Startseite Allgemeines Bekanntmachung Nr. 7/2026 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 7/2026 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

127071 (CC0), Pixabay
Teilen

Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 7/​2026
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 21. April 2026

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 21. April 2026 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen folgendes Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Erwerber: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, Deutschland
Veräußerer: GMZ Deutschland Holding GmbH, Deutschland
Form der Beteiligung: Anteils- und Kontrollerwerb
Geschäftstätigkeit: Lebensmitteleinzelhandel
Bonn, den 21. April 2026

B4 – 32/​26

Bundeskartellamt
4. Beschlussabteilung

Der Vorsitzende
Dr. Engelsing

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hat Wirtschaftsministerin Reiche nicht gesagt: „Kerosin? Kein Problem!“

Deutschland entdeckt pünktlich zur Urlaubssaison eine neue Extremsportart: den theoretischen Sommerurlaub. Denn...

Allgemeines

Harmoniegipfel

Kurz vor dem großen Harmonie-Gipfel zwischen Donald Trump und Xi Jinping erinnert...

Allgemeines

Ungarns neue Zeitrechnung

Mit Peter Magyar beginnt in Ungarn eine neue politische Ära. Nach dem...

Allgemeines

Tokioer Schrein wird zur Pilgerstätte für Konzerttickets

Mitten zwischen Hochhäusern, Luxusgeschäften und gestressten Geschäftsleuten im Tokioter Stadtteil Nihonbashi versteckt...