Baxter Sachwerte GmbH – darf ich das als Vermittler meinen Kunden noch anbieten?

Published On: Donnerstag, 31.07.2014By

Ja anbieten immer, aber die Kunden auf die Situation des Unternehmens aufmerksam machen mit dem Thema „Lloyds Versicherungspolice“ usw. Dies im Beratungsprotokoll festhalten und vom Kunden unterschreiben lassen. Machen Sie das so, dann sind Sie zumindest von der Beraterhaftung her abgesichert.

3 Comments

  1. Michael Speiser Dienstag, 02.09.2014 at 12:20 - Reply

    Sehr geehrter Herr Bremer,
    liebe Leser und Leserinnen von „Diebewerung.de“,

    trotzdem, dass ich offiziell kein Vermittler der Baxter Sachwerte GmbH mehr bin und diese natürlich bis heute die offenen Fragen nicht beantwortet hat, erhalte ich deren Newsletter vom heutigen Tag.

    Wie immer sehr professionell und vertrauenserweckend aufgemacht, zeigt sich auch die Homepage der Baxter Sachwerte GmbH in neuem Glanz. Verwunderlich finde ich nur, dass diese nunmehr den Eindruck erweckt, es handle sich bei Baxter um ein reines Immobilien-Unternehmen. Von den in den Factsheets der Baxter Holding SE aufgeführten Pflegeheim-Immobilien findet sich nunmehr kein Hinweis mehr!

    Wie ist das zu verstehen?

    Vermutlich habe ich hier nicht richtig aufgepasst? Sicher aber ist dies eine weitere Frage, auf die keine Antwort folgen wird….

    Solange sich ein Unternehmen nicht den Fragen seiner Partner offen stellt und diese offen beantwortet, solange ein Unternehmen also „gewisse Ungereimtheiten“ ihrer Verantwortlichen offenbar deckt und mit diesen wohl auch weiterhin zusammen arbeitet, kann ich persönlich nur davor warnen, mit diesen Geschäfte, gleich welcher Art zu tätigen! Auch wenn die Homepage und die Unterlagen noch so professionell und vertrauenserweckend anmuten….

    Es steht der Baxter Sachwerte GmbH und/oder der Baxter Holding SE ja frei, offen Stellung zu beziehen und die „Ungereimtheiten“ aus der Welt zu schaffen….

    Freundliche Grüße

    Michael Speiser

  2. Michael Speiser Sonntag, 10.08.2014 at 17:53 - Reply

    Sehr geehrter Herr Bremer,

    Sie hatten mich um eine Stellungnahme gebeten, wie ich gegenüber meinen Kunden mit den Informationen bezüglich „BAXTER“ verfahren würde. Ich hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich „BAXTER“ zur Klärung auffordern werde.

    Anhängend übermittle ich Ihnen nun meine entsprechenden Bemühungen, auf die ich allerdings keinerlei Antworten seitens „BAXTER“ erhalten habe! Insofern dient dieser Beitrag sicherlich auch der Antwort, ob ich „Baxter Sachwerte GmbH als Vermittler meinen Kunden noch anbieten darf“ oder überhaupt noch sollte!

    Hier nun anhängend die Inhalte meiner Anfragen:

    „- Meine Mail vom 10.08.2014

    Sehr geehrter Herr Breum,

    wieder ist eine Woche verstrichen, ohne dass meine/unsere Fragen auch nur im Ansatz eine Reaktion Ihrerseits geschweige denn eine Antwort erfahren hätten! Die aktuelle Stellungnahme des Herrn Schöntag vom 07.08.2014 ändert daran leider ebenso wenig.

    Wie bereits mehrfach erwähnt sehen wir uns hier den Fragen und Sorgen unserer (potentiellen) Kunden ausgesetzt, aber auch der Aufforderung zu einer Stellungnahme. Nicht zuletzt natürlich der Beraterhaftung.

    Dies jedoch, und offensichtlich auch der unstrittige Umstand, dass wir hier mit falschen Informationen versorgt wurden, scheint Sie indes nicht zu kümmern!? Diese falschen Informationen jedoch betrachte ich als juristisch verwertbares Mittel, um bereits vermitteltes Geschäft rückabwickeln zu lassen. Letztlich zwingen Sie uns aufgrund Ihres mangelnden Willens zur Aufklärung zu diesem Schritt, um uns und unsere Kunden schadlos zu halten….

