Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – MucoClear® 6 %; TP SalineFlushTM

Published On: Freitag, 02.02.2024By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – MucoClear® 6 %; TP SalineFlushTM

Vom 9. Januar 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 9. Januar 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 5. Oktober 2023 (BAnz AT 22.01.2024 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

A.
I.

In der Anlage V wird in der Zeile „MucoClear® 6 %“ in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „26. Mai 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2028“.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 9. Januar 2024 in Kraft.

B.
I.

In der Anlage V wird in der Zeile „TP SalineFlushTM in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „29. Januar 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2028“.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 9. Januar 2024 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 9. Januar 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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