BaumInvest AG

Nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Japan und Australien
Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der BaumInvest AG.

BaumInvest AG

Freiburg im Breisgau

– WKN A2NBYY –
– ISIN DE000A2NBYY5 –

Bezugsangebot

Den Aktionären der BaumInvest AG, Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 718659) („BaumInvest AG“ oder „Gesellschaft“), wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht:

Durch Beschluss der Hauptversammlung der BaumInvest AG vom 26. Oktober 2019 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt EUR 8.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Die entsprechende Satzungsänderung ist am 30. Oktober 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. eingetragen worden.

Nach teilweisen Inanspruchnahmen dieses Genehmigten Kapitals 2019 beträgt das verbleibende Genehmigte Kapital 2019 noch EUR 4.820.216,00. Die entsprechenden Satzungsänderungen sind am 31. März 2020 und am 17. August 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. eingetragen worden.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 11. März 2022 mit Zustimmung vom 17. März 2022 beschlossen, die Ermächtigung teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.266.914,00 durch Ausgabe von bis zu 4.266.914 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen („Neue Aktien“). Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,80 je Aktie. Der Gesamtausgabebetrag beträgt mithin bis zu EUR 7.680.445,20.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Bezug angeboten, d. h. auf jeweils 6 (sechs) alte Aktien kann jeder Aktionär 1 (eine) Neue Aktie gegen Zahlung des Ausgabebetrags von EUR 1,80 je Aktie zeichnen und beziehen.

Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Stand des Aktienregisters am 1. April 2022 (00:00 Uhr).

Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

vom 1. April 2022, 00:00 Uhr bis zum 15. April 2022, 24:00 Uhr („Bezugsfrist“)

durch Einreichung des auf der Website der Gesellschaft (www.bauminvest.de) zum Download unter der Rubrik Finanzinformationen (www.bauminvest.de/​finanzinformationen) zur Verfügung stehenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft, die BaumInvest AG, Talstraße 30, 79102 Freiburg im Breisgau, Deutschland auszuüben. Der Zeichnungsschein ist vollständig auszufüllen, ordnungsgemäß zu unterzeichnen und der Gesellschaft zusammen mit allen in dem Zeichnungsschein beschriebenen Anlagen spätestens bis zum Ende der Bezugsfrist (Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in zweifacher Ausfertigung im Original zuzusenden.

Die Bezugsrechte verfallen und sind wertlos, wenn sie nicht fristgerecht ausgeübt werden. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine Vergütung gezahlt. Es gibt keine Bedingungen für den Abschluss des Angebots. Das Datum, an dem das Angebot frühestens geschlossen werden kann, ist das Ende der Bezugsfrist.

Der Platzierungspreis ist bis spätestens zum 15. April 2022 (24:00 Uhr) auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Sparkasse Wiesental (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) zu überweisen:

Kontoinhaber: BaumInvest AG
IBAN: DE02 6835 1557 0018 2740 43
BIC: SOLADES1SFH
Verwendungszweck: „Kapitalerhöhung 2022, <Firma> /​ <Vorname> <Name>, <BaumInvest-ID>“

Zeichnungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn das Formular nicht vollständig ausgefüllt ist oder der Geldbetrag nicht rechtzeitig auf dem oben genannten Konto der Gesellschaft eingegangen ist.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. März 2023 in das Handelsregister eingetragen wird.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

Risikohinweise, Verweis auf den Wertpapierprospekt

Gemäß der Regelung in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/​1129 wurde für die Durchführung des Bezugsangebots ein Wertpapierprospekt erstellt. Der Wertpapierprospekt ist auf der Website der BaumInvest AG unter

www.bauminvest.de

unter der Rubrik Finanzinformationen abrufbar und kann bei der Gesellschaft außerdem in gedruckter Form bezogen werden. Insbesondere mit Blick auf die Risikohinweise sollte dieser Wertpapierprospekt sorgfältig vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts gelesen werden.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapierprospekt vom 17. März 2022 veröffentlicht, der unter

www.bauminvest.de

einsehbar ist.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

Freiburg im Breisgau, im März 2022

BaumInvest AG

Der Vorstand

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