Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9. April 2026 gleich vor zwei mutmaßlich hochriskanten bzw. unerlaubten Finanzangeboten gewarnt. Im Fokus stehen zum einen die Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG aus Hamburg, die laut BaFin Bankgeschäfte ohne erforderliche Erlaubnis anbieten soll, und zum anderen die Website rch-capital-holding(.)com, über die Anleger angeblich SpaceX-Aktien erwerben können – tatsächlich jedoch unter dem Verdacht eines Identitätsmissbrauchs und unerlaubter Finanzdienstleistungen.
Die beiden Fälle zeigen erneut, wie aggressiv und professionell dubiose Anbieter inzwischen vorgehen – oft über WhatsApp, Telegram oder täuschend echt wirkende Webseiten.
1. Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG: Hohe Renditen, stille Beteiligungen – aber keine Erlaubnis
Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG aus Hamburg insbesondere über WhatsApp und Telegram Investitionen mit marktunüblich hohen Renditen sowie stille Gesellschaftsbeteiligungen an.
Die Aufsicht warnt ausdrücklich:
Es besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft Bankgeschäfte ohne Erlaubnis betreibt.
Das ist ein gravierender Vorwurf. Denn in Deutschland gilt:
- Wer Bankgeschäfte
- oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen
anbietet, benötigt dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin.
Fehlt diese Erlaubnis, ist das nicht nur ein aufsichtsrechtliches Problem, sondern für Anleger ein massives Warnsignal. Gerade dann, wenn:
- hohe Renditen versprochen werden,
- der Vertrieb über Messenger-Dienste läuft,
- schnelle Entscheidungen gefordert werden,
- und vermeintlich exklusive Beteiligungen angeboten werden.
2. Fake-SpaceX-Angebote über rch-capital-holding(.)com: Identitätsmissbrauch statt Investment
Im zweiten Fall warnt die BaFin vor Angeboten über die Website rch-capital-holding(.)com. Dort wird Anlegern vorgetäuscht, sie könnten über die angebliche RCH Capital Holding GmbH aus Erlangen Aktien der Space Exploration Technologies Corp. (SpaceX) erwerben.
Der entscheidende Punkt:
Die Angebote stammen laut BaFin gerade nicht von der echten RCH Capital Holding GmbH.
Vielmehr geht die Behörde von einem Identitätsmissbrauch aus.
Das bedeutet:
- Es wird ein real existierender Firmenname genutzt,
- um Seriosität vorzutäuschen,
- während unbekannte Betreiber mutmaßlich im Hintergrund
- unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Besonders brisant:
- Für das angebliche öffentliche Angebot von SpaceX-Aktien liegt kein erforderlicher Wertpapierprospekt vor.
- Die Betreiber verfügen nicht über die notwendige Erlaubnis nach KWG oder WpIG.
- Anlegern wird damit ein hochattraktives, aber mutmaßlich nicht legitim verfügbares Produkt angeboten.
Warum gerade SpaceX? Weil Gier und Bekanntheit perfekt zusammenpassen
Der Fall mit den angeblichen SpaceX-Aktien passt in ein bekanntes Muster.
Dubiose Anbieter locken häufig mit:
- bekannten Marken,
- begehrten Tech-Unternehmen,
- „exklusiven Vorbörsen-Aktien“,
- oder angeblich nur „ausgewählten Investoren“ zugänglichen Chancen.
Das Problem:
Oft existiert das konkrete Angebot gar nicht in der behaupteten Form.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass in der Vergangenheit mehrfach Fälle bekannt wurden, in denen:
- Aktien bekannter Unternehmen angeboten,
- Zahlungen kassiert,
- die Aktien aber nie geliefert wurden,
- und die Anbieter danach schlicht verschwanden.
In manchen Fällen gab es die angebotenen Aktien in dieser Form überhaupt nicht.
Das gemeinsame Muster beider Fälle
Beide Warnungen zeigen typische Warnsignale moderner Online-Anlagebetrugsmodelle:
Auffällige Merkmale
- Kontaktaufnahme über WhatsApp / Telegram
- Druck zu schnellem Einstieg
- überdurchschnittliche Renditeversprechen
- angeblich exklusive Beteiligungen
- Nutzung bekannter Namen oder bekannter Unternehmen
- fehlende oder gefälschte BaFin-Erlaubnis
- keine belastbaren Prospekte
- keine transparente Anbieterstruktur
- häufig keine oder schwer überprüfbare Ansprechpartner
Oder klar gesagt:
Wenn eine Geldanlage klingt wie ein Geheimtipp mit Turbo-Rendite und zufällig über Messenger verkauft wird, ist sie oft vor allem eins: ein Hochrisikofall – oder Schlimmeres.
