Startseite Allgemeines Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 07.10.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
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Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 07.10.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bekanntmachung
nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

Vom 7. Oktober 2024

Hiermit gibt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Änderung der Flugsicherungseinrichtung Berlin-Brandenburg-International ILS/​DME 06R und den Bereich um diese, in dem Störungen durch Bauwerke erwartet werden („Anlagenschutzbereiche“), bekannt.

Nachfolgend werden die Daten zu der Flugsicherungseinrichtung, den Standortinformationen, den Ausnahmebereichen und der Parametrisierung des Anlagenschutzbereichs dargestellt.

Anlageninformationen

Flugsicherungsanlage: Berlin-Brandenburg-International ILS/​DME 06R
Komponente: EDDB-L07N
Anlagentyp: ILS LLZ (Zweifrequenz)

Verwaltungsinformationen

CNS-Betreiber: DFS
Art: zivil
Status: in Betrieb

Standortinformationen

Geographische Länge (WGS84): 13° 31′ 50,9400″ E
Geographische Breite (WGS84): 52° 21′ 36,8600″ N
Antennenhöhe über Grund [m]: 2,10
Basishöhe ü. NHN [m]: 48,45

Technische Parameter

Senderichtung [°]: 248,80
Distanz zur Schwelle [m]: 4559,00
Distanz zur Mittellinie Landebahn [m]: 0,00

Parametrisierung des gerichteten Anlagenschutzbereichs

b [m]: 500,00
a [m]: 4559,00
r [m]: 10559,00
h [m]: 70,00
L [m]: 1500,00
D [m]: 500,00
H [m]: 20,00
Phi [°]: 20,00

Schematische Darstellung eines gerichteten Anlagenschutzbereichs

Schematische Darstellung eines gerichteten Anlagenschutzbereichs

Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs

Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs

Langen, den 7. Oktober 2024

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Im Auftrag
Andreas Wiese

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