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BaFin schlägt erneut Alarm: Warnungen vor LumenAI und Ironvex Group

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Juli 2026 gleich mehrere Warnmeldungen zu mutmaßlich unerlaubten Finanz- und Kryptodienstleistungen veröffentlicht. Betroffen sind die Internetseiten lumen-ki.de, lumen-ki.app sowie ironvexgroup.com. Anleger sollten nach Ansicht der Finanzaufsicht besondere Vorsicht walten lassen.

LumenAI: Verdacht auf Identitätsmissbrauch

Nach Angaben der BaFin bieten die Betreiber der Internetseiten lumen-ki.de und lumen-ki.app ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Besonders schwer wiegt der Vorwurf des Identitätsmissbrauchs. Die Finanzaufsicht stellt klar, dass die Websites entgegen den Angaben im Impressum nicht von der NAGA Pay GmbH mit Sitz in Berlin betrieben werden. Zwischen dem regulierten Unternehmen und den Internetseiten besteht nach Angaben der BaFin keinerlei Zusammenhang.

Nach Einschätzung der Behörde versuchen die Betreiber offenbar, durch die Verwendung eines bekannten Unternehmensnamens Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu schaffen.

Ironvex Group ebenfalls im Visier der BaFin

Ebenfalls am 7. Juli veröffentlichte die BaFin eine Warnung gegen die Plattform ironvexgroup.com.

Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Die Betreiber treten unter der Bezeichnung Ironvex Group auf und geben als Unternehmenssitze London (Vereinigtes Königreich) sowie Genf (Schweiz) an. Ob diese Angaben tatsächlich zutreffen, ist Gegenstand der Warnung nicht. Die BaFin weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass für entsprechende Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

Erlaubnispflicht in Deutschland

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine Zulassung der BaFin.

Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, können Verbraucher jederzeit über die Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen.

Anleger sollten besonders wachsam sein

Die BaFin, das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter warnen seit Jahren vor professionell auftretenden Online-Anlagebetrügern. Häufig werden seriös wirkende Internetauftritte, bekannte Firmennamen oder vermeintliche Unternehmenssitze im Ausland genutzt, um Vertrauen zu schaffen.

Verbraucher sollten insbesondere bei ungewöhnlich hohen Renditeversprechen, Zeitdruck bei Anlageentscheidungen oder fehlenden Zulassungsnachweisen skeptisch werden. Vor jeder Investition empfiehlt sich eine gründliche Prüfung des Anbieters sowie ein Blick in die Warnmeldungen und die Unternehmensdatenbank der BaFin.

Sollten Anleger bereits Geld überwiesen haben und Zweifel an der Seriosität eines Anbieters aufkommen, empfiehlt sich ein unverzüglicher Kontakt zur eigenen Bank sowie die Einholung rechtlicher Beratung.

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