Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Anpassung der Anhaltspunkte für Unterversorgung
und in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung
für Kinder- und Jugendärzte
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2025 beschlossen, die Bedarfsplanungs-Richtlinie in der Fassung vom 20. Dezember 2012 (BAnz AT 31.12.2012 B7), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Dezember 2024 (BAnz AT 28.01.2025 B3 und BAnz AT 29.01.2025 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Nach § 29 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Abweichend von Satz 1 ist eine Unterversorgung in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte nach § 12 Absatz 2 Nummer 9 anzunehmen, wenn der Stand der Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 Prozent unterschreitet.“
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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