Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe von 400 Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen eines Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch den Abschluss eines Scheingeschäfts den Tatbestand der Marktmanipulation (Crossing) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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