Bankenhilfe 711.0

So oft gefühlt konnte man jetzt an einer Stelle im Internet lesen, hat die Politik durch Gesetze und Beschlüsse Banken und Versicherungen zu einem guten Geschäft verholfen in den letzten Jahrzehnten. Warum soll sich das im Jahr 2016 denn ändern? Dafür gibt es nach Meinung der Politik doch absolut keinen Grund. Ein weiteres Beispiel für die Unterstützung von Banken und Versicherungen ist das „Gesetz gegen den ewigen Widerrufsjoker“. Morgen soll dazu im Bundestag diskutiert werden, und dann sicherlich auch zu Gunsten der Banken und Versicherungen ein positives Votum fallen. Man muss zugesagte Hilfe ja auch schließlich einhalten. Wo kommen wir denn hin, wenn unsere Politik unsere Banken und Versicherungen im Regen stehen lassen würde? Geht gar nicht oder? Morgen nun könnte der deutsche Bundestag das Aus für den Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehen beschließen. Der Bundestag berät dann über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.Die Regierung plant, bei der Umsetzung des Gesetzes auch Altverträge einzubeziehen. Die Folge wäre, dass das sog. „ewige“ Widerrufsrecht bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes erlischt. „Voraussichtlich wäre dann der Widerruf von Altverträgen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich“.Nun, unsere Bundestagsabgeordneten sidn eben „Alte Pfadfinder“ jeden Tag eine gute Tat. Banken und Versicherungen werden es den Parteien und den Abgeordneten zu danken wissen.

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