Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Juli 2026 gleich vor zwei Internetangeboten gewarnt, bei denen der Verdacht besteht, dass Finanz- beziehungsweise Bankgeschäfte ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis angeboten werden.
Die BaFin warnt vor den Angeboten auf der Website eukreditpro.com.
Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben. Über die Internetseite werden Kredite angeboten. Als angebliche Geschäftsstandorte werden unter anderem Holler und Paris genannt.
Ob diese Angaben zutreffen, ist nach Angaben der BaFin derzeit nicht bestätigt.
Ebenfalls warnt die BaFin vor der Internetseite sparanlagecheck.de.
Hier besteht nach Einschätzung der Finanzaufsicht der Verdacht, dass ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.
Auch in diesem Fall handelt es sich nach Angaben der Behörde um bislang unbekannte Betreiber.
Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis der Finanzaufsicht benötigen.
Ob ein Unternehmen über eine solche Zulassung verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.
Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern warnt die BaFin erneut eindringlich vor Finanzbetrug im Internet.
Verbraucher sollten insbesondere dann vorsichtig sein, wenn:
Vor einer Geldanlage oder der Beantragung eines Kredits empfiehlt die BaFin, die Identität des Anbieters sorgfältig zu prüfen und ausschließlich mit zugelassenen Finanzdienstleistern zusammenzuarbeiten.
Die aktuellen Warnungen zeigen erneut, dass sich Betrugsversuche im Internet zunehmend professionell präsentieren. Eine ansprechende Website oder vermeintliche Geschäftsadressen sind kein Nachweis für Seriosität. Verbraucher sollten Finanzangebote stets kritisch hinterfragen und im Zweifel die Zulassung des Anbieters über die offiziellen Register der BaFin überprüfen.
Quelle: Warnmeldungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 6. Juli 2026 gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG).
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