Bilanziell überschuldet – ADMOS IMMOBILIEN AG

Ganz klar laut dieser Bilanz, denn diese weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag im 7-stelligen Bereich aus. Das ist gleichbedeutend mit einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft.

ADMOS IMMOBILIEN AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

Vorj.:
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 0
II. Sachanlagen 12.721.548,82 12.721.549,82 13.492
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 396.160,52 326
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 198.501,49 594.662,01 177
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.718,54 4
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 5.961,75 11
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.454.108,87 6.446
19.784.000,99 20.456

PASSIVA

Vorj.:
T€
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 660.000,00 660
II. Kapitalrücklage 130.000,00 130
III. Verlustvortrag -7.235.913,90 -7.250
IV. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag -8.194,97 14
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.454.108,87 0,00 6.446
B. Rückstellungen 14.494,40 14
C. Verbindlichkeiten 19.749.938,31 20.431
D. Rechnungsabgrenzungsposten 19.568,28 11
19.784.000,99 20.456

 

Berlin, den 15. November 2021

Der Vorstand

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben

Die ADMOS IMMOBILIEN AG mit Sitz in Berlin ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 76414 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – zum 31. Dezember 2020 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Übrigen werden die in den Vorjahren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert beibehalten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB werden nach Maßgabe des BilRUG angewandt. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB und größenabhängige Erleichterungen bei der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden nicht in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet.

Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sofern die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

2. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Das Guthaben aus Rückdeckungsversicherungen zur Absicherung von Verpflichtungen aus der Pensionszusage wurde mit der Rückstellung verrechnet. Die Anschaffungskosten und der Zeitwert des Deckungsvermögens beträgt T€ 212 (Vorj.: T€ 221), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden T€ 206 (Vorj.: T€ 209). Wesentliche zu verrechnende Aufwendungen und Erträge lagen nicht vor.

Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen wird nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der „Projected-Unit-Credit-Methode“ unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ermittelt. Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde:

Rechnungszinssatz p. a.: 2,30 % (Vorj.: 2,79 %)
Rententrend p. a.: 0,00 % (Vorj.: 0,00 %)

Der Rechnungszinssatz wird auf Basis einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt.

4. Eigenkapital

Das Grundkapital der ADMOS IMMOBILIEN AG, Berlin, beträgt € 660.000,00 und ist eingeteilt in 66.000 Stückaktien, so dass sich rechnerisch ein Nennwert pro Aktie von € 10,00 ergibt.

5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.000 haben eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als Jahr.

Die vorliegenden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein Gesellschafterdarlehen für das eine Rangrücktrittserklärung abgegeben wurde.

IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten

Das Unternehmen beschäftigt einen Mitarbeiter.

2. Vorstand

Herr Peter Steindl, Berlin (Vorstand der ADMOS IMMOBILIEN AG, Berlin).

Es besteht eine Pensionszusage an einen ehemaligen Vorstand in Höhe von T€ 212 (Vorj: T€ 221).

3. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der ADMOS IMMOBILIEN AG, Berlin, gehörten im Geschäftsjahr die folgenden Mitglieder an:

Herr Franz Vokurka, Wien/​Österreich

Frau Elisabeth Buzacioglu, Wien/​Österreich

Frau Pia Bücking, Schulzendorf/​Deutschland.

4. Konzernzugehörigkeit

Die ADMOS Immobilien AG, Berlin, ist Tochterunternehmen der PBF Projekt- und Baufinanzierungen GmbH, Wien.

5. Mitteilungen nach § 20 Abs.1 und Abs. 4 AktG sowie nach § 21 Abs. 1 WpHG und § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die PBF Projekt- und Baufinanzierungen GmbH, Wien, hat mitgeteilt, dass ihr seit 5. Dezember 2007 mehr als 50 % der Stimmrechte an der ADMOS IMMOBILIEN AG, Berlin, zustehen.

6. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

7. Abhängigkeitsbericht

Die ADMOS Immobilien AG, Berlin, hat einen Abhängigkeitsbericht aufgestellt. In diesem Abhängigkeitsbericht erklärt der Vorstand, dass die ADMOS IMMOBILIEN AG, Berlin, nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, indem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft mit der PBF Projekt- und Baufinanzierungen GmbH, Wien, und deren verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt wurde.

Berlin, den 15. November 2021

Der Vorstand

Der Jahresabschluss wurde am 30. Dezember 2021 festgestellt.

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