    Im Ergebnis sehe ich mich daher ebenso dazu gezwungen, meine Kenntnisse, zur persönlichen Verteidigung und dem Nachweis meiner Bemühungen um Klärung, dem Forum auf Diebewertung.de zu Verfügung zu stellen. Ungeachtet dessen erwarte ich von Ihrem Haus eine vollständige Klärung meiner/unserer Fragen!

    Nicht zuletzt behalte ich mir das Recht vor, die Verantwortlichen wegen Betruges anzuzeigen. Ich lasse mich nämlich nur sehr ungerne anlügen!

    Freundliche Grüße

    – Meine Mail vom 01.08.2014

    Hallo Herr Breum,

    schön, der Baxter Newsletter vom 31.07.2014, der durchaus den Eindruck erweckt, als wäre die Welt nach wie vor in Ordnung….

    Können Sie sich indes vorstellen, dass wir unseren Kunden Rede und Antwort stehen müssen? Und das dieser Newsletter hier nur wenig dazu beiträgt, während unsere Fragen unbeantwortet bleiben?!

    Fakt bleibt doch, dass wir mit falschen Informationen versorgt wurden, die wir entsprechend falsch weiter gegeben haben! Hier besteht ERHEBLICHER Klärungsbedarf!!!

    Da Sie aber auf meine Mail vom 27.07.2014 nicht antworten (wollen?), muss ich Sie heute dazu auffordern, hier UNVERZÜGLICH für Klarstellungen zu sorgen:

    1. Wer hat zu verantworten, dass hier angeblich die Lloyds of London in die Versicherung der Baxter Insurance eingebunden ist?
    Wer ist für die Veröffentlichung entsprechender Unterlagen und Informationen verantwortlich?

    2. Was ist der konkrete Inhalt der Versicherung der Baxter Insurance? Was hat diese Versicherung mit dem Verwertungsausfallrisiko zu tun? Gibt es eine solche Versicherung überhaupt?

    3. Handelt es sich auch bei Baxter um Nachrangdarlehen? Was ist dann mit der Aussage der erstrangigen Grundbuchbesicherung?
    Beinhaltet diese Sicherheit die notariell geregelte, verbindliche Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung?

    4. Wie konnte die Anderson in Insolvenz gehen? Ist ein solches Szenario auch bei Baxter möglich?

    5. Wer oder was ist Baxter nun? Wer steckt dahinter? Welches amerikanische Unternehmen tatsächlich? Woher kommt das angebliche 100.000.000-Vermögen? Ist ein Vertrauen in dieses Unternehmen gerechtfertigt?

    Alles in allem wurden wir hier an mehreren Stellen falsch informiert, im Ernstfall gar belogen! Die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen! Es ist für Aufklärung zu sorgen; auch in Ihrem eigenen Interesse!

    Wir machen uns auch gerne auf den Weg nach Berlin. Allerdings nicht auf unsere Kosten!

    Freundliche Grüße

    – Meine Mail vom 27.07.2014

    Hallo Herr Breum,

    im internen Bereich sind weitere Statements und Infos zu lesen. Soweit so gut. Meine Fragen und weitere, sich aus den aktuellen Meldungen zur Insolvenz der Anderson Holding ergebenden Fragen sind indes nicht beantwortet.

    Wer hat in Ihrem Hause zu verantworten, dass uns gegenüber Muster der Baxter Insurance mit dem Lloyds-Logo eingesetzt wurden und ebenso behauptet wurde, dass Lloyds of London der Rückversicherer sei?! Wer hat zu verantworten, dass diese Versicherung als angebliche Verwertungsausfallversicherung gehandelt wurde, was diese nach meinen Erkenntnissen definitiv nicht ist?!

    Wie sind die Verflechtungen zur Anderson Holding und den Personen Pink und Schöntag zu bewerten?! Wie sind die Informationen zur Vita dieser Herren und des Herrn Blecher zu bewerten?! Was haben/hatten die genannten Personen mit der Anderson Holding und womöglich mit der Insolvenz zu tun?! Wie kann ein nahezu mit Baxter identisches Modell, Anderson, in die Insolvenz geraten?! Welchen Unterschied gibt es bei Baxter, dass derartiges nicht geschieht?!

    Wer ist Baxter nun überhaupt?! Wer oder was steckt dahinter?! Wie kann ein Unternehmen seriös auftreten, wenn die Vitae der von diesem Beschäftigten oder gar deren Lenker tatsächlich derart „vorbelastet“ sind?!