Was betroffene Anleger jetzt tun sollten
Wer bereits Geld überwiesen hat, Unterlagen unterschrieben oder mit den Anbietern in Kontakt stand, sollte sofort handeln.
1. Keine weiteren Zahlungen leisten
Ganz wichtig:
- Keine Nachzahlungen
- Keine „Freischaltgebühren“
- Keine angeblichen Steuer- oder Provisionszahlungen
- Keine „Sicherheitsleistungen“ zur Auszahlung
Das ist ein klassisches Muster:
Nach der ersten Zahlung folgen oft weitere Forderungen mit dem Versprechen, nur dann sei eine Auszahlung möglich.
👉 Nicht zahlen.
2. Sämtliche Kommunikation sichern
Unbedingt sichern:
- WhatsApp-Chats
- Telegram-Nachrichten
- E-Mails
- Screenshots der Website
- PDFs / Verträge / Exposés
- Kontoangaben / Wallet-Adressen
- Telefonnummern
- Namen der Ansprechpartner
- Zahlungsbelege / Überweisungen
- IBAN / BIC / Empfängerdaten
👉 Diese Unterlagen sind entscheidend für:
- Strafanzeige
- Bankrückrufversuche
- anwaltliche Prüfung
- spätere zivilrechtliche Schritte
3. Sofort die eigene Bank kontaktieren
Wenn bereits überwiesen wurde:
- Bank sofort informieren
- umgehend um Rückruf / Recall der Überweisung bitten
- Verdacht auf Anlagebetrug / unerlaubtes Finanzgeschäft mitteilen
- bei Kartenzahlung ggf. Chargeback prüfen
- bei Kryptotransfers Wallet-Daten dokumentieren
Wichtig:
Je schneller reagiert wird, desto größer ist die Chance, Zahlungsströme noch zu stoppen oder nachzuverfolgen.
4. Strafanzeige erstatten
Betroffene sollten unverzüglich Anzeige erstatten bei:
- örtlicher Polizei
- Landeskriminalamt
- Staatsanwaltschaft
- ggf. Online-Wache
In die Anzeige gehören:
- Name des Anbieters
- Website
- Kommunikationskanäle
- Zahlungen
- Ansprechpartner
- BaFin-Warnhinweis
5. BaFin-Warnung dokumentieren
Ganz wichtig:
- Die jeweilige BaFin-Warnmeldung abspeichern
- Screenshot / PDF erstellen
- Datum notieren
Das kann später wichtig sein für:
- Banken
- Ermittlungsbehörden
- Anwälte
- mögliche zivilrechtliche Auseinandersetzungen
6. Anwaltlich prüfen lassen
Wenn bereits Geld geflossen ist:
- Fachanwalt für Kapitalmarktrecht
- oder Anwalt mit Erfahrung in Anlagebetrug / Rückholung / Zahlungsströmen
prüfen lassen:
- Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister
- Ansprüche gegen Vermittler
- mögliche Haftung Dritter
- Kontenspur / Empfängerketten
- Schadensersatzansätze
Empfehlung von diebewertung
Wer betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren.
Gerade bei solchen Konstruktionen gilt:
- Erst kommt das verlockende Angebot,
- dann die schnelle Überweisung,
- danach die nächste Nachforderung,
- und am Ende ist der Anbieter plötzlich nicht mehr erreichbar.
Die Erfahrung zeigt:
Je länger Anleger warten, desto schlechter werden die Chancen, Geldflüsse nachzuvollziehen oder Beträge zurückzuholen.
Deshalb lautet die klare Empfehlung:
Sofort stoppen, sichern, melden, prüfen.
Kommentar von diebewertung
Die aktuellen BaFin-Warnungen zeigen einmal mehr, wie dreist und professionell dubiose Anbieter inzwischen auftreten. Mal lockt man über WhatsApp und Telegram mit „marktunüblich hohen Renditen“, mal verkauft man angebliche SpaceX-Aktien über eine Fake-Seite unter fremdem Firmennamen. Das Muster ist immer gleich: maximale Verlockung, minimale Transparenz. Wer heute noch glaubt, exklusive Vorbörsen-Aktien eines Weltunternehmens oder stille Beteiligungen mit Traumrendite kämen per Messenger-Dienst ins Haus, sollte dringend die Handbremse ziehen. Für betroffene Anleger zählt jetzt jede Stunde – nicht für Hoffnung, sondern für Beweissicherung, Bankkontakt und Strafanzeige.
Fazit
Die BaFin-Warnungen zu
- Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG
- und rch-capital-holding(.)com
sollten Anleger sehr ernst nehmen.
In beiden Fällen bestehen aus Sicht der Aufsicht deutliche Hinweise auf:
- unerlaubte Finanzangebote
- mögliche Täuschung
- und im zweiten Fall sogar Identitätsmissbrauch
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