Startseite Allgemeines BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch: Vorsicht bei Festgeldangeboten unter dem Namen „DUNN Capital“
Allgemeines

BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch: Vorsicht bei Festgeldangeboten unter dem Namen „DUNN Capital“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
Teilen

Von Rechtsanwalt Maurice Högel

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine aktuelle Warnung zu mutmaßlich betrügerischen Festgeldangeboten veröffentlicht. Im Fokus steht dabei die E-Mail-Adresse Michael.Schuster@dunncapital.com.de, über die Anleger offenbar gezielt kontaktiert und zu Geldanlagen bewegt werden sollen.

Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.

Verdacht auf Identitätsdiebstahl

Besonders brisant: Nach den bisherigen Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde besteht kein Zusammenhang zur DUNN Capital Management LLC mit Sitz in Florida (USA).

Vielmehr geht die BaFin davon aus, dass der Name des bekannten Unternehmens missbräuchlich verwendet wird, um bei potenziellen Anlegern Vertrauen zu schaffen. Es handelt sich damit um einen möglichen Fall des sogenannten Identitätsmissbrauchs (Identity Theft).

Gerade im Bereich von Festgeld- und Zinsangeboten beobachten Aufsichtsbehörden seit Jahren eine zunehmende Zahl von Fällen, in denen Betrüger bekannte Finanzunternehmen, Banken oder Vermögensverwalter imitieren.

Typisches Vorgehen bei Festgeldbetrug

Aus anwaltlicher Sicht folgen solche Fälle häufig einem ähnlichen Muster:

  • Anleger erhalten E-Mails mit attraktiven Festgeldangeboten.
  • Es werden überdurchschnittlich hohe Zinsen versprochen.
  • Die Kommunikation erfolgt über täuschend echt wirkende E-Mail-Adressen oder Internetseiten.
  • Bekannte Unternehmensnamen werden verwendet, um Seriosität vorzutäuschen.
  • Anleger werden zur Überweisung auf ausländische oder unbekannte Konten aufgefordert.

Nicht selten stellen Betroffene erst nach der Überweisung fest, dass weder das angebliche Festgeldkonto existiert noch eine Rückzahlung erfolgt.

Warnsignal: Die Domain-Endung

Ein wichtiger Hinweis ergibt sich bereits aus der verwendeten E-Mail-Adresse:

Michael.Schuster@dunncapital.com.de

Anleger sollten bei solchen Adressen stets genau hinsehen. Kriminelle nutzen häufig Domains, die bekannten Unternehmensnamen ähneln, aber geringfügig abweichen. Dadurch entsteht auf den ersten Blick der Eindruck einer offiziellen Kommunikation.

Vor einer Geldanlage sollte daher immer geprüft werden:

  • Existiert die angegebene Domain tatsächlich als offizielle Unternehmensadresse?
  • Ist das Unternehmen im BaFin-Unternehmensregister oder anderen offiziellen Registern auffindbar?
  • Stimmen die Kontaktdaten mit den Angaben auf der offiziellen Unternehmenswebsite überein?

Was sollten Betroffene tun?

Wer bereits Kontakt mit den Anbietern hatte oder Geld überwiesen hat, sollte unverzüglich handeln:

Keine weiteren Zahlungen leisten

Lassen Sie sich nicht durch zusätzliche Forderungen zu weiteren Überweisungen bewegen.

Unterlagen sichern

Bewahren Sie sämtliche Dokumente auf:

  • E-Mails
  • Kontoauszüge
  • Überweisungsbelege
  • Schriftverkehr
  • Kontaktdaten der Ansprechpartner

Bank informieren

Wurde bereits Geld überwiesen, sollte die eigene Bank umgehend informiert werden. In Einzelfällen können noch Maßnahmen zur Rückholung oder Nachverfolgung von Zahlungen möglich sein.

Rechtliche Prüfung veranlassen

Je früher mögliche Ansprüche geprüft werden, desto besser sind regelmäßig die Chancen, Zahlungsströme nachzuvollziehen und weitere Schritte einzuleiten.

Fazit

Die aktuelle Warnung der BaFin zeigt erneut, wie professionell Betrüger inzwischen vorgehen. Die Verwendung bekannter Unternehmensnamen und täuschend echter E-Mail-Adressen dient ausschließlich dazu, Vertrauen aufzubauen und Anleger zur Überweisung von Geldern zu bewegen.

Wer Festgeldangebote erhält, sollte insbesondere bei außergewöhnlich attraktiven Zinssätzen und unbekannten Kontaktpersonen höchste Vorsicht walten lassen.

Vor jeder Anlageentscheidung empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung des Anbieters. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, bevor Gelder überwiesen werden.


Rechtsanwalt Maurice Högel

Sie haben Geld aufgrund eines vermeintlichen Festgeldangebots überwiesen oder wurden über die genannte E-Mail-Adresse kontaktiert? Gerne prüfen wir Ihren Fall und informieren Sie über mögliche rechtliche Schritte.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wie „Der Pate“ ein sizilianisches Dorf für immer veränderte

Als Regisseur Francis Ford Coppola und sein Filmteam 1971 im kleinen sizilianischen...

Allgemeines

Trumps Hast auf den Iran-Deal: Ein Abkommen unter Zeitdruck

US-Präsident Donald Trump hat ein bereits ausgehandeltes Abkommen mit dem Iran überraschend...

Allgemeines

Durstpause? Nein, Werbepause! Wie die WM zur Goldgrube für TV-Sender wird

Früher bedeutete eine Trinkpause bei einer Fußball-WM: Spieler trinken Wasser, Trainer geben...

Allgemeines

Boule statt Baguette – Rentner-Duell endet tödlich

Frankreich hat viele berühmte Sportarten hervorgebracht. Fußball, Rugby, die Tour de France...