    Am Beispiel der Anderson wird sich wohl nun zeigen, was von den Bewertungen der Immobilien und dem Thema Sicherheit einer Grundschuld zu halten ist! Wie werthaltig und sicher sind die Immobilien der Baxter Holding?! Was sind die Grundschulden der Kunden wert?!

    All diese und mehr Fragen sind offen. Ich halte es daher für etwas vermessen von Ihrer Seite, uns eine Reise nach Berlin aufzuladen, anstatt diese Fragen offen und schriftlich zu beantworten! Sollte statt dessen nicht von Ihrer Seite eine Tagung mit allen Vertriebspartnern angestrebt werden?!

    Sehr geehrte Herren, ich hatte mich zum Produkt Baxter bei zahlreichen Gelegenheiten gehörig aus dem Fenster gelehnt und dabei Zeit und Geld investiert! Nur der Zufall wollte es, dass noch keiner meiner Kunden Geld investiert hat. Die erste Kundin, bei der eine Investition definitiv stattfinden sollte, ist derweil über die Meldungen auf „Diebewertung“ gestoßen! Von der Redaktion „Diebewertung“ wurde ich angeschrieben und zu einer Stellungnahme dazu aufgefordert, wie ich mit diesen Informationen im Umgang mit meinen Kunden zu verfahren gedenke!

    Es wäre daher angebracht, hier schnellstmöglich und umfassend für Klärung zu sorgen! Andernfalls kann ich mit den mir vorliegenden Informationen nicht anders verfahren, als ebenso vor Ihnen und Ihrem Produkt zu warnen, da ich mich und meine Kollegen hier vor Ort ansonsten selbst im Visier von „Diebewertung“ und auch in der Haftung gegenüber unserer Kunden sehe!

    Wir sind hier auf Ihre umfassende Aufklärung angewiesen! Dies kann sich indes nicht in der Veröffentlichung diverser Schreiben und eine Einladung nach Berlin erschöpfen!

    Freundliche Grüße

    – Meine Mail vom 14.07.2014

    Sehr geehrter Herr Breum,

    ich stelle mit Freuden fest, dass der Schriftverkehr zum aktuellen Geschehen nunmehr im Login-Bereich einzusehen ist. Naturgemäß habe ich mich auch mit der Seite „Diebewertung“ befasst, zumal ich von dort angeschrieben wurde, nachdem Herr Bremer mich wiederum in einem von Baxter geführten Vermittlerverzeichnis (?) gefunden haben will!?

    Wie dem auch sei, scheinen die von den Rechtsanwälten der Baxter Holding SE, der Kanzlei IRLEMOSER explizit benannten Blogbeiträge gelöscht zu sein. Zumindest konnte ich diese auf „Diebewertung“ nicht mehr finden. Unklar bleiben bei aller Offenheit aber dennoch einige Fragen bei mir:

    So liegt mir z. Bsp. eine Kopie einer Police der Baxter Insurance Inc. vor, auf der sehr wohl das Logo der Lloyd’s prangert! Auch wurde uns gegenüber bei Produktschulungen mehrfach unmissverständlich erklärt, die Lloyd’s London wäre der Rückversicherer der Baxter Insurance! Das „Zurückrudern“ in diesem Punkt kann nun bei mir nur wenig Vertrauen zurück gewinnen.

    Weiter habe ich gegenüber Herrn Blecher bereits meine Erkenntnis darüber kund getan, dass es sich bei der Police der Baxter Insurance Inc. indes nicht um eine „Verwertungsausfallversicherung“ handeln kann. Als solche wurde uns diese „verkauft“. Der Kunde sollte bei einer Einmalprämie iHv. 0,75% der Zeichnungssumme eine Versicherung dafür erhalten, dass diesem „im eher unwahrscheinlichen Falle einer Verwertung der grundbuchlich besicherten Immobilie die Differenz zwischen der Zeichnungssumme und dem tatsächlichen Verwertungserlös“ ersetzt wird. Bei der mir vorliegenden Police handelt es sich jedoch eindeutig um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, für den Fall, dass einem Vertreter der Baxter Sachwerte GmbH & Co. KG ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, welches beim Kunden zu einem Vermögensschaden führt. Dies hat aber nichts mit einer „Verwertungsausfallversicherung“ zu tun, bei der sich der Schaden aus der bereits erläuterten Differenz ergibt und nicht aufgrund eines vom Kunden gegenüber einem Vertreter von Baxter nachzuweisenden Fehlverhaltens. Eine solche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung empfehlen Sie ja zwischenzeitlich Ihren Vermittlern bei der Allianz.

    Unklar war und ist auch nach wie vor der Passus in den Risikohinweisen, nach dem bereits Mietausfälle zu Aussetzungen der Zahlungen an den Kunden führen könnten. Dies ist insofern unverständlich, als dass der Kunde doch erst im Falle einer evtl. Verwertungsdifferenz ein Risiko zu tragen hat. Schließlich handelt es sich hier um ein Darlehensverhältnis! Seit wann aber muss es den Darlehensgeber kümmern, ob die Mieten aus dem finanzierten Objekt pünktlich fließen? Den Darlehensgeber interessiert einzig die Rückführung des Darlehens zu dem vereinbarten Zeitpunkt oder eben in vereinbarten Raten. Dass diese jedoch direkt mit den Mieteinnahmen in Zusammenhang stehen sollen erleuchtet sich mir nicht!

    Unklar ist an dieser Stelle weiter, ob der Kunde bei Zahlungsausfällen, ungeachtet des Grundes, sofort „ins Grundbuch hineinpfänden“ kann, wie mir dies Herr Blecher am Telefon erläuterte. Hat sich die Baxter Sachwerte GmbH & Co. KG bzw. der Eigentümer der besicherten Immobilien der sofortigen Zwangsversteigerung unterworfen, sodass der Kunde nicht erst noch seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen und betiteln lassen muss?!

    Weitere Fragen dürften sich auch aus diesen Beiträgen ergeben:

    http://www.diebewertung.de/2014-07-04/baxter-sachwerte-die-attachment-anwaelte-uebersenden-uns-eine-abmahnung-178690
    http://www.diebewertung.de/2014-07-09/baxter-firmensitz-in-new-york-wir-haben-nachgeforscht-179090
    http://www.diebewertung.de/2014-07-09/baxter-sachwerte-gmbh-rechtsanwalt-blazek-antwortet-uns-auf-unsere-anfrage-179061
    http://www.diebewertung.de/2014-06-19/baxter-sachwert-gmbh-co-kg-wolfgang-pink-grosses-rad-drehen-mit-kleinstbilanz-177328
    http://www.diebewertung.de/2014-02-16/baxter-sachwert-in-unseren-augen-ist-das-einlagegeschaeft-167253/comment-page-1

    Diese lassen sich aus den Unterlagen im Login-Bereich nicht beantworten!

    Zur Klärung meiner Fragen war ich bereits im Mai diesen Jahres in Ihr Büro in Berlin „eingeladen“. Verschiedene Umstände und nunmehr die sich überstürzenden Ereignisse bzw. negativen Informationen führten aber dazu, dass ich diese Einladung noch nicht wahrnehmen konnte bzw. wohl auch nicht werde. Vielmehr erachte ich es zwischenzeitlich für geboten, diese Fragen schriftlich und eigentlich auch hier vor Ort mit Ihren Vermittlern zu klären.

    Insofern bitten wir um kurzfristige Klärung der Sachverhalte in Schriftform und würden darüber hinaus den Besuch seitens Ihres Hauses in unserer Region sehr begrüßen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Michael Speiser“

    Ein seriöses Unternehmen sollte sich der Sorgen seiner Vermittler und Kunden annehmen. Natürlich habe ich keinerlei Beweise dafür, dass an „BAXTER“ irgend etwas nicht in Ordnung sein sollte! Leider fehlt es mir mittlerweile aber am rechten Glauben. Und das liegt nicht zuletzt eben daran, dass „BAXTER“ hier nur wenig bis gar nichts zur Klärung bezutragen gewillt scheint!? Was könnten dafür die Gründe sein, dass „BAXTER“ noch nicht einmal auf von ihren Leuten offensichtlich falsch verbreitete Informationen reagiert?!

    Freundliche Grüße

    Michael Speiser

  3. Hartmann Dienstag, 05.08.2014 at 18:24 - Reply

    Garantieren Sie das jedem Vermittler? Habe mir ein Screenshot über Ihre Aussage gemacht!! Falls es in die „Hose“ geht, komme ich auf Sie zurück. Wusste nicht, dass sie nun ein beratendes Unternehmen im Vermittlungsrecht sind, naja gut so. Die „Zeche“ zahlen dann sie!!

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