Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – Macrogol AbZ; Nebusal® 7 %

Published On: Freitag, 12.05.2023By

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – Macrogol AbZ; Nebusal® 7 %

Vom 13. April 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 13. April 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 24. Januar 2023 (BAnz AT 03.05.2023 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage V wird in den Zeilen „Macrogol AbZ“ und „Nebusal® 7 %“ jeweils in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „23. November 2022“ ersetzt durch die Angabe „1. März 2024“.

II.

Die Änderungen der Richtlinie treten mit Wirkung vom 22. Februar 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 13. April 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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