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BaFin-Warnungen: Vorsicht vor unerlaubten Finanzangeboten, Identitätsmissbrauch und dubiosen Online-Plattformen

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Die Finanzaufsicht BaFin hat erneut vor mehreren Anbietern und Internetseiten gewarnt, bei denen der Verdacht unerlaubter Bank-, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen besteht. Für Verbraucher und Anleger gilt deshalb: höchste Vorsicht, keine vorschnellen Zahlungen, keine Weitergabe persönlicher Daten und unbedingt vorher prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine Erlaubnis der BaFin verfügt.

Im Fokus steht unter anderem die CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH mit Sitz in Malborn-Thiergarten. Nach Angaben der BaFin besitzt das Unternehmen keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften. Es besteht der Verdacht, dass im Zusammenhang mit der Ausstellung eines sogenannten „Letter of Credit“ ohne Genehmigung Kredit- oder Garantiegeschäfte betrieben werden. Zusätzlich sieht die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass über die Website cf-exports(.)de unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.

Ebenfalls warnt die BaFin vor der Website roinvest(.)net. Dort sollen unbekannte Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Besonders kritisch: Nach Darstellung der BaFin wird offenbar der Eindruck erweckt, die Website werde von dem lizenzierten Wertpapierinstitut Invest in Vision GmbH betrieben. Das trifft laut BaFin nicht zu. Die Invest in Vision GmbH steht demnach in keinerlei Zusammenhang mit den Angeboten. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Auch bei klauskassner(.)com besteht nach Angaben der Finanzaufsicht erhebliche Gefahr. Die BaFin warnt dort insbesondere vor Festgeldangeboten. Die unbekannten Betreiber sollen ohne erforderliche Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Zugleich werde offenbar der Name des von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstituts Klaus Kassner missbraucht. Die Website wird laut BaFin nicht von diesem Institut betrieben. Auch hier spricht die Behörde von Identitätsdiebstahl.

Eine weitere Warnung betrifft aivoris(.)net. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber dort Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Diese Fälle zeigen ein bekanntes Muster des Online-Finanzbetrugs: Unbekannte Betreiber treten mit professionell wirkenden Websites auf, werben mit angeblich sicheren Anlagen, Festgeldangeboten, Handelsplattformen oder Finanzdienstleistungen und nutzen dabei mitunter Namen real existierender oder beaufsichtigter Unternehmen. Dadurch soll Vertrauen erzeugt werden. Für Anleger kann das fatal enden.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, sollten Verbraucher Abstand nehmen. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Anleger sollten besonders misstrauisch werden, wenn hohe Renditen, angeblich sichere Festgeldzinsen, schnelle Vertragsabschlüsse oder Druck zur sofortigen Überweisung im Spiel sind. Auch wenn Anbieter nur per Telefon, Messenger oder E-Mail kommunizieren, ausländische Konten nennen oder Ausweisdokumente verlangen, ist Vorsicht geboten.

Wer bereits Geld an einen der genannten Anbieter überwiesen oder persönliche Daten übermittelt hat, sollte sofort seine Bank informieren, Unterlagen sichern, keine weiteren Zahlungen leisten und rechtlichen Rat einholen. Zusätzlich kann eine Strafanzeige sinnvoll sein.

Die BaFin stützt ihre Warnungen unter anderem auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie im Fall von Kryptowerte-Angeboten auch auf § 10 Absatz 4 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Fazit: Diese Warnungen sollten Anleger ernst nehmen. Die Kombination aus unerlaubten Finanzangeboten, Identitätsmissbrauch und professionell wirkenden Websites ist brandgefährlich. Wer online Geld anlegen will, sollte vor jeder Überweisung prüfen, ob Anbieter, Website, Impressum und BaFin-Erlaubnis tatsächlich zusammenpassen. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel prüfen als später dem verlorenen Geld hinterherlaufen.

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