Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Maler- und Lackiererhandwerk

für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für das Maler- und Lackiererhandwerk

Vom 6. März 2023

Über den in der Bekanntmachung vom 9. Dezember 2022 (BAnz AT 19.12.2022 B1) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für den

Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk (TZA Maler-Lackierer) vom 23. November 2005 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 4. Dezember 2008, 25. Oktober 2012, 27. März 2013, 23. Oktober 2019 und 8. November 2022

– erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023 –

wird der Tarifausschuss 

am Donnerstag, dem 30. März 2023, um 11 Uhr,

im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 49, Steinsaal, öffentlich verhandeln.

Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es wird darum gebeten, Anmeldungen bis zum 28. März 2023, 12 Uhr, an die E-Mail-Adresse iiia6@bmas.bund.de zu übermitteln. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Berlin, den 6. März 2023

IIIa6-31241-Ü-14c/​35

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Christian Riechert

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