Startseite Allgemeines Bekanntmachung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 6. Mai 2025 betreffend die 2,75 % p.a. Anleihe 2017/2025 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00
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Bekanntmachung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 6. Mai 2025 betreffend die 2,75 % p.a. Anleihe 2017/2025 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00

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LifeJack AG

Saarbrücken

Bekanntmachung der Beschlüsse
der Gläubigerversammlung vom 6. Mai 2025

betreffend die

2,75 % p.a. Anleihe 2017/​2025
im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00,
ISIN DE000A2E4NU1 /​ WKN A2E4NU,

eingeteilt in bis zu 5.000 auf den Inhaber lautende und untereinander gleichberechtigte Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen „Schuldverschreibungen“).

In der Gläubigerversammlung am 6. Mai 2025 wurden die folgenden Beschlüsse mit der jeweils erforderlichen Mehrheit gefasst:

1.

Verringerung der Hauptforderung

1.1

Die Hauptforderung der LifeJack-Anleihe im Nennwert von EUR 5.000.000,00 wird im Wege des Erlasses gemäß § 397 BGB um EUR 1.500.000,00 auf EUR 3.500.000,00 verringert. Der Nennbetrag der einzelnen Schuldverschreibung wird von EUR 1.000,00 um EUR 300,00 auf EUR 700,00 herabgesetzt.

1.2

§ 1 Abs. 1 der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

„1.

Die Life Jack AG (nachstehend „Anleiheschuldnerin“) begibt eine Anleihe in Form einer Inhaber-Teilschuldverschreibung (nachstehend auch „Anleihe“) mit einem Gesamtnennbetrag nach Verringerung der Hauptforderung von EUR 3.500.000,00 (in Worten: Euro drei Millionen fünfhunderttausend) zu den nachfolgenden Bedingungen. Die Anleihe ist eingeteilt in 5.000 auf den Inhaber lautende und untereinander gleichberechtigte Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 700,00 (nachstehend auch „Inhaber-Teilschuldverschreibungen“).“

2.

Aufhebung des Beschlusses zur Ausgabe von Optionsscheinen

2.1

Der Beschluss der Gläubigerversammlung vom 13. Dezember 2024 zu Tagesordnungspunkt 6 über die Ausgabe von Optionsscheinen und die entsprechende Ergänzung von § 1 der Anleihebedingungen um einen neuen Absatz wird aufgehoben.

2.2

§ 1 Abs. 6 der Anleihebedingungen wird aufgehoben und ersatzlos gestrichen.

 

Frankfurt am Main, den 8. Mai 2025

LifeJack AG

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