Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Schelhammer Capital Bank AG wegen Verletzung von Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen im Rahmen ihres Marktauftritts

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) gegen die Schelhammer Capital Bank AG (vormals Bankhaus Schelhammer & Schattera AG) als juristische Person wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung der Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen hinsichtlich des Internetauftritts ihrer Marke DADAT betreffend die Online-Vermögensverwaltung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von 60.000 Euro verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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