Startseite Allgemeines Bekanntmachung über die Genehmigung einer Teil-Bestandsübertragung vom: 27.06.2025 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Allgemeines

Bekanntmachung über die Genehmigung einer Teil-Bestandsübertragung vom: 27.06.2025 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Genehmigung einer Teil-Bestandsübertragung

Vom 27. Juni 2025

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 30. September 2024 den Vertrag vom 26./​27./​28. September 2024 genehmigt, durch den die Bosch Pensionsfonds AG einen Teilbestand auf die WTW Pensionsfonds AG übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 17. Oktober 2024 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Bosch Pensionsfonds AG
Heidehofstraße 31
70184 Stuttgart

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

WTW Pensionsfonds AG
Wettinerstraße 3
65189 Wiesbaden

Bonn, den 27. Juni 2025

VA 13-I 5000/​00162#00020

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Großer Gipfel, kleine Teilnehmerliste – und plötzlich spricht Konrad Adenauer

Es sollte der Ludwig‑Erhard‑Gipfel werden. Wurde er auch. Zumindest auf dem Papier....

Allgemeines

Immer dieser Oleg! – Europas meistgesuchter Laptop-Legastheniker

Wenn’s nicht so kriminell wär, wär’s fast beeindruckend: Der Mann, der mit...

Allgemeines

Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor betrügerischen Online-Angeboten gewarnt, bei...

Allgemeines

BGH Urteil in Sachen Nordstream

BGH weist Haftbeschwerde im Nord-Stream-Ermittlungsverfahren zurück Beschluss vom 10. Dezember 2025 –...