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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2025 sowie Aktualisierung eines normativen Verweises

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Mindestmengenregelungen:
Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2025 sowie
Aktualisierung eines normativen Verweises

Vom 19. Dezember 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 beschlossen, die Anlage (Mindestmengenkatalog) der Mindestmengenregelungen (Mm-R) in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 5389), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 22. November 2024 (BAnz AT 02.01.2025 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Nummer 1 bis 6 wird in den Tabellen jeweils die Angabe „OPS Version 2024“ durch die Angabe „OPS Version 2025“ ersetzt.

II.

In Nummer 8 Satz 1 wird die Angabe „§ 5“ durch die Angabe „§ 6“ ersetzt.

III.

Nummer 9 wird wie folgt geändert:

1.
In der ersten Tabelle wird die Angabe „OPS Version 2024“ durch die Angabe „OPS Version 2025“ ersetzt und nach der Zeile zum OPS-Kode 5-401.13 folgende Zeile eingefügt:

„5-401.14 Exzision einzelner Lymphknoten und Lymphgefäße * Axillär *
Mit magnetischer Markierung (Sentinel-Lymphonodektomie)“
2.
In der zweiten Tabelle wird die Angabe „ICD-10-GM Version 2024“ durch die Angabe „ICD-10-GM Version 2025“ ersetzt.
IV.

In Nummer 10 wird in der ersten Tabelle die Angabe „OPS Version 2024“ durch die Angabe „OPS Version 2025“ und in der zweiten Tabelle die Angabe „ICD-10-GM Version 2024“ durch die Angabe „ICD-10-GM Version 2025“ ersetzt.

V.

In Nummer 11 wird in der Tabelle die Angabe „OPS Version 2024“ durch die Angabe „OPS Version 2025“ ersetzt.

VI.

Die Änderung der Regelungen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 19. Dezember 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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