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Beraterhaftung

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Das Thema Beraterhaftung gerät derzeit immer mehr in den Fokus der Gerichte. Schauen Sie deshalb immer auf das Produkt, welches Sie Ihren Mandanten anbieten.

Lassen Sie die Finger von Produkten, dessen Initiatoren keine Leistungsgbilanz haben oder deren „Know-how“ nicht nachvollziehbar ist. So nach dem Motto: vom „Bäcker zum Fondsinitiator, der 100 Millionen einsammeln will“ und Ihnen und Ihren Kunden weismachen will „er kann das“. Finger weg! – im eigenen Interesse.

Dokumentieren Sie Ihren Schriftwechsel mit dem Initiator zu dem Produkt, z.B. seine Präsentationen, Schulungen oder auch Antworten auf Ihre schriftlichen Nachfragen.

Fragen Sie Ihren Initiator, ob er Kenntnis von negativen Berichten zu seinem Produkt hat (z.B. KMI und/oder Gerlach) oder Kenntnis von negativen Gerichtsentscheidungen gegen ihn als Initiator, möglicherweise Urteile aus Prozessen, die er selbst angestrengt hat. Leider gibt es Initiatoren, die Ihnen solche Berichte nicht aushändigen, um sich selbst zu „schützen“. Diese Initiatoren, egal bei welchem Fonds, schaden sich selbst, Ihnen und den Kunden.

Erst kürzlich erhielten wir Einblick in einen  Schriftwechsel zwischen einem Brancheninformationsdienst und einem Initiator. Hier hat der Brancheniformationsdienst auf eklatante Mängel im Prospekt hingewiesen. Wir hoffen, dass diese Mängel mittlerweile ausgeräumt wurden und der Vertrieb und die Kunden dazu umfänglich informiert wurden. Das halten wir aus unserer Sicht für sehr wichtig. 

Wir gehen aber davon aus, dass der Initiator seine Vertriebspartner und Kunden über den Vorgang informiert hat. Der Brancheninformationsdienst empfiehlt sogar eine Rückabwicklung der bisher eingezahlten Gelder, zumindest verstehen wir den Inhalt so.

Also nochmals, denken Sie an das Thema „Beraterhaftung“ egal bei welcher Art von Fonds.

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