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Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Sätze 2 und 3 UmwG – Verschmelzung mit der HAA Hanseatische Außendienst Akademie GmbH, Hamburg 20.06.2025

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Berendsohn Aktiengesellschaft

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Sätze 2 und 3 UmwG
Verschmelzung mit der HAA Hanseatische Außendienst Akademie GmbH, Hamburg

Die HAA Hanseatische Außendienst Akademie GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 38679, soll als übertragende Gesellschaft auf die Berendsohn Aktiengesellschaft, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 11788, durch Aufnahme verschmolzen werden. Demgemäß überträgt die HAA Hanseatische Außendienst Akademie GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Berendsohn Aktiengesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2025 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der HAA Hanseatische Außendienst Akademie GmbH zum 31. Dezember 2024 als Schlussbilanz zugrunde.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 13. Juni 2025 zum Handelsregister der Berendsohn Aktiengesellschaft eingereicht. Da das Stammkapital der HAA Hanseatische Außendienst Akademie GmbH als übertragende Gesellschaft vollständig von der Berendsohn Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Berendsohn Aktiengesellschaft über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der HAA Hanseatische Außendienst Akademie GmbH nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Berendsohn Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, §§ 8 Abs. 3 Satz 1, HS. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 UmwG.

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach bedarf es zum Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrags eines Verschmelzungsbeschlusses der Hauptversammlung der Berendsohn Aktiengesellschaft, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, also die mindestens 24.000 Aktien der Berendsohn Aktiengesellschaft halten, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Einberufungsverlangen sind an die Berendsohn Aktiengesellschaft zu richten.

In den Geschäftsräumen der Berendsohn Aktiengesellschaft, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, sind zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen ausgelegt:

1.

der Entwurf des Verschmelzungsvertrages,

2.

Jahresabschlüsse der Berendsohn Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2024, 2023 und 2022,

3.

Jahresabschlüsse der HAA Hanseatische Außendienst Akademie GmbH für die

Geschäftsjahre 2024, 2023 und 2022.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Berendsohn Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Hamburg, im Juni 2025

Berendsohn Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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