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BaFin: Plattform Aspen Holding: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

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Plattform Aspen Holding: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat gegenüber der Next Trade Ltd., Vanuatu, mit Bescheid vom 30. Juli 2019 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattformen www.aspenholding.com und www.olympusmarkets.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Die zeitweise als Betreiberin der Plattform angegebene TLC Consulting Ltd, Majuro, Marshallinseln, hat ebenfalls keine Erlaubnis der BaFin.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.

Vor der Plattform Olympus Markets hat die BaFin bereits gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

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