BaFin konsultiert zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten

Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT) zur Konsultation gestellt.

Das Rundschreiben richtet sich an alle Zahlungs- und E-Geld-Institute im Sinne von § 1 Absatz 3 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Es konkretisiert die IT-Anforderungen speziell für diese Institute.

Die Anforderungen orientieren sich an den bereits existierenden Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT). Zudem beinhalten sie insbesondere die Anforderungen aus den beiden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Sicherheitsrisikomanagement (GL/2017/17) sowie den Leitlinien zu Auslagerungen (GL 2019/02).

Die derzeit für die Rundschreiben Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und BAIT diskutierten Änderungen wurden in diesem Rundschreiben – soweit möglich – bereits berücksichtigt.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 14. Mai 2021 ausschließlich elektronisch an die E-Mailadresse Konsultation-ZAIT@bafin.de entgegen.

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