Aurimentum von RundRConsulting: Ist das nicht möglicherweise Einlagegeschäft aus Sicht der BaFin?

Zu dieser Einschätzung könnte man kommen, denn das Unternehmen wirbt auf seiner Internetseite mit einem festen Rückkaufsangebot, wenn man sein Gold vorher bei dem Unternehmen erwirbt. Allein dieser Hinweis könnte die BaFin schon dazu anstiften, sich das Geschäftsmodell des Unternehmens einmal genauer anzuschauen, denn gerade solche Hinweise mit einem festen Rückkaufsangebot könnten ein Hinweis auf das Vorliegen eines genehmigungspflichtigen Einlagegeschäftes sein.http_rundrconsulting.de_wp-content_uploads_2014_05_bild-aurim

Interessant in diesem Zusammenhang das Impressum des Unternehmens. Dort findet man einen Dr. Horst Steppi, den viele aus dessen Zeit beim Unternehmen AVA AG noch kennen. Dr. Horst Steppi geht wohl jetzt selber auf Kundenfang für das Unternehmen http://www.kvk-messe.de/redner/dr-oec-h-c-horst-steppi/ . In einer Kurzbeschreibung dazu heißt es: „Gold ist ein edles Metall, welches für viele Menschen den Inbegriff von Sicherheit, Werthaltigkeit und Ehrlichkeit darstellt, weil es immer einen gewissen Wert behält, in Krisenzeiten mehr als in Friedenszeiten. Allerdings ist der Goldpreis auch Schwankungen unterlegen, was viele wiederum von der Anlage in Gold abschreckt. In seinem Vortrag geht der Referent auf das Zusammenwirken von Gold, Sicherheit und Rendite ein und wie man mit Gold als Absicherung durchaus Rendite erzielen kann. Gewusst wie! Einfach – sicher – rentabel, klar und ehrlich, eben wie das Material Gold!“ Zitat Ende

Nun darf man dann auch für Dr. Steppi hoffen, dass das Konzept des Unternehmen mit der BaFin abgestimmt ist und nicht die BaFin irgendwann mal Nachfragen hat, die unangenehm sind – vor allem dann in der Konsequenz, wenn die BaFin nicht einverstanden ist.

Das Unternehmen wiederum gibt es seit knapp einem Jahr. Über die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines solchen Rückkaufsangebotes kann man derzeit keine Aussage treffen. Geht man nach dem Stammkapital, dann ist das eher als „niedrig“ einzuordnen.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 212124 Bekannt gemacht am: 27.05.2014 02:03 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
26.05.2014
HRB 212124:R & R Consulting GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südliche Münchner Straße 56, 82031 Grünwald.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2014. Geschäftsanschrift: Südliche Münchner Straße 56, 82031 Grünwald. Gegenstand des Unternehmens: Konzepterstellung für Kapitalanlagen, Edelmetallhandel und Unternehmensberatung, soweit keine Erlaubnispflicht nach dem KWG besteht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fuchs, Reinhard, Kulmbach, *05.10.1956; Scherm, Reinhard, Stadtsteinach, *19.09.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Anmerkung der Redaktion:
Prima, wenn ein Unternehmen so schnell reagiert. Nach der Veröffentlichung unseres Berichtes hat das Unternehmen umgehend das von uns angemahnte Schreiben der BaFin auf seiner Webseite veröffentlicht: BaFin-Schreiben

10 Comments

  1. Steinicke Hans-Jürgen Montag, 27.11.2017 at 16:44 - Reply

    Ich habe vor 2 Jahren selbst eine Summe investiert. Nach 2 Jahren erhielt ich dann das Schreiben mit dem Rückkaufangebot. Es wurde genau so zurück gekauft wie im Kaufauftrag beschrieben. Ich kann nur positives berichten.

  2. Der Laie Freitag, 03.03.2017 at 11:54 - Reply

    Hallo meine Herren, nach mehr als einem Jahr ist das Produkt noch auf dem Markt und nun wollte ich fragen gibt es neue Erkenntnisse ? Besten Dank

  3. Christoph Donnerstag, 26.11.2015 at 14:42 - Reply

    BaFin hin oder her. Ich gehe davon aus, dass hier eh über kurz oder lang gehandelt wird. Spätestens ab dem 01.01.2016.

    Nichts desto trotz würde ich gerne wissen wie eine solche Rendite hausintern erwirtschaftet wird.

    Das Produkt ist ja fast ein Abklatsch der PXX.

  4. Christoph Mittwoch, 25.11.2015 at 15:32 - Reply

    Ich grüße alle User,

    zu diesem Thema nur soviel. Lieber das Gold direkt beim Händler oder der Bank kaufen und nicht von Zinsen und Sicherheiten blenden lassen.

    Überteuerte Preise gibt es eh schon genug am Markt.

    Zudem wie oben beschrieben ab dem kommenden Jahr eh der Verkauf nicht mehr möglich sein wird ohne den 34f.

    Das Video ist klasse aber hat die BaFin es denn schon gesehen. So provokativ mit Zinsen Werben und das Nachrangdarlehen aussen vor lassen!

    Wenn schon dann sollte das Produkt auch transparent dargestellt werden!

    Gold wird immer seinen Wert haben.

    • Trader Donnerstag, 26.11.2015 at 09:20 - Reply

      „Die Bafin schon gesehen….“
      Die Bafin hatte auch mit hoher Sicherheit das Konzept der BWF gesehen und „registriert“. Mitbewerber und wer-weiß-was-noch hatten immer wieder darauf hingewiesen und der Bafin Material zugespielt. Was passierte? Nichts. Dann nach Jahren plötzlich der „Sinneswandel“. Das verstehe wer will.

  5. Peter Becker Mittwoch, 25.11.2015 at 15:07 - Reply

    Hatte das Unternehmen auf der Rohstoffmesse kennen gelernt. Ist das denn überhaupt alles gesetzlich geregelt? Die Art der Werbung geht ganz stark in das Anlagengeschäft rein. Heißt ja ab dem 01.01. = 34 F

    Die Freigabe der BaFin ist doch bereits aus vergangenen Monaten.

    Zudem stelle ich mir die Frage wie hier eine Renditeerwirtschaftung erfolgen soll. Durch einen Handel wie er damals bei der BBWF Stiftung erfolgete oder besser erfolgen sollte? Bei 5 % Agio, 9 % Zinsen und enormen Weichkosten kommen die Consulter schnell auf über 25%.

    Event kann mir ja einer weitere infos geben.

  6. KlausM Dienstag, 02.06.2015 at 17:00 - Reply

    Da die Webseite der Firma nicht wirklich durchblicken lässt, wie das System funktionieren soll, vermute ich, daß es sich um ein Nachrangdarlehen handelt, bei welchem der Kunde ein Teil zu Beginn gleich als Gold zurückgezahlt bekommt. Wie allerdings der Rest – Provision, Geschäftskosten, Zinsen, etwaige Kursverluste… – erwirtschaftet werden, war auch nach zig Stunden Recherche nicht erkennbar. Insofern ist das Produkt in der Tat etwas „komisch“. Vermutlich hat die BaFin auch nur das Produkt abgesegnet, weil es als Nachrangdarlehen – und somit nicht Einlagengeschäft – aufgebaut wurde. Wenn dieses so richtig ist, fällt´s ab 01.01.16 unter den §34f3 GewO. Aber bis dahin ist ja noch eine Weile Zeit zum Geldeinsammeln…;-)
    Oder liege ich mit meiner Vermutung falsch?

  7. Nugget Montag, 01.06.2015 at 16:28 - Reply

    Ja sollte man dann nicht auch das Produkt als Nachrangdarlehen bewerben.
    Das geht doch auch keinerlei Info hervor.

    Hier ist doch viel interessanter wie die Rendite erwirtschaftet wird?
    4,5 % immer oder nur bei Rückkauf? Wie wird das Kursverlustrisiko abgesichert?

    Wenn der Vertrieb das Agio bekommt müssen auch diese 5 % mit erwirtschaftet werden. Abzüglich weiterer Weichkosten ist man schnell bei 20% und mehr.

    Das heißt das Unternehmen arbeitet mit 25 % MINUS X des Kundengeldes und
    es kommt (wird erwirtschaftet) eine Rendite von bis zu 30% raus.

    Klasse wenn es aufgeht. Und wenn nicht ist das Geld ja zumindest

    Hier bitte ich doch einmal genauer in das Produkt einzusteigen. Sicher ist es nicht Sache der BaFin die Wahrscheinlichkeit des Erfolges zu Prüfen aber komisch hört sich das schon an.

    ciao
    Nugget

    Was kommt ab dem 01.01.wenn der 34 f.

  8. Trader Montag, 01.06.2015 at 09:47 - Reply

    Auch hier sehr erstaunlich, spricht man mit den Verantwortlichen, so habe man in ABSTIMMUNG mit der Bafin, gehandelt. Die Unterlagen des Konzeptes wurden denen vorgelegt und abgesegnet. Also liebe Redaktion, mit den Verantwortlichen sprechen, sich die Details erklären lassen und dann hier einen neuen „Kriegsschauplatz“ eröffnen. Also nochmals, die Bafin hat alles geprüft und dann grünes Licht gegeben.

    Anmerkung der Redaktion:
    Wir eröffnen keinerlei Kriegsschauplätze, aber wiir überprüfen Kapitalmarktangebote immer so, als wenn der normale User das tun würde. Genau das haben wir hier getan. Dafür müssen wir zunächst einmal Niemanden fragen. Diese Diskussion ergibt sich dann immer in der Folge, und das ist auch so gewollt. ich darf daran erinnern, das man den BWF Vermittlern über Jahre erklärt hat das ein solches „Freigabeschreiben“ der BaFin gibt. Was daraus geworden ist wissen wir Heute leider alle. Wir in der Redaktion freuen uns doch, wenn das so ist. Ist dem so,dann steht ja auch genau solch einer Veröffentlichung auf der Webseite nichts entgegen. Das wäre ja auch ein wichtiger Hinweis für die Kunden. Übrigens wir halten Dr. Steppi für eine überaus seriöse und integre Person.

  9. HelgeStoer Montag, 01.06.2015 at 05:55 - Reply

    Richtig Herr Bremer! Das dürfte nach den Erfahrungen mit der BWF Stiftung und Expert Plus GmbH ein begründeter Verdacht sein.

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