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BaFin warnt vor mehreren nahezu identischen Handelsplattformen

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor einer ganzen Reihe nahezu gleich aufgebauter Websites, auf denen unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.

Alle Websites beginnen mit demselben Textbaustein:
„Verdient Ihr Vertrauen Geringe Spreads Plattform – [Plattformname] Bieten Sie Ihren Kunden eine breite Palette von CFD-Handelsprodukten wie Devisen, Metalle und Rohstoffe, Aktienindizes usw.“

Die jeweiligen Betreiber geben sich als amerikanische Unternehmen aus und behaupten, unter der Aufsicht US-amerikanischer Finanzaufsichtsbehörden zu stehen – eine Behauptung, die in den meisten Fällen nicht überprüfbar oder schlichtweg falsch ist.


Diese Websites sind derzeit bekannt:

  • xhproltd.com – XH PRO GLOBAL LIMITED

  • ubsfxmarts.com – UBSD FX GROUP LIMITED

  • tdcfx.com – UBSD FX GROUP LIMITED

  • macrobee.com – MACRO GLOBAL LIMITED

  • growthsavings.com – GROWTH CAPITAI LIMITED

  • sfocl-global.com – SFOCL GROUP LIMITED

  • glorioilfx.com – GOLDONLINE GLOBAL LIMITED

  • ftkmd.com – FTK GLOBAL INVESTMENT CO. LTD

  • bgamfx.com – BGAMFX GROUP LIMITED

  • beaumont-fx.com – BEAUMONT GLOBAL LIMITED

  • beaumontfx.com – ABANS GLOBAL LTD


Wichtiger rechtlicher Hinweis:

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie der Handel mit CFDs (Contracts for Difference) nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Anbieter ohne eine solche Erlaubnis handeln rechtswidrig.

Ob ein Anbieter lizenziert ist, können Verbraucher jederzeit in der BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen.

Was sollten betroffene Verbraucher tun?

  • Nicht investieren oder sofort Zahlungen einstellen, falls Sie bereits Kontakt zu einer der genannten Seiten hatten.

  • Beweise sichern (z. B. E-Mails, Zahlungsnachweise, Screenshots).

  • Bei Verdacht auf Betrug: Anzeige bei der Polizei erstatten.

  • Rechtsberatung einholen, etwa bei spezialisierten Kanzleien oder Verbraucherzentralen.

Diese Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die BaFin veröffentlicht solche Hinweise, um Verbraucher frühzeitig vor möglichen Betrugsfällen zu schützen.


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