Beat Bütler der Schweizer

Published On: Mittwoch, 02.10.2013By

Herr Beat Bütler ist aus verschiedenen Eintragungen im Internet hinreichend bekannt. Glaubt man den Einträgen die man da auf fremden Foren lesen kann, dann ist das schon ein „aktiver Zeitgenosse“ der sich offensichtlich schon mit vielen angelegt hat, vor allem dann wenn es um seine Person geht. Seit geraumer Zeit begehrt Herr Bütler die Löschung eines Artikels (Kommentars) aus unserem Forum, dem wir bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen sind, und auch nicht nachkommen werden. Da kann Herr Bütler dann noch 50 mal anrufen und E-Mails schreiben. Herr Bütler behauptet ein Kommentarverfasser sei eine Person die „verurteilt sei“, bestreitet aber nicht das- wenn seine Einlassung zu der Person dann stimmen- das genau diese Person wohl ein-oder mehrere Urteile vor Deutschen Gerichten gegen Ihn erwirkt habe. Versäumnisurteile die er nicht anerkennt als „Schweizer Bürger“. Nun, verehrter Herr Bütler das Urteil hat in Deutschland seine Rechtswirksamkeit, ob Ihnen das dann als Schweizer Bürger nun gefällt oder auch nicht. Wenn Sie sich der Deutschen Justiz nicht unterwerfen wollen, dann dürfen Sie nicht in Deutschen Internetforen unterwegs sein. Wenn Sie Deutsche Staatsbürger verunglimpfen, oder sich diese verunglimpft fühlen, dann gilt eben für Folgen aus solchen Handlungen die deutsche Gerichtsbarkeit. Das wäre dann in der Schweiz sicherlich analog so. Würde ich Sie, als Deutscher, in Schweizer Internetforen verunglimpfen, dann würden Sie sicherlich vor ein Schweizer Gericht gehen. Würde ich dann zu dem Termin dort nicht erscheinen, dann würden Sie doch sicherlich auch ein Urteil gegen mich bekommen. Wir können den Vorgang aber auch abkürzen. Sie haben in einer E-Mail mitgeteilt „Sie würden Ihre Anwältin“ beauftragen. Tun Sie das, denn wir kommen in der Diskussion nicht weiter. Übrigens für uns gilt Deutsches Recht.  Natürlich können Sie sich ja dann auch bei uns selber äußern. Sie wissen ja, wir veröffentlichen auch Ihre Berichte gerne ohne Kommentierung, wenn diese rechtlich korrekt sind. das beurteilt der uns beratende Rechtsanwalt. Ist doch ein fairer Vorschlag. Ihnen eine gute und angenehme Zeit in die wunderschöne Schweiz.

3 Comments

  1. Dmeyer Mittwoch, 25.09.2019 at 20:21 - Reply

    Weitere Info zu den beiden

    http://rolfscarpevigoblog.blogspot.com/2018/06/der-63-jahrige-michael-berresheim-wegen.html

    Nach annähernd 200 Verhandlungstagen wurden die beiden deutschen Angeklagten nun in Stuttgart verurteilt: Der 63-Jährige Michael Berresheim wegen jahrelangen schweren Betruges zu zehneinhalb Jahren Haft und der 64-Jährige Heinz Piroth Hensley zu elfeinhalb Jahren. Mehr als 1000 einzelne Betrugstaten wurden ihnen zur Last gelegt. Der 63-Jährige Berresheim erklärte gegenüber dem Richter nach der Urteilsbegründung: «Das geht in die zweite Runde.

  2. Dmeyer Mittwoch, 25.09.2019 at 20:18 - Reply

    Nostalgie. Berresheim und Hensley sind endlich verurteilt worden.
    Hensley soll schwer zuckerkrank sein, Berresheim ist 12. Oktober 2018 verstorben.
    -> gomopa
    https://www.facebook.com/gomopa.net/photos/michael-mickey-berresheim-ist-gestorbenwie-wir-erst-jetzt-erfahren-ist-michael-b/2095986713815201/
    Es gibt aber anscheinend Freunde, die um Mickey trauern:
    https://trauer-rheinmain.de/traueranzeige/michael-berresheim

  3. Buetler Freitag, 19.08.2016 at 16:19 - Reply

    Witzig dieser Beitrag aus dem Jahre 2013.
    Am 12.6.2012 wurde Michael Lothar Berresheim bekannt aus dem NicStic-Betrug in der Schweiz in Frankfurt verhaftet. Dies auf offener Strasse, direkt aus dem Mercedes SL heraus, den er zuvor der Schweizer Firma Tacitus Media AG Zug unterschlagen hatte.
    Berresheim sitzt seither seit 4 Jahren ununterbrochen in U-Haft. Die Verhandlungen vor Gericht laufen immer noch. Ein Entscheid wird erst anfangs 2017 erwartet.
    Die hier von Diebewertung zitierten Urteile betrafen allesamt Gerichtsentscheide vom Amtsgericht in Köln erwirkt vom Kriminellen Berresheim. Es sind sogenannte Einstweilige Verfügungen auf Antrag des Klägers. Auch wenn die Anträge noch so abstrus sind, man müsste, um die Begehren aus der Welt zu schaffen, sich die Mühe nehmen, in Köln wegen solcher Lappalien (Verletzte Ehre eines Gauners) vor Gericht zu erscheinen. Solche Gerichtsentscheide werden von „Halbweltlern“ in Deutschland unter Mithilfe von honoralsüchtigen Rechtsanwälten systematisch eingesetzt um Kritiker mundtot zu machen. In der Schweiz sind wir da gottlob besser aufgestellt, da gibt es solche Entscheide (Abwesenheitsurteile) nicht.
    Grund für die Entscheide waren Strafanzeigen meiner Person gegen Berresheim, welche von ihm als Angriff aus seine Persönlichkeitsrechte taxiert wurden. Bis er von der Staatsanwaltschaft (endlich) eines Besseren belehrt wurde.
    Was dieser Beitrag in Diebewertung soll, erschliesst sich mir nicht.
    Beat Bütler

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