Bereits am 21. Juni 2024 warnte die Finanzaufsicht BaFin vor der Plattform tonarix.ai. Es besteht der Verdacht, dass der Betreiber ohne Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen anbietet. Nun hat die BaFin weitere Websites identifiziert, die dem Betreiber von Tonarix.ai zuzuordnen sind und unter anderen Namen fortgeführt werden.
Auf den neu erkannten Webseiten wurden lediglich das Firmenlogo und der Name der angeblich entwickelten KI-Software ausgetauscht. Diese Websites sind:
Auf allen genannten Websites wird dieselbe Finanzdienstleistung beworben. Auch diesen Unternehmen wurde keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen durch die BaFin erteilt. Die BaFin setzt ihre Ermittlungen gegen die Betreiber fort.
In Deutschland benötigt jeder, der Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, eine Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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