Bausparverträge

Bausparvertrag gekündigt?

Hat Ihre Bausparkasse Ihnen den Vertrag gekündigt oder sonst versucht, Sie loszuwerden? Dann sind Sie nicht allein. Eine Kündigungswelle geht durch Deutschland. Hier als Beispiel die Zuschrift einer Verbraucherin:

„Mich rief gestern ein Berater von der Postbank an und sagte, dass mein BHW-Vertrag aus dem Jahr 2005 so gute Konditionen hätte (jährliche Verzinsung 1,5 %, nachträglich bei Nichtinanspruchnahme des Kredites eine rückwirkende Verzinsung auf die gesamte eingezahlte Summe von 3,5 %), dass das ja ungerecht gegenüber den Postbank-Kunden ist und daher mein Vertrag gekündigt wird. Sie könnten mir aber ein exklusives Angebot machen für ein Festgeld auf 3 Jahre mit 3 % Verzinsung. Mein Einwand, dass ich dann aber meine vermögenswirksamen Leistungen nicht nutzen kann, wofür ich diesen Vertrag überhaupt abgeschlossen hätte, wurde eingesehen, aber gesagt, dann könnte ich ja zusätzlich einen neuen Vertrag mit 1 % Verzinsung anlegen. Also schlechtere Bedingungen. Meine Frage: Darf der Vertrag überhaupt gekündigt werden und mir ein schlechterer Vertrag angeboten werden?“

Sind die Zinsen dauerhaft niedrig, müssen die Bausparkassen die Spar­gut­haben ihrer Kunden weiterhin hoch verzinsen. Gleichzeitig entgehen ihnen Einnahmen, weil Bausparer die teuren Darlehen der Kassen kaum in Anspruch nehmen. Viele Unternehmen versuchen daher, Kunden systematisch aus Altverträgen zu drängen, wie zum Beispiel die Wüstenrot-Bausparkasse, die einer Kundin ihren mit 3 Prozent verzinsten Bausparvertrag kündigte. Doch die Verbraucherin verklagte ihre Kasse und gewann nun vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, das zu ihren Gunsten entschied (Urteil vom 30. März 2016, Az. U 171/15).

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