Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf

Published On: Donnerstag, 01.02.2024By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie über die
berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für
schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder
psychotherapeutischen Behandlungsbedarf

Vom 21. Dezember 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2023 beschlossen, die Anlage I der Geschäftsordnung in der Fassung vom 17. Juli 2008 (BAnz. S. 3256), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Oktober 2023 (BAnz AT 04.01.2024 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

Der Tabelle wird folgende Zeile „84.“ angefügt:

„84. Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-Richtlinie) DKG/​KBV“

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 21. Dezember 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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