Aurimentum – BaFin sagt JA, aber

Klasse, dass das Unternehmen sich nun am gestrigen Tage entschlossen hat, das Schreiben der BaFin auf seine Internetseite zu stellen, sodass jeder Interessent das auch lesen kann bevor er mit dem Unternehmen ein Geschäft macht. Wir, in der Redaktion von diebewertung.de sehen das auch nicht als Werbung an, sondern als Sicherheit für Vertrieb und Anleger. Gerade nach den Erfahrungen mit den Unternehmen BWF Stiftung, als auch der Expert Plus GmbH sind viele Goldprodukte natürlich umstritten, weil auch diese Unternehmen die Existenz eines solchen Schreibens immer bestätigt hatten, es aber anders als hier, unserer Kenntnis nach zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht hatten. Das Schreiben selber ist aber, wie so oft bei solchen BaFin Schreiben, immer nur eine Momentaufnahme. Hier wirs das anbietende Unternehmen natürlich aufgefordert, permanent die Bedingungen der Vertragsunterlagen immer wieder neu zu überprüfen. Und zwar darauf, ob sich in den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht Veränderungen ergeben haben, die dann auch wiederum Veränderungen bei den eigenen Vertragsbedingungen nach sich ziehen müssen, um weiterhin nicht im Einlagegeschäft zu sein. Richtigerweise hat die BaFin auf das neue Kleinanlegerschutzgesetz hingewiesen, welches ja nun beschlossen wurde, aber wohl als Gesetzestext noch nicht veröffentlicht ist. Hier müssen dann alle Anbieter solcher Produkte eine erneute Prüfung vornehmen und klären inwieweit solche Schreiben der BaFin noch aktuell sind. Trotzdem bleibt zu sagen, dass das Unternehmen es auf seine Webseite gestellt hat, finden wir gut.

4 Comments

  1. Steinicke Hans-Jürgen Montag, 27.11.2017 at 16:58 - Reply

    Ich habe vor 2 Jahren investiert und nach 2 Jahren das Gold zurück gegeben. Es hat alles so geklappt wie anfangs besprochen. Ich kann nichts negatives sagen. Investiere erneut.

  2. Lutz F. Dienstag, 09.06.2015 at 19:23 - Reply

    Und welcher Profi ist wieder dabei?
    Unser IG Gründer Martin Werner Held.

    Verschickt mal locker und ungewollt folgenden Newletter an VP s.

    Auch ich habe ihn bekommen obwohl ich es nicht wollte. Eine Frechheit aber lesen Sie selber ….
    **********************************************
    Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,
    liebe Vertriebspartner,

    ich möchte mich bei Ihnen als ehemalige Expert Plus/Queensgold und vielleicht auch BWF-Stiftung Vermittler auf diesem Wege für eine Zusammenarbeit im Bereich physisches Barrengold und
    dem sog. Betongold empfehlen.

    Seit 5 Jahren bin ich ausschließlich im Goldbereich tätig und kann Ihnen exclusiv zwei ausgezeichnete Adressen im Goldhandel anbieten, für welche ich bundesweit tätig bin. Als erfahrener und markt-
    führender Edelmetallhändler/Vermittler bin ich in der Lage, mit meinen ausgesuchten Kontakten alle gängigen, aber auch nicht alltäglichen Goldgeschäfte abzuwickeln. Profitieren Sie von meinem
    Hintergrundwissen im Goldbereich und Know How.

    Als 2. Standbein arbeite ich mit einer Immobilienverwaltungs-/Objektgesellschaft im Bestandsimmobilienbereich zusammen. Diese zeichnet sich durch eine für alle Seiten (Kunde und Vermittler)
    interessanten Konditionen und vor allem durch eine optimale Sicherheit mittels erstrangiger Grundschuld aus.

    Beide Produkte zeichnen sich durch Rendite und Sicherheit und Steuerfreiheit für den Kunden, aber auch durch marktgerechte Courtagen für den Vertrieb aus. Das Betongold ist steuerpflichtig.

    Zur Info hänge ich den letzten NEWSLETTER 13 an, welchen alle Kunden, Interessenten und Vertriebspartner regelmäßig alle 30 Tage erhalten.

    Bei den langjährigen Goldkunden erfreuen sich die 3 mal pro Jahr wiederkehrenden Bonusaktionen. So erhält z. B. jeder Neukunde oder Bestandskunde während der Bonusphase bei einer Anlage
    2 Gramm Barrengold von Valcambi, Umicor, Perth Mint oder Degussa pro € 10.000 Anlagesumme, so lange der Goldvorrat reicht.

    Nähere Informationen zu den Produkten finden Sie auf meiner Website http://www.der-unabhaengige-goldberater.de.

    Details bezüglich einer Kooperation sollten am besten in einem persönlichen Gespräch oder auch telefonisch erfolgen. Über Ihre Rückmeldung freue ich mich schon jetzt.

    PS: Falls Sie „Haftungsprobleme“ mit Ihren Kunden (Queensgold und/oder BWF-Stiftung) haben, so können wir Ihnen u. U. mit unser IG Interessengemeinschaft eine tatkräftige Hilfe anbieten.

    Mit freundlichem Gruß

    Werner M. Held

    News 13 – Zinssenkung ab 30.06. auf 4,50 %

    Sehr geehrte Kunden und Interessenten,
    liebe Geschäftspartner,

    nachdem unsere Bonusaktion wieder einen großen Anklang gefunden hat, verlängern wir diese bis zum 10.05 und haben nochmals Stück 200 2 Gramm Barrengold nachbestellt.

    Pro € 10.000 Anlagesumme erhält jeder Neukunde bzw. Altkunde als „Bonbon“ 2 Gramm Goldbarren bei einer Neuanlage bis zu € 60.000.

    Ab 30.06. gelten neue Konditionen, und zwar 4,50 %.

    Es handelt sich um ein BaFin-freies Konstrukt im Rahmen eines physischen Sachdarlehens/Goldleihe bei höchster Sicherheit, da Sie als der Kunde Direkteigentümer sind und bleiben:

    z. B. Anlagesumme € 10.000

    2 Jahre LZ

    Einzahlung € 9.000 Auszahlung € 10.000 = 5,00 % p.a. oder
    Einzahlung € 10.000 Auszahlung € 11.000 = 5,00 % p.a.

    Kein Agio, steuerfrei und anonym. Lagerstelle beim Edelmetallhändler bzw. in der Scheideanstalt.

    Es können Laufzeiten von 1, 2 und 3 Jahren mit der Möglichkeit a) der Rückzahlung, b) der Goldauslieferung gegen Versandkosten bzw. Abholung oder c) einer Prolongation gewählt werden. Die Mindestanlage beträgt € 10.000.

    Sie kaufen das Gold, sind Eigentümer und verleihen dieses als Sachdarlehen für 1, 2 oder 3 Jahre an den Edelmetallhändler und erhalten dafür eine feste und steuerfreie Rendite.

    Es handelt sich um einen alteingesessenen Edelmetallhändler mit Ausrichtung auf den klassischen Goldhandel, Tafelgeschäfte und Münzen. Ausschlagend für unsere Wahl ist die sehr interessante Preisfeststellung und eine 100 %-ige Beteiligung am Wertzuwachs.

    Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

    Mit herzlichen Grüßen aus Franken

    Werner Martin Held

  3. sailer Dienstag, 02.06.2015 at 13:51 - Reply

    Klare Aussage – Genehmigung liegt vor, dass hätte man eigentlich von der Kanzlei Dr. Schulte aus Berlin zum Thema BWF auch erwarten können, oder ?
    Anstatt hier Fakten zu schaffen, wurden durch die Kanzlei Dr. Schulte die Vermittler in Sicherheit gewägt – ganz nach dem Motto: Wir haben alles im Griff

  4. Manfred Dienstag, 02.06.2015 at 11:21 - Reply

    Hallo,

    die Frage ist doch tatsächlich was wurde vorgelegt zur Überprüfung?
    Was eingereicht wurde und wie das Produkt nun ausschaut ist ja eine andere Frage.

    Mich würde interessieren ob der BaFin die jetzigen Unterlagen vorgelegt wurden und diese frei gegeben sind.

    Schauen wir mal wie schnell die Vertriebler wie zum Beispiel:
    Der unabhängige Goldberater aus Nürnberg

    auf diesen Zug aufspringen.

    Hier getreu dem Motto:

    HIN UND HER TASCHEN LEER …

    Hauptsache es gibt in einigen Monaten keine neue IG …

    Wenn alles klappt klasse!!!

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