Beraterhaftung?

Published On: Mittwoch, 28.12.2011By

Immer mehr Berater werden von so genannten Anlegerschutzanwälten verklagt, oft mit Begründungen die der Berater nicht nachvollziehen kann.

Nahezu jeder Finanzberater ist Teil einer Organisationsstruktur in der er die Aufgabe hat Kunden zu beraten. Die Produkte werden dabei oft vom Vertriebs Chef ausgesucht, der Berater selber hat auf die Auswahl der Produkte kaum Einfluss. Der Berater verlässt sich natürlich auf die Kompetenz seines Vertriebschefs, würde ich auch. Seit es das Internet gibt weiss ich, das viele mir bekannte Berater auch nach dem Initiator „googeln“ bevor sie sich für den Vertrieb eines Produktes entscheiden.Trotzdem eine letzte Sicherheit für den Berater gibt es definitiv nicht, selbst dann wenn er alles in seiner Macht stehende getan hat um sich über das Produkt und den Initiator zu informieren. Gerichte urteilen mit dem Wissen von heute über Produkte von gestern. Mitschuld daran haben so genannte Anlegerschutzanwälte denen es nicht um den Schutz der Anleger primär geht, sondern darum sich die eigene Tasche mit Honoraren von Mandanten voll zu machen, wie es ein User in einer Zuschrift an unsere Redaktion benannte. Die Anwälte suchen sich damit „das schwächste Glied“ in der Kette aus, wissend das der normale Berater eben nicht mit einer „Horde von Gegenanwälten“ kommen kann, wie zum Beispiel ein Initiator.Seien Sie bitte auch als Anleger V O R S I C H T I G,wenn sie ein Anwalt unaufgefordert anschreibt.

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