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Bericht über die Befragung von mutmaßlich geschädigten Anlegern im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die Swiss Gold Treuhand AG

geralt (CC0), Pixabay
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Uns wurde bekannt, dass die zuständige Staatsanwaltschaft sich nunmehr der Angelegenheit angenommen hat. Inhaltlich geht es um die bislang bekannten Vorwürfe sowie die strafrechtliche Relevanz unter Beachtung der Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft hat die Zuständigkeit für das Verfahren übernommen, nachdem mehrere betroffene Personen Strafanzeige erstattet hatten. Jene wurden nun von der Staatsanwaltschaft aufgefordert, detaillierte Informationen und Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhalts zu übermitteln. Dazu gehören eine ausführliche Schilderung der Ereignisse, insbesondere wie sie mit der Swiss Gold Treuhand AG in Kontakt getreten sind und wer ihnen die Investition empfohlen hat, sowie alle relevanten Dokumente wie Verträge, Informationsmaterial, Präsentationen und E-Mail-Korrespondenz. Zudem sollen sie Angaben zur Gesamtsumme der Investition, eventuell erhaltenen Rückzahlungen und zur Höhe des entstandenen Schadens machen.

Da das Verfahren in italienischer Sprache geführt wird, empfiehlt die Staatsanwaltschaft den Geschädigten, sich von einem in der Schweiz zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Sollten die finanziellen Mittel für eine anwaltliche Vertretung fehlen, besteht die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Diese beinhaltet unter anderem die Befreiung von Verfahrenskosten und die Beiordnung eines Rechtsbeistands, wenn dies zur Wahrung der Rechte erforderlich ist.

Es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse die Staatsanwaltschaft aus den von den Betroffenen eingereichten Unterlagen und Informationen gewinnen kann und wie sich das Strafverfahren gegen Verantwortliche der Swiss Gold Treuhand AG weiterentwickeln wird.

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