehmen (MV 2. Ebene). | 654.329,35 EUR | |
| Summe der nicht investierten Anlegergelder | 43.906,32 EUR | |
| Übernahme in Liquiditätsreserve | 43.906,32 EUR | |
| Summe der nicht investierten Anlegergelder nach Übernahme in Liquiditätsreserve | 0,00 EUR | |
Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.
Bis zum Berichtsstichtag wurden die Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlungen der Emittentin am 22. November 2023 und 31. Mai 2024 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder im geplanten Kostenrahmen erfolgt. Ein Teilbetrag in Höhe von 43.906,32 EUR (2,7 % der eingesammelten Anlegergelder der drei das Anlageobjekt betreffenden Schwarmfinanzierungen) wurde nicht verwendet und ist in die Liquiditätsreserve der Projektinhaberin überführt worden.
Leipzig, den 19. Mai 2025
Martin Jäschke
Steuerberater